{"id":14411,"date":"2020-11-17T08:29:51","date_gmt":"2020-11-17T07:29:51","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=14411"},"modified":"2021-07-23T11:30:45","modified_gmt":"2021-07-23T09:30:45","slug":"vodafone-du-zahlst-auch-3-monate-nach-umzug-ins-pflegeheim-den-kabelanschluss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2020\/11\/17\/vodafone-du-zahlst-auch-3-monate-nach-umzug-ins-pflegeheim-den-kabelanschluss\/","title":{"rendered":"Vodafone: Du zahlst auch 3 Monate nach Umzug ins Pflegeheim den Kabelanschluss"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline;\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Stop.jpg\" align=\"left\" \/>Kleine Information am Rande zum Irrsinn heutiger Vertr\u00e4ge. Wer in ein Pflegeheim umziehen, aber einen Telefon- Kabel- oder Internetvertrag dort nicht mehr nutzen kann, muss trotzdem weiter zahlen. Mir ist gerade ein solcher Fall bei Vodafone zur Kenntnis gelangt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Die langen Vertragslaufzeiten<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg06.met.vgwort.de\/na\/c7bd62692f384468894b85adaefc2061\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Die Anbieter von Telekommunikationsleistungen arbeiten ja meist mit Vertr\u00e4gen, die eine Mindestlaufzeit von 24-Monaten haben. Diese Vertr\u00e4ge verl\u00e4ngern sich ohne fristgerechte K\u00fcndigung automatisch um mindestens weitere 12 Monate. Ich hatte lange eine DSL-Vertrag f\u00fcr den Internetzugang, der eine einmonatige K\u00fcndigungsfrist vorsah. Klare, faire und transparente Sache. Im Zuge dessen, dass die Telekom analoge und ISDN-Anschl\u00fcsse einstellte, musste ich meinen DSL-Vertrag f\u00fcr den Internetzugang wechseln. Ich bin zwar beim gleichen Anbieter, habe jetzt aber 24 Monate Vertragslaufzeit mit automatischer Verl\u00e4ngerung und demn\u00e4chst eine Preiserh\u00f6hung. Telekom w\u00e4re noch schlechter mit den Konditionen gewesen. Eine einmonatige Vertragslaufzeit, die mir immer wichtig war, bekomme ich schlicht nicht.<\/p>\n<p>Das SPD-gef\u00fchrte Justizministerium wollte eigentlich per Gesetz gegen diese langen Vertragslaufzeiten vorgehen &#8211; maximal einen Monat sollte ein Vertrag laufen &#8211; gute Sache f\u00fcr Verbraucher. Das Gesetz gegen 'Kostenfallen und lange Vertragslaufzeiten' wird aktuell aber offenbar von der CDU in der Bundesregierung blockiert. Konkret wird Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Gesetz-gegen-Kostenfallen-und-lange-Vertragslaufzeiten-SPD-sieht-Blockade-4572440.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">genannt<\/a>, der den Gesetzentwurf blockiere. Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner kritisiert, dass Altmeier die Wirtschaftslobby wichtiger sei als die Verbraucher. Altmeiers Ministerium wird zitiert, dass es darum gehe \"faire und unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen\" anzustreben &#8211; eine gerne genutzte Floskel, um etwas auf Sankt Nimmerleinstag zu verz\u00f6gern. Und 2021 sind Bundestagswahlen und die Hoffnung besteht, dass dann das Vorhaben ganz in der Schublade verschwindet. Die Lobby h\u00e4tte gesiegt und der Verbraucher schaut in die R\u00f6hre.<\/p>\n<p>Welche Auswirkungen die \"fairen und unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen\" f\u00fcr Verbraucher haben, zeigt sich an einer speziellen Konstruktion, die ich aufgreifen m\u00f6chte. Irgendwann steht f\u00fcr viele von uns der Umzug in betreutes Wohnen oder in ein Pflegeheim an. Da sind dann allerlei Vertr\u00e4ge zu k\u00fcndigen, wenn man die Leistungen am neuen Ort nicht nutzen kann.<\/p>\n<p>In der eigenen Familie konnten wir Telefon (Internet gab es keines) nach dem Tod eines Angeh\u00f6rigen und Umzug des \u00fcberlebenden Ehepartners in eine Pflegeeinrichtung bei der Telekom problemlos k\u00fcndigen. Auch andere Vertr\u00e4ge, die auf den Verstorbenen liefen, konnten so zeitnah gek\u00fcndigt werden. Das muss aber nicht immer so reibungslos laufen, speziell, wenn der Vertragsinhaber umzieht und am neuen Wohnort die Vertragsleistungen nicht mehr nutzen kann. Hier kommt es sogar noch auf die Feinheit 'technisch nicht mehr nutzen k\u00f6nnen' oder 'eine Nutzung macht keinen Sinn mehr, weil die Leitung nicht mehr gebraucht wird'.<\/p>\n<blockquote><p>Im besagten Fall mit dem Todesfall in der Familie hatten wir dann noch ein spezielles Erlebnis mit der RMV-Versicherung, die es nicht hinbekam, drei verschiedene Versicherungsleistungen (Haftpflicht, Hausrat, Feuerversicherung) sauber aufzutrennen. Wir haben Tonnen an dicken Schriftst\u00fccken an die Anschrift des Verstorbenen geschickt bekommen, wo nie der Sachverhalt korrekt wiedergegeben wurde. Am Ende des Vorgangs standen wir sogar ohne Geb\u00e4udeversicherung da, weil das Unternehmen wegen des Leerstands k\u00fcndigte. Eine andere Versicherung hat dann das Ganze gerne \u00fcbernommen.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Vodafone-Kabel und der Umzug ins Pflegeheim<\/h2>\n<p>\u00dcber meine vielf\u00e4ltigen Kan\u00e4le ist mir jetzt ein solcher Fall unter die Augen gekommen, der den Irrsinn der Vorstellungen Altmeiers im Hinblick auf \"faire und unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen\" aufzeigt . Ein Blog-Leser teilte mir mit, dass seine Mutter in ein Pflegeheim zieht und damit fristgerecht einen Vertrag mit dem Anbieter Vodafone f\u00fcr einen Kabelanschluss k\u00fcndigt. Normalerweise w\u00fcrde man jetzt meinen: Gut, fristgerecht gek\u00fcndigt, alles ist gut. Aber da hat man die Rechnung ohne das Kleingedruckte gemacht. Der Leser hat mir nachfolgenden Auszug zum Sonderk\u00fcndigungsrecht zukommen lassen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Vodafone: Sonderk\u00fcndigungsrecht\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/g4SCwuo.png\" alt=\"Vodafone: Sonderk\u00fcndigungsrecht\" \/><br \/>\n(Vodafone Sonderk\u00fcndigungsrecht)<\/p>\n<p>Beim Umzug gibt es ein Sonderk\u00fcndigungsrecht von 3 Monaten 'zum Ende des Kalendermonats', wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht mehr genutzt werden kann. Die Betroffene kann den Kabelanschluss von Vodafone im Pflegeheim nicht mehr nutzen. Der Hammer findet sich aber im zweiten Absatz des obigen Ausrisses der Vodafone-Antwort zum Sonderk\u00fcndigungsrecht. Auch wenn jemand 6 Monate vor dem Umzug gek\u00fcndigt hat, n\u00fctzt ihm das nichts. Die 3 Monate K\u00fcndigungsfrist laufen erst drei Monate nach dem Auszug aus der alten Wohnung. In Deutsch (also kein Amtsdeutsch im Sinne \"und unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen\") hei\u00dft\u00a0 dies: Die Dame kann zwar keinen Kabelanschluss mehr am neuen Wohnort nutzen, aber sie darf noch weitere drei Monate zahlen. Begr\u00fcndet wird dies mit dem Interessensausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern, die auch zahlen sollen, wenn sie die Leitungen nicht mehr nutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ein Skandal und eine Lizenz zum Geld drucken, die in Deutschland Tausendfach zur Anwendung kommt. Und nun schlie\u00dfen wir den Kreis: Das Justizministerium wollte diesen Sachverhalt auf saubere F\u00fc\u00dfe stellen und hin zu Regelungen mit monatlichen Vertragslaufzeiten, die fair sind, kommen. Da aber Altmeiers CDU auf \"faire und unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen\" mit Interessensausgleich f\u00fcr die Anbieter pocht, darfst Du auch nach dem Umzug ins Pflegeheim f\u00fcr etwas zahlen, was Du fristgerecht k\u00fcndigen aber nicht mehr nutzen kannst. Ich halte mich hier im Blog zwar aus politischen Sachen weitgehend heraus &#8230; aber tief im Herzen fl\u00fcstert eine Stimme 'wird Zeit, dass Altmeier als Bremsklotz im Wirtschaftsministerium rausgeschossen wird' &#8230; und 2021 ist ja Bundestagswahl &#8230; keine leichte Entscheidung, aber vielleicht werden ja die Karten ab 2021 neu gemischt.<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2020\/11\/14\/aok-verdoppelung-der-krankenkassenzusatzbeitrge-droht-2022\/\">AOK: Verdoppelung der Krankenkassenzusatzbeitr\u00e4ge droht 2022<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kleine Information am Rande zum Irrsinn heutiger Vertr\u00e4ge. Wer in ein Pflegeheim umziehen, aber einen Telefon- Kabel- oder Internetvertrag dort nicht mehr nutzen kann, muss trotzdem weiter zahlen. 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