{"id":17349,"date":"2021-08-05T00:02:00","date_gmt":"2021-08-04T22:02:00","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=17349"},"modified":"2021-08-01T12:20:10","modified_gmt":"2021-08-01T10:20:10","slug":"gesundheitsschdliches-bambusgeschirr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2021\/08\/05\/gesundheitsschdliches-bambusgeschirr\/","title":{"rendered":"Gesundheitssch&auml;dliches Bambusgeschirr"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Stop - Pixabay\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Stop01.jpg\" altt=\"Stop - Pixabay\">Seit Juli 2021 gibt es in der EU ja das Verbot f\u00fcr Einmalgeschirr aus Plastik (siehe <a href=\"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2021\/07\/03\/eu-verbot-das-war-es-mit-dem-einmalgeschirr-aus-plastik\/\">EU-Verbot: Das war es mit dem Einmalgeschirr aus Plastik<\/a>). In diesem Zusammenhang versuchen Anbieter Bambus-Geschirr (aber auch Geschirr aus Reis- oder Weizenfasern) als Ersatz auf dem Markt zu pr\u00e4sentieren. Das bietet aber ungeahnte Gesundheitsgefahren f\u00fcr die K\u00e4ufer. Diese Produkte sind aber schlicht nicht f\u00fcr den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet bzw. zugelassen. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Denn das Problem: Die als Grundmaterial verwendeten Pflanzenfasern werden mit Kunstharz in Form gebracht. Das Kunstharz l\u00f6st sich aber bei warmen Getr\u00e4nken und Speisen und die Bestandteile wandern in die Nahrung. Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg hatte bereits Ende Juli 2021 einen Warnhinweis ver\u00f6ffentlicht, demzufolge die Verbraucherzentralen vor Produkten mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern warnen. In Kurzfassung gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zur\u00fccknehmen und den Kaufpreis erstatten.<\/li>\n<li>Verbraucherzentralen fordern: \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden m\u00fcssen Produkte umfassend und bundesweit zur\u00fcckrufen.<b><\/b><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitssch\u00e4dlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht f\u00fcr den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Beh\u00f6rden und Bundesregierung auf, Verbraucher:innen bundesweit zu informieren und die Produkte zur\u00fcckzurufen.  <\/p>\n<h2>Es ist ein Skandal<\/h2>\n<p>\u201eEs ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bundesl\u00e4ndern ist sp\u00e4testens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bundesweiten R\u00fcckruf der betroffenen Produkte noch klare \u00f6ffentliche Informationen dazu. Das ist ein Vers\u00e4umnis, das die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gef\u00e4hrdet. Das Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend t\u00e4tig werden,\" sagt Cornelia Tausch, Vorst\u00e4ndin der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg.  <\/p>\n<h2>Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal<\/h2>\n<p>Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht h\u00e4ufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, k\u00f6nnen Verbraucher:innen oft nicht erkennen.  <\/p>\n<p>Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit hei\u00dfen Getr\u00e4nken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben k\u00f6nnen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.  <\/p>\n<h2>Umfassendere und schnellere R\u00fcckrufe <\/h2>\n<p>Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrauchern, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher:innen entsprechende Produkte im Handel, k\u00f6nnen sie den Produktnamen, Hersteller und Verkaufsort der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg per Mail an <em>ernaehrung@vz-bw.de<\/em> und der f\u00fcr ihren Landkreis zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde melden. <\/p>\n<p>\u201eBeh\u00f6rden und Bundesregierung m\u00fcssen einen umfassenden R\u00fcckruf veranlassen und die \u00d6ffentlichkeit offensiv und bundesweit dar\u00fcber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Der Handel sollte nicht zugelassene Produkte zur\u00fccknehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte\", so Tausch. <\/p>\n<p>Von einem R\u00fcckruf betroffene Unternehmen sollten k\u00fcnftig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Kan\u00e4le zu nutzen, um Verbrauchern zu warnen. Stille R\u00fcckrufe sollten der der Vergangenheit angeh\u00f6ren. Der Handel muss verpflichtet werden, R\u00fcckrufinformationen gut sichtbar auszuh\u00e4ngen. <\/p>\n<p>Die n\u00e4chste Bundesregierung hat die Vorgaben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu pr\u00e4zisieren und Ermessenspielr\u00e4ume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Beh\u00f6rden zu verkleinern. Die Beh\u00f6rden ben\u00f6tigen klare Handlungsvorgaben f\u00fcr die Anordnung und Durchf\u00fchrung von R\u00fcckrufen und f\u00fcr die Bereitstellung von \u00f6ffentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann k\u00f6nnen sie schnell und umfassend t\u00e4tig werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Juli 2021 gibt es in der EU ja das Verbot f\u00fcr Einmalgeschirr aus Plastik (siehe EU-Verbot: Das war es mit dem Einmalgeschirr aus Plastik). 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