{"id":27862,"date":"2025-04-30T00:02:46","date_gmt":"2025-04-29T22:02:46","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=27862"},"modified":"2025-04-27T20:20:22","modified_gmt":"2025-04-27T18:20:22","slug":"lidl-preisangaben-muessen-fuer-alle-gelten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2025\/04\/30\/lidl-preisangaben-muessen-fuer-alle-gelten\/","title":{"rendered":"Lidl: Preisangaben m\u00fcssen f\u00fcr Alle gelten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Discounter wie Lidl, Rewe etc. reiten ja die Masche, dass Produkte f\u00fcr Besitzer der firmeneigenen App g\u00fcnstiger sind &#8211; der Discounter oder Lebensmittelh\u00e4ndler gew\u00e4hrte Rabatt. Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg ist erfolgreich gegen unzureichende Preisangaben bei Lidl vorgegangen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Die Lidl-Anzeige mit unklaren Preisen<\/h2>\n<p>Der Vorwurf der Verbraucherzentrale gegen Lidl: In einem Werbeprospekt wurde der Preis eines Produkts ausschlie\u00dflich f\u00fcr Benutzer der Lidl Plus-App deutlich angegeben \u2013 der regul\u00e4re Preis f\u00fcr alle anderen war nicht erkennbar und auch ein Grundpreis f\u00fcr alle war nicht angegeben. Dagegen reichte die Verbraucherzentrale Klage ein \u2013 mit Erfolg: Lidl muss k\u00fcnftig in allen Prospekten Gesamtpreis und Grundpreis f\u00fcr alle Kunden angeben.<\/p>\n<p>Im Zentrum des Falls standen \"Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gew\u00fcrzmarinade\", die Lidl f\u00fcr 5,50 Euro bewarb \u2013 allerdings nur f\u00fcr Benutzer der Lidl Rabatt-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro stand zus\u00e4tzlich dar\u00fcber. Unklar blieb, welcher Preis f\u00fcr K\u00e4ufer ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i.postimg.cc\/4dX4P20m\/image.png\" alt=\"Lidl-Prospekt\" width=\"580\" height=\"326\" \/><br \/>\nAusschnitt aus Lidl-Prospekt mit beanstandeter Preisangabe, Quelle: Prospekt Lidl. Foto Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>Ein Verbraucher beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale, nachdem er im Vertrauen auf den beworbenen Preis die Ware gekauft hatte \u2013 und an der Kasse mehr zahlen musste. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Versto\u00df gegen die Preisangabenverordnung.<\/p>\n<p>\"Verbraucherinnen und Verbraucher m\u00fcssen auf einen Blick erkennen k\u00f6nnen, was ein Produkt kostet \u2013 egal, ob mit oder ohne App\", sagt Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht. \"Der durchgestrichene Preis ohne Erkl\u00e4rung sorgt nur f\u00fcr Verwirrung und nicht f\u00fcr Transparenz. Lidl missachtet mit solcher Werbung die Informationsverpflichtungen der Preisangabenverordnung.\"<\/p>\n<h2>Lidl war zun\u00e4chst uneinsichtig<\/h2>\n<p>Die Verbraucherzentrale mahnte Lidl wegen der falschen Preisangabe ab, jedoch zeigte sich Lidl uneinsichtig und gab keine Unterlassungserkl\u00e4rung ab. In Folge erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Noch vor der m\u00fcndlichen Verhandlung einigte man sich auf einen Vergleich: Lidl verpflichtet sich, k\u00fcnftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der f\u00fcr alle Verbraucher und Verbraucherinnen gilt \u2013 und nicht ausschlie\u00dflich den Preis f\u00fcr App-Benutzer.<\/p>\n<h2>\u00c4rger rund um Apps und Preisangaben<\/h2>\n<p>Die Verbraucherzentrale verzeichnet in den letzten Jahren zunehmend Beschwerden und Anfragen rund um Rabatte, Preisangaben und Rabatt-Apps. Erst k\u00fcrzlich ging sie erfolgreich gegen andere Rabattwerbungen von Lidl im Zusammenhang mit der unverbindlichen Preisempfehlung und undurchsichtigen Vergleichspreisen vor.<\/p>\n<p>Gegen die Rewe-App, bei der ein Rabatt in Form eines \"Bonus\" gew\u00e4hrt wird, den man bei einem sp\u00e4teren Einkauf einl\u00f6sen kann, l\u00e4uft ebenfalls eine Klage, weil der Gesamtpreis f\u00fcr die Ware gegen\u00fcber den App-Benutzern nicht angegeben wurde.<\/p>\n<p>Ich weigere mich, eine dieser Apps auf mein Smartphone zu lassen und meine Einkaufsgewohnheiten damit erfassen zu lassen. Allerdings kaufe ich auch so gut wie nicht bei Lidl, Penny, Rewe oder \u00e4hnlichen Anbietern ein. Als ich vor einigen Wochen auf dem Einwohnermeldeamt meiner Gemeinde der Weitergabe meiner Daten an Dritte widersprochen habe, erw\u00e4hnte ich, dass ich Angebote f\u00fcr H\u00f6rger\u00e4te und andere \"Senioren-gerechte\" Produkte bekomme. Sofort kam von der st\u00e4dtischen Angestellten nach einem Blick in meine Daten die Frage \"Diese Daten sind nicht von uns weitergegeben worden, haben Sie vielleicht einen Lidl- oder Rewe-App installiert?\".<\/p>\n<p>Ich habe allerdings auch schon \u00fcberlegt, proforma eine Diskriminierungsbeschwerde gegen Firmen wie Lidl oder Rewe einzureichen, da diese Anbieter die Verwendung eines Smartphones f\u00fcr Kunden mehr oder weniger erzwingen wollen. Wie h\u00e4lt es die Leserschaft mit dem App-Wahn?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Discounter wie Lidl, Rewe etc. reiten ja die Masche, dass Produkte f\u00fcr Besitzer der firmeneigenen App g\u00fcnstiger sind &#8211; der Discounter oder Lebensmittelh\u00e4ndler gew\u00e4hrte Rabatt. 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