{"id":12990,"date":"2020-08-10T17:19:36","date_gmt":"2020-08-10T15:19:36","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=12990"},"modified":"2023-06-02T01:32:57","modified_gmt":"2023-06-01T23:32:57","slug":"geld-oder-gutschein-bei-pauschalreisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2020\/08\/10\/geld-oder-gutschein-bei-pauschalreisen\/","title":{"rendered":"Geld oder Gutschein bei Pauschalreisen"},"content":{"rendered":"<p>Viele Verbraucher mussten wegen der Covid-19-Pandemie ihre Reise stornieren, oft gibt es Probleme mit der R\u00fcckzahlung. Seit wenigen Tagen ist das Gesetz zur freiwilligen Gutscheinl\u00f6sung bei Pauschalreisen in Kraft. Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg erkl\u00e4rt, was die Neuerung f\u00fcr Verbraucher bedeutet.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ob Badeurlaub in Spanien, Roadtripp in den USA oder St\u00e4dtereise nach Wien: Zahlreiche Urlauber konnten oder wollten in den letzten Wochen ihre Reise nicht antreten. Auf die R\u00fcckzahlung der Anbieter warten viele oft vergeblich, teilweise gab es statt Geld nur einen Gutschein. Nun tritt das Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht in Kraft. Pauschalreisende k\u00f6nnen sich zwischen insolvenzgesichertem Gutschein und Geld entscheiden, Individualreisende haben weiterhin keine Sicherheit.  <\/p>\n<p>Bereits vor der Gesetzes\u00e4nderung waren Anbieter zur R\u00fcckzahlung verpflichtet und durften nur freiwillige Gutscheine herausgeben. \u201ePositiv f\u00fcr Verbraucher ist, dass diese freiwilligen Gutscheine nun abgesichert sind\", sagt Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg. F\u00fcr Verbraucher bedeutet die \u00c4nderung im Pauschalreiserecht konkret: Wenn sie ihre Pauschalreise wegen der Covid-19-Pandemie stornieren wollen oder m\u00fcssen, haben sie weiterhin das Recht, sich zwischen einem Gutschein oder der R\u00fcckzahlung des bereits gezahlten Reisepreises zu entscheiden. \u201eDer Reiseveranstalter muss ausdr\u00fccklich auf dieses Wahlrecht hinweisen,\" betont Buttler.  <\/p>\n<h3>Neu: Abgesichert gegen Insolvenz des Anbieters<\/h3>\n<p>\u201eGerade, weil die Reisebranche durch Corona so stark betroffen ist, haben viele Urlauber Sorge, dass ihr Reiseanbieter insolvent wird und sie dann weder eine Reise antreten noch ihr Geld zur\u00fcckbekommen k\u00f6nnen,\" wei\u00df Buttler. Die jetzt beschlossenen freiwilligen Gutscheine sind durch den Bund gegen Insolvenz abgesichert. Das hei\u00dft: Erhalten Verbraucher im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vom Reiseanbieter nur einen Teil des Gutscheinwerts zur\u00fcck, erstattet die Bundesrepublik Deutschland den restlichen Teil der Vorauszahlungen. \u201ePauschalreisende, die sich f\u00fcr einen Gutschein entscheiden, werden bei einer Insolvenz des Anbieters nun nicht benachteiligt\", sagt er. F\u00fcr welche L\u00f6sung Verbraucher sich letztendlich entscheiden, bleibt ihnen \u00fcberlassen.  <\/p>\n<h3>Alte Gutscheine umtauschen<\/h3>\n<p>Verbraucher, die f\u00fcr ihre wegen Corona ausgefallene Reise bereits einen Gutschein erhalten haben, sollten den Reiseveranstalter auffordern, den Gutschein entsprechend des neuen Gesetzes anzupassen oder umzutauschen. \u201eDiese Gutscheine sind dann auch gegen eine Insolvenz des Anbieters vollst\u00e4ndig abgesichert\", so der Reiserechtsexperte. F\u00fcr \u00dcbermittlung, Ausstellung oder Einl\u00f6sen des Gutscheins darf der Anbieter keine Kosten verlangen. Wichtig au\u00dferdem: aus dem Gutschein muss hervorgehen, dass er aufgrund der Pandemie ausgestellt wurde. Denn diese Gutscheine verlieren sp\u00e4testens zum 31.12.2021 ihre G\u00fcltigkeit, Reisende k\u00f6nnen dann verlangen, dass der Anbieter ihnen unverz\u00fcglich bereits geleistete Vorauszahlungen zur\u00fcckerstattet, wenn der Gutschein noch nicht eingel\u00f6st wurde.  <\/p>\n<h3>Individualreisende weiterhin schlechter gestellt<\/h3>\n<p>Weiterhin ohne Absicherung sind jedoch Individualreisende, also Urlauber, die Flug und Hotel einzeln und auf eigene Faust gebucht haben. \u201eSie bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen Gesetzestexte rechtlich deutlich schlechter gestellt als Pauschalreisende\", kritisiert Buttler. Da sie bei der Buchung keinen Reisesicherungsschein bekommen, haben sie auch kein Anrecht auf einen abgesicherten Gutschein. \u201eIhnen bleibt derzeit nur zu hoffen, dass sie ihr Geld zur\u00fcckbekommen und dass der Anbieter nicht insolvent geht. Das muss dringend verbessert werden,\" fordert er. Generell prangert Buttler an, dass Anbieter sowohl bei Pauschal- als auch bei Individualreisen, die R\u00fcckzahlung lange herausz\u00f6gern oder komplett verweigern. Er r\u00e4t Verbrauchern in solchen F\u00e4llen ein Mahnverfahren gegen die Anbieter einzuleiten.  <\/p>\n<p><b><\/b> <\/p>\n<p>Pauschalreise wegen Corona storniert: Gutscheine annehmen? https:\/\/www.vz-bw.de\/node\/47492<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Verbraucher mussten wegen der Covid-19-Pandemie ihre Reise stornieren, oft gibt es Probleme mit der R\u00fcckzahlung. Seit wenigen Tagen ist das Gesetz zur freiwilligen Gutscheinl\u00f6sung bei Pauschalreisen in Kraft. 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