{"id":22541,"date":"2023-06-01T00:01:49","date_gmt":"2023-05-31T22:01:49","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=22541"},"modified":"2023-05-26T11:24:24","modified_gmt":"2023-05-26T09:24:24","slug":"verbraucherzentrale-ueber-abzocke-durch-bonafair-und-moenchshofer-zocken-weiter-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2023\/06\/01\/verbraucherzentrale-ueber-abzocke-durch-bonafair-und-moenchshofer-zocken-weiter-ab\/","title":{"rendered":"Verbraucherzentrale warnt: Bonafair und M\u00f6nchshofer zocken weiter ab"},"content":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg weist darauf hin, dass die beiden Unternehmen Bonafair und M\u00f6nchshofer auch weiterhin Dauer-Kandidaten auf der Beschwerden-Liste der Verbraucherzentrale sind. Trotz zweier Urteile (Az. <a href=\"http:\/\/newsletter.verbraucherzentrale.de\/ka77vvxj-lshm2f0x-uu153vlv-19hm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">11 O 1331\/22<\/a> und 5 O 24\/21 KfH), die den beiden Unternehmen die Telefonabzocke mit untergeschobenen Nahrungserg\u00e4nzungsmittel-Abos untersagen, zocken die Unternehmen weiter vornehmlich \u00e4ltere Menschen ab. Jetzt versucht es die Bonafair AG mit Zahlungserinnerungen f\u00fcr angebliche K\u00e4ufe, die Jahre zur\u00fcckliegen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ich hatte bereits im Februar 2022 im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2022\/02\/10\/dauer-abzocker-bonafair-verurteilt\/\" rel=\"bookmark\">Dauer-Abzocker Bonafair verurteilt<\/a> \u00fcber die Verurteilung eines der Unternehmen in Bezug auf Abzocke mit Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln hier im Blog berichtet. Das scheint das Unternehmen aber nicht davon abzuhalten, seine Gesch\u00e4ftspraktiken zu \u00e4ndern. Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg teilte mir vor einigen Tagen mit, dass die Bonafair AG und die M\u00f6nchshofer AG keine Unbekannten in den Beratungen der Verbraucherzentrale seien.<\/p>\n<p>Seit Jahren beschweren sich Verbraucher und Verbraucherinnen regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber dubiose Telefonanrufe, bei denen meistens \u00e4lteren Personen diverse Nahrungserg\u00e4nzungsmittel angedreht und als Abo untergeschoben werden. Nach dem Urteil gegen die Bonafair AG tauchte in den Beratungen vor rund einem Jahr pl\u00f6tzlich die M\u00f6nchshofer AG auf \u2013 deren Vorgehen dem der Bonafair AG auff\u00e4llig \u00e4hnelte: In einem Telefonat werden Seniorinnen und Senioren dazu gedr\u00e4ngt, einer unverbindlich klingenden Lieferung verschiedener Nahrungserg\u00e4nzungsmittel zuzustimmen. Kurz darauf erhalten sie ein P\u00e4ckchen von der M\u00f6nchshofer AG samt hoher Rechnung. Wer nicht reagiert, erh\u00e4lt ungefragt weitere P\u00e4ckchen und Zahlungserinnerungen nach Hause und es wird behauptet, es sei ein Abonnement abgeschlossen worden.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/RKElCF4.jpg\" alt=\"Recht\" \/><br \/>\n(Quelle: Pexels Lizenz)<\/p>\n<h2>Urteile gegen die Unternehmen<\/h2>\n<p>Im Januar 2022 erstritt die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg vor dem Landgericht Offenburg ein Anerkenntnisurteil gegen die Bonafair AG (Az. 5 O 24\/21 KfH), durch das dem Unternehmen die ohnehin unzul\u00e4ssigen Telefonanrufe ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen zus\u00e4tzlich verboten wurden.<\/p>\n<ul>\n<li>Doch auch nach dem Urteil rief die Bonafair AG weiterhin Menschen an, um ihnen ein Nahrungserg\u00e4nzungsmittel-Abo unterzuschieben. Mit Hilfe zahlreicher Verbraucherbeschwerden leitete die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg daraufhin ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Bonafair AG ein.<\/li>\n<li>Gleichzeitig tauchte in den Beratungen die M\u00f6nchshofer AG auf, die die Masche der Bonafair AG einfach \u00fcbernahm. Zwischenzeitlich hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Kassel im April dieses Jahres auch ein Urteil gegen die M\u00f6nchshofer AG (Az. 11 O 1331\/22) erstritten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aktuell h\u00e4ufen sich die Beschwerden \u00fcber die Bonafair AG wieder. \"Die Bonafair AG verschickt aktuell Zahlungserinnerungen f\u00fcr angeblich noch offene Rechnungen, die teilweise sogar bis ins Jahr 2020 zur\u00fcckgehen, das ist schon ein starkes St\u00fcck\", sagt Vanessa Holste, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>Betroffene hatten zwischenzeitlich sogar schon Inkassoschreiben mit weit h\u00f6heren Forderungen erhalten, die von den Verbraucher:innen aber zur\u00fcckgewiesen worden sind. Nun versucht die Bonafair AG es wieder mit Zahlungserinnerungen in der H\u00f6he der urspr\u00fcnglich behaupteten Forderung.<\/p>\n<h2>Das sollte man wissen<\/h2>\n<p>Das Wichtigste f\u00fcr Betroffene ist, Ruhe zu bewahren. Auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg finden Betroffene unter <a href=\"https:\/\/vz-bw.de\/bonafair\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">vz-bw.de\/bonafair<\/a> alle wichtigen Infos zur Masche von Bonafair und M\u00f6nchshofer, inklusive einem Musterbrief, mit dem sie sich gegen die ungewollten Lieferungen wehren k\u00f6nnen. Den sollten Betroffene am besten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware per Mail oder Einschreiben international an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse des Unternehmens in der Schweiz verschicken, schreibt die Verbraucherzentrale.<\/p>\n<p>\"Viele erhalten als Antwort auf unseren Musterbrief einen Telefonmitschnitt als Nachweis \u00fcber den angeblichen Vertragsschluss\", erkl\u00e4rt Holste. \"Betroffene sollten sich von diesen Telefonmitschnitten aber nicht verunsichern lassen. Wenn man sich nicht mit den genannten Bedingungen einverstanden erkl\u00e4rt hat, ist kein Vertrag zustande gekommen und das P\u00e4ckchen ist unbestellte Ware\", sagt Holste.\"\u201eUnd unbestellte Ware muss man nicht zur\u00fcckschicken und erst recht nicht bezahlen.\"<\/p>\n<p>Selbst wenn man einer Belieferung zugestimmt hat und ein Vertrag am Telefon zustande gekommen ist: Betroffene k\u00f6nnen den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Auch hierf\u00fcr kann der Musterbrief verwendet werden.<\/p>\n<h2>Gesetzeslage reicht nicht aus<\/h2>\n<p>Die Verbraucherzentrale f\u00fchrt aktuell weitere Verfahren gegen die Bonafair AG und M\u00f6chshofer AG. Doch solange das Gesetz keine generelle Best\u00e4tigungsl\u00f6sung f\u00fcr telefonisch geschlossen Vertr\u00e4ge vorsieht, der Vertrag also erst zustande kommt, wenn dieser von Verbrauchern und Verbraucherinnen nochmals in Textform best\u00e4tigt wird, haben Abzocker besonders bei \u00e4lteren Menschen weiterhin leichtes Spiel.<\/p>\n<p>Hier d\u00fcrfen sich die Opfer bei der deutschen Politik bedanken. Hatte meiner Erinnerung nach insbesondere die CDU\/CSU doch 2009\/2010 erfolgreich den Versuch von Bundesjustizministerin Zypries (SPD) vereitelt, dass am Telefon geschlossene Vertr\u00e4ge nur mit einer Unterschrift des Verbrauchers wirksam werden. Es hie\u00df meiner Erinnerung nach von diesen Parteien, man wollte das Gesch\u00e4ft mit Fernabs\u00e4tzen nicht gef\u00e4hrden. Damals kam als Kompromiss ein 14 t\u00e4giges Widerrufsrecht ins Gesetz (<a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/telefon-werbung-geldstrafen-fuer-guerilla-werber-1.278886\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Artikel<\/a> greift das 2010 auf). Die Verbraucherzentrale hat alle\u00a0wichtigen Infos zu Bonafair und M\u00f6nchshofer samt Musterbrief auf der Website<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale-bawue.de\/bonafair\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a0vz-bw.de\/bonafair<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg weist darauf hin, dass die beiden Unternehmen Bonafair und M\u00f6nchshofer auch weiterhin Dauer-Kandidaten auf der Beschwerden-Liste der Verbraucherzentrale sind. 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