{"id":22883,"date":"2023-07-15T00:14:19","date_gmt":"2023-07-14T22:14:19","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=22883"},"modified":"2023-07-14T17:14:41","modified_gmt":"2023-07-14T15:14:41","slug":"verbraucherzentrale-gewinnt-lidl-muss-auch-platte-pfand-dosen-zuruecknehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2023\/07\/15\/verbraucherzentrale-gewinnt-lidl-muss-auch-platte-pfand-dosen-zuruecknehmen\/","title":{"rendered":"Verbraucherzentrale gewinnt: Lidl muss auch \"platte\" Pfand-Dosen zur\u00fccknehmen"},"content":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale hat gegen die Lidl Vertriebs GmbH &amp; Co. KG. geklagt, weil deren L\u00e4den Pfand-Dosen in gequetschter Form nicht zur\u00fccknehmen wollte.\u00a0Dabei hat der deutsche Gesetzgeber klar geregelt, dass der Handel bei Mehrweg-Pfandflaschen und -Dosen eine R\u00fccknahmepflicht f\u00fcr Leergut hat.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Welcher Laden welche Flaschen und Dosen zur\u00fccknehmen muss, ist im Verpackungsgesetz klar geregelt. Aber immer wieder beschweren sich Verbraucher und Verbraucherinnen \u00fcber Superm\u00e4rkte, die Pfandflaschen oder -dosen nicht zur\u00fccknehmen wollen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die Gr\u00fcnde, weswegen die R\u00fccknahme verweigert wird, sind so vielf\u00e4ltig wie abenteuerlich.<\/p>\n<p>Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg, sagt dazu: \"Die Vielzahl der Beschwerden, die uns zum Thema Pfand erreichen, zeigt allerdings deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen in einigen Superm\u00e4rkten nicht richtig umgesetzt werden.\"<\/p>\n<p>In manchen F\u00e4llen werde die R\u00fccknahme zu Unrecht verweigert, weil der Automat kaputt ist, in anderen werde der Pfandbon nur kurze Zeit akzeptiert, obwohl er eigentlich drei Jahre g\u00fcltig ist. Und auch Pfand nur unter der Bedingung auszuzahlen, dass wieder pfandpflichtige Getr\u00e4nke gekauft werden, ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>M\u00e4rkte m\u00fcssen platte Dosen zur\u00fccknehmen<\/h2>\n<p>Ein neues Kapitel in der Reihe der aberwitzigen Begr\u00fcndungen, mit der die Annahme von Pfand verweigert wird, schrieb, laut Verbraucherzentrale, der Discounter Lidl. In einer Filiale wurden die Pfanddosen eines Verbrauchers abgelehnt, weil diese plattgedr\u00fcckt waren \u2013 am Pfand-Logo waren sie jedoch eindeutig als pfandpflichtig erkennbar.<\/p>\n<p>Im Laden wurde die Vermutung ge\u00e4u\u00dfert, dass der Verbraucher die Dosen schon einmal in einem Pfandautomaten abgegeben habe und diese deswegen so platt seien. Der Kunde beschwerte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale. Diese erhob schlie\u00dflich Klage vor dem Landgericht Stuttgart, nachdem der Konzern zuvor keine Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben wollte.<\/p>\n<p>Nachdem die Verbraucherzentrale bereits in erster Instanz Recht bekommen hatte, legte Lidl vor dem Oberlandesgericht Berufung ein. Dieses wies die Berufung allerdings zur\u00fcck und best\u00e4tigte die Auffassung der Verbraucherzentrale (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32\/22, noch nicht rechtskr\u00e4ftig).<\/p>\n<p>\"Das Urteil verdeutlicht noch einmal die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern\", sagt Schifano, \"wenn Einweg-Dosen als pfandpflichtig erkennbar sind, m\u00fcssen Superm\u00e4rkte diese zur\u00fccknehmen, auch wenn sie zerdr\u00fcckt oder besch\u00e4digt sind.\" Es sei bedauerlich, so Schifano weiter, dass hier erst ein Gericht f\u00fcr Klarheit sorgen m\u00fcsse. Denn eigentlich sei die Pfandr\u00fccknahme eindeutig geregelt.<br \/>\n\u00ad<br \/>\nGibt es Probleme bei der Pfandr\u00fcckgabe oder beim Einl\u00f6sen von Pfandbons, sollten Verbraucher:innen sich zun\u00e4chst an die Marktleitung wenden. Wenn sie damit keinen Erfolg haben, k\u00f6nnen sie auch die zust\u00e4ndige \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde informieren. Diese kann beispielsweise Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen. Wer nicht wei\u00df, welche Beh\u00f6rde vor Ort zust\u00e4ndig ist, kann dies bei der Verbraucherzentrale erfragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale hat gegen die Lidl Vertriebs GmbH &amp; Co. 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