{"id":26210,"date":"2024-09-25T00:27:54","date_gmt":"2024-09-24T22:27:54","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=26210"},"modified":"2024-09-20T10:55:06","modified_gmt":"2024-09-20T08:55:06","slug":"das-eugh-booking-com-urteil-vorteil-fuer-verbraucher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2024\/09\/25\/das-eugh-booking-com-urteil-vorteil-fuer-verbraucher\/","title":{"rendered":"Das EuGH Booking.com-Urteil &#8211; Vorteil f\u00fcr Verbraucher"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Vorige Woche hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) ein interessantes Urteil gegen die Hotelbuchungsplattform booking.com gesprochen. Diese darf Hotels oder Vermieter nicht zwingen, ihre Angebot keinesfalls preiswerter als auf der Plattform anzubieten.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Worum geht es im Urteil?<\/h2>\n<p>Booking.com ist eine Buchungsplattform f\u00fcr Unterk\u00fcnfte. Wer ein Hotel oder ein Zimmer bzw. Ferienappartment sucht, braucht auf der booking.com Internetseite nur das Reiseziel, die Reisedaten und Zahl der Reisenden anzugeben. Schon werden dem Interessenten Unterkunftsangebote aus der betreffenden Region angezeigt.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i.postimg.cc\/63zfjSy0\/image.png\" alt=\"Booking.com Angebote\" \/><\/p>\n<p>Eigentlich eine spannende Geschichte, die f\u00fcr Reisende und Urlauber eine feine Sache ist. Man kann \u00fcber die Plattform nach Unterk\u00fcnften suchen, diese vergleichen, pr\u00fcfen, welche Angebote noch frei sind und dann buchen und sogar bezahlen. Der \u00dcbernachtungsbetrieb zahlt booking.com daf\u00fcr eine Pr\u00e4mie, wenn etwas vermittelt wird.<\/p>\n<p>Eigentlich eine Win-Win-Situation f\u00fcr Beherbergungsbetriebe, G\u00e4ste und die Plattform. Ich habe die Plattform durchaus das eine oder andere Mal genutzt. Aber \"keine Rose ohne Dornen\". Booking.com hat Marktmacht und diktiert den Vermietern die Konditionen. So darf der Vermieter seine Zimmer oder H\u00e4user nie g\u00fcnstiger als bei booking.com anbieten &#8211; auch nicht, wenn das Zimmer nicht vermietet wird und der Vermieter im Rahmen eines Last-Minute-Angebots vielleicht eine Sonderpreis abrufen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Weiterhin kam und kommt es auf der Plattform Booking.com zu Betrugsf\u00e4llen (ich hatte im Beitrag <a href=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/2023\/12\/07\/booking-com-von-cyberangreifern-missbraucht-phishing-und-malware-verschickt\/\" rel=\"bookmark\">Booking.com von Cyberangreifern missbraucht \u2013 Phishing und Malware verschickt<\/a> berichtet). Kriminelle haben die Hotelbetriebe gehackt und die Kunden gebeten, den Reisepreis au\u00dferhalb von Booking.com auf ein Konto zu \u00fcberweisen &#8211; dann war das Geld weg.<\/p>\n<p>Und es gibt wohl F\u00e4lle, wo Vermieter nicht an ihr Geld f\u00fcr erfolgreiche Vermietungen \u00fcber Booking.com herankommen. Die Plattform zahlt die ausstehenden Gelder nicht, verlangt aber Provisionen. Ich selbst kann es nicht pr\u00fcfen, aber bei Facebook gibt es eine geschlossene englischsprachige Gruppe, wo sich Betroffene austauschen. Da geht immer noch \"die Post ab\" und einige Vermieter laufen wegen ausstehender Zahlungen auf den Ruin zu. Auch das Medium WiWo hatte 2023 hier <a href=\"https:\/\/www.wiwo.de\/unternehmen\/dienstleister\/aerger-mit-mieteinnahmen-zahlungschaos-booking-com-entschaedigt-vermieter-\/29505520.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einen Artikel<\/a> ver\u00f6ffentlicht, der das Zahlungschaos thematisiert.<\/p>\n<h2>Der EuGH spricht ein Urteil<\/h2>\n<p>Nun hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) zumindest ein Urteil bez\u00fcglich der \"Best-Price\"-Thematik gesprochen. Die Richter haben entschieden, dass Hotels und \u00dcbernachtungsbetriebe ihre Unterk\u00fcnfte g\u00fcnstiger als bei der Plattform Booking.com bei Direktbuchungen anbieten d\u00fcrfen. Die Details zum Sachverhalt lassen sich z.B. in <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/EuGH-Urteil-zu-Booking-com-Hotelbetriebe-duerfen-guenstigere-Preise-anbieten-9904782.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Beitrag<\/a> nachlesen.<\/p>\n<p>Ich denke, die Vermieter werden das nutzen, da dann die Provision an Booking.com entf\u00e4llt und die Gelder bei Abreise des Gasts direkt auf das Konto des Betreibers flie\u00dfen. Selbst wenn der Vermieter nur einen Teilbetrag der gesparten Provision an die G\u00e4ste weitergibt, bleibt f\u00fcr beide Seiten ein Vorteil.<\/p>\n<p>Nur die Plattform booking.com (und andere Plattformen) haben ein Problem. Mal sehen, wie diese das Urteil nun im Gesch\u00e4ftsbetrieb umsetzen. Aber hier sehe ich auch: Es hat schon Vorteile, wenn man eine Plattform hat, wo man die Suche und Buchung eigentlich binnen kurzer Zeit per Internet abwickeln und gleich bezahlen kann. Oft sind dann noch kostenloses Storno oder sonstige Verg\u00fctungen drin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorige Woche hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) ein interessantes Urteil gegen die Hotelbuchungsplattform booking.com gesprochen. 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