{"id":10445,"date":"2019-10-17T00:14:00","date_gmt":"2019-10-16T22:14:00","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=10445"},"modified":"2019-10-15T19:49:30","modified_gmt":"2019-10-15T17:49:30","slug":"erfolgreich-gegen-rechtswidrige-zinsanpassungsklauseln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2019\/10\/17\/erfolgreich-gegen-rechtswidrige-zinsanpassungsklauseln\/","title":{"rendered":"Erfolgreich gegen rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Recht\" style=\"border-left-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-top-width: 0px\" border=\"0\" alt=\"Paragraph\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" width=\"91\" align=\"left\" height=\"88\">Kreditinstitute haben in der Vergangenheit Sparzinsen in Sparvertr\u00e4gen h\u00e4ufig zum Nach&shy;teil ihrer Kunden reduziert. Doch die \u00c4nderungs&shy;klauseln, auf die sie sich dabei berufen, sind zum Teil rechtswidrig. In bisher drei F\u00e4llen ist die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg erfolgreich gegen rechtswidrige Klauseln gerichtlich vorgegangen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Unzul\u00e4ssige Zinsanpassungsklauseln gibt es in zahlreichen Banksparpl\u00e4nen. Die Verbraucherzentrale hat in zahlreichen Vertr\u00e4gen entsprechende Klauseln gefunden, die Zinszahlungen der Kreditinstitute \u00fcberpr\u00fcft und die Ergebnisse vor kurzem in einem Bericht ver\u00f6ffentlicht. In der Zwischenzeit konnten eingeleitete rechtliche Schritte gegen drei Anbieter von Riester-Banksparpl\u00e4nen erfolgreich abgeschlossen werden.  <\/p>\n<h4><b>Kreissparkasse T\u00fcbingen <\/b><\/h4>\n<p>Die Kreissparkasse T\u00fcbingen hatte in ihrem Riester-Banksparplan S-VorsorgePlus eine rechtswidrige Zinsanpassungsklausel verwendet. Die vertraglich vereinbarten Anspr\u00fcche der Kunden auf Bonuszinsen wurden mit der seit einigen Jahren negativ gewordenen Grundverzinsung verrechnet. Nachdem die Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Recht bekam, legte die Kreissparkasse beim Bundesgerichtshof zun\u00e4chst Revision ein. Diese Revision hat sie am 10.09.2019 zur\u00fcckgenommen, das Urteil des OLG Stuttgart gegen die Kreissparkasse T\u00fcbingen (Az. 4 U 184\/18) ist damit insoweit rechtskr\u00e4ftig.  <\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Recht\" alt=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/RKElCF4.jpg\"><br \/>(Quelle: Pexels Lizenz)  <\/p>\n<p>Die Kreissparkasse T\u00fcbingen hat inzwischen betroffene Kunden angeschrieben und einen Wechsel des Vertrages zu einem anderen Altersvorsorgeprodukt empfohlen. \u201eEinen Vertragswechsel sehen wir aufgrund der damit meist verbundenen neuen Abschluss- und Vertriebskosten kritisch. Au\u00dferdem bieten Neuvertr\u00e4ge l\u00e4ngst nicht die hohen garantierten Bonuszinsen, wie sie hier vereinbart wurden\", sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite. Ferner bot die Sparkasse die Gutschrift der wegen der negativen Grundverzinsung entgangenen Zinsen an, unterbreitete ein Angebot zur Vertragsfortsetzung mit modifizierter Zinsanpassungsklausel und wies Verbraucher auf ihr K\u00fcndigungsrecht hin. Wie Verbraucher mit diesem Angebot am besten umgehen, beschreibt die Verbraucherzentrale auf <a href=\"https:\/\/www.vz-bw.de\/node\/40365\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">ihrer Internetseite<\/a>.  <\/p>\n<h4><b>Sparkasse Ulm<\/b><\/h4>\n<p>Die Sparkasse Ulm verwendete in einem Altersvorsorgevertrag \u201eS-VorsorgePlus\" eine rechtswidrige Zinsanpassungsklausel, mit der sie sich das Recht herausnahm, die Grundverzinsung des Vertrags jederzeit einseitig anpassen zu k\u00f6nnen. Verbraucher informierte sie \u00fcber diese Anpassung lediglich \u00fcber den Preisaushang. \u201eVertragsklauseln, die so eine einseitige Zinsanpassung erm\u00f6glichen sollen, sind mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vereinbar\", sagt Niels Nauhauser. Auch die Information der Verbraucher lediglich \u00fcber den aktuellen Preisaushang reiche nicht aus, eine wirksame Vertrags\u00e4nderung zu bewirken.  <\/p>\n<p>Die Sparkasse Ulm hat nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale am 09.09.2019 eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben. Darin verpflichtet sie sich, sich in Altersvorsorgevertr\u00e4gen nicht mehr auf die streitige Klausel zu berufen. \u201eSparkassen d\u00fcrfen die strittigen Klauseln allerdings auch nicht einseitig durch beliebige neue ersetzen\" stellt Nauhauser klar. Das hatte die Sparkasse Ulm aber offensichtlich getan: Gegen\u00fcber der Verbraucherzentrale erkl\u00e4rte sie, dass sie bereits 2005 ein neues Verfahren zur Zinsanpassung festgelegt habe. Kunden k\u00f6nnen daher trotzdem eine Neuberechnung ihrer Zinsen fordern und eine transparente Zinsanpassung verlangen.  <\/p>\n<h4><b>Kreissparkasse Kaiserslautern<\/b><\/h4>\n<p>Die Kreissparkasse Kaiserslautern hatte in ihren S-VorsorgePlus Altersvorsorgevertr\u00e4gen eine Klausel zur Grundverzinsung verwendet. Genau wie die Sparkasse Ulm nahm sie sich mit dieser Klausel das Recht heraus, die Zinsen jederzeit \u00e4ndern und diese \u00c4nderung \u00fcber den Preisaushang bekannt geben zu k\u00f6nnen. Diese Klausel war rechtswidrig, wie das OLG Zweibr\u00fccken am 17.09.2019 (Az. 7 U 97\/18, nicht rechtskr\u00e4ftig) nach Klage der Verbraucherzentrale best\u00e4tigte. Da der f\u00fcr die Sparkasse negative Ausgang absehbar war, bot sie bereits im September 2018 ihren Kunden eine Vertragsanpassung an. Aber auch die dort vorgeschlagene Zins\u00e4nderungsklausel ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtswidrig, weil sie rechnerisch eine negative Grundverzinsung zul\u00e4sst. \u00dcber diese Frage hat das LG Kaiserslautern noch zu verhandeln (Az. 2 O 756\/18). Betroffene Kunden k\u00f6nnen weiterhin eine Neuberechnung ihrer Zinsen fordern und eine neue Regelung zur Zinsanpassung verlangen.  <\/p>\n<h4><b>Informationen f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher<\/b><\/h4>\n<p>Die Verbraucherzentrale h\u00e4lt verschiedene Informationen f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher bereit. Betroffene Verbraucher k\u00f6nnen sich an die Verbraucherzentrale wenden, die Verbraucherzentrale \u00fcber das Verhalten von Anbietern informieren und bei Bedarf ihre Zinsabrechnungen pr\u00fcfen lassen.  <\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.vz-bw.de\/node\/22232\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Weitere Informationen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kreditinstitute haben in der Vergangenheit Sparzinsen in Sparvertr\u00e4gen h\u00e4ufig zum Nach&shy;teil ihrer Kunden reduziert. Doch die \u00c4nderungs&shy;klauseln, auf die sie sich dabei berufen, sind zum Teil rechtswidrig. 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