{"id":27957,"date":"2025-05-14T00:01:16","date_gmt":"2025-05-13T22:01:16","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=27957"},"modified":"2025-05-13T10:39:04","modified_gmt":"2025-05-13T08:39:04","slug":"fitnessstudios-tricksen-bei-vertraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2025\/05\/14\/fitnessstudios-tricksen-bei-vertraegen\/","title":{"rendered":"Fitnessstudios tricksen bei Vertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Fitnessstudios und \u00e4hnliche Einrichtungen tricksen oft bei Preisangaben in Vertr\u00e4gen. Da wird schon mal ein Wochenpreis genannt. Die Verbraucherzentralen haben vor einigen Tagen auf ein vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstrittenes Urteil hingewiesen. Dieses verpflichtet die Betreiber zu klaren Preisangaben.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Mit dem Preis pro Woche geworben<\/h2>\n<p>Im Fall eines Freiburger Fitnessstudios (R\u00fcckgrat Sport- und Gesundheitscenter) wurde mit w\u00f6chentlichen Preisangaben geworben, obwohl die Vertragslaufzeit ein Jahr betrug.<\/p>\n<h3>Ein Angebot, welches Du nicht ablehnen kannst<\/h3>\n<p>Das \"Angebot\", was man nicht ablehnen kann, versprach Fitness Zirkel, Kurse, Sauna, Solarium, Wellness Massage,\u00a0 Erfrischungsgetr\u00e4nke, Handtuchservice und Kaffee Lounge \u2013 das alles und noch mehr f\u00fcr 22,99 Euro. Normale Interessenten beziehen diesen Preis auf den Monat (die \u00fcbliche Werbepraxis\". Das Fitnessstudio hatte diesen Preis aber pro Woche angegeben. Nur wer genau hinsah, stellte bei diesem vielversprechenden Angebot fest, dass hinter den \"22,99 Euro\" ganz klein ein \"wtl.\" (Abk\u00fcrzung f\u00fcr w\u00f6chentlich) stand.<\/p>\n<h3>Ein Witz aus meiner Schulzeit<\/h3>\n<p>Das erinnert mich an einen Witz, den ein Mitsch\u00fcler gerne zum Besten ab. Wir dr\u00fccken\u00a0 nach der Lehre, im Rahmen des zweiten Bildungswegs, von 1973 bis 1975 gemeinsam nochmals die Schulbank, um mittlere Reife und Fachhochschulreife nachzuholen, um studieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gelegentlich sind wir dann Mittags mit weiteren Mitsch\u00fclern der Klasse im Eifelst\u00e4dtchen Wittlich zum nahen Einkaufsmarkt gelaufen. Dort gab es eine Kantine, in der man ganz g\u00fcnstig etwas essen konnte. Als \"wieder Sch\u00fcler\" hatten wir nicht so sonderlich viel Geld, obwohl einige nebenbei stundenweise arbeiteten (wir hatte ja alle den Facharbeiterbrief in der Tasche).<\/p>\n<p>Der Mitsch\u00fcler pflegte dann, wenn neue Leute mit am Tisch beim Bier oder beim Essen sa\u00dfen, seine Story zum Besten zugeben. \"Ein riesiges Schnitzel, einen Berg Pommes, und ein gro\u00dfes Bitburger Pils, alles f\u00fcr 4 Mark Fuffzich.\" war sein Spruch. Dabei machte er auf seinem Teller eine Handbewegung, um die Gr\u00f6\u00dfe des Schnitzeln anzugeben.<\/p>\n<p>Die Reaktion war immer gleich: \"Wo, wo, wo?\" scholl es aus der Runde. Der Mitsch\u00fcler grinste und meinte: \"Tja, wenn ich dat w\u00fcsste, w\u00fcrde ich auch hingehen.\" Ist nun schon \u00fcber ein halbes Jahrhundert her, aber die Story ist mir im Ged\u00e4chtnis geblieben. Es war einfach k\u00f6stlich, die Reaktionen zu sehen, denn ein solches Angebot konnte es (auch damals) nicht geben.<\/p>\n<h2>Irref\u00fchrende Preisangaben<\/h2>\n<p>Zur\u00fcck zum Eingangsthema und der Werbung des Fitnessstudios. Diese Preisangabe war nat\u00fcrlich ziemlich doof, denn bei 4 Wochen liegt der Monatspreis bei ca. 92 Euro. Bei einem Vertrag, der mindestens einen Monat l\u00e4uft, kann das finanziell schon \"weh tun\" oder den Kunden ziemlich \u00e4rgern.<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg war der Ansicht, dass es sich bei der Werbung um irref\u00fchrende Preisdarstellung handelt und mahnte das Fitnessstudio ab.\u00a0Nachdem dieses sich weigerte eine Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben, klagte die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Freiburg \u2013 und scheiterte zun\u00e4chst.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/RKElCF4.jpg\" alt=\"Recht\" \/><br \/>\n(Quelle: Pexels Lizenz)<\/p>\n<p>Das Gericht hielt die Werbepraxis des Fitnessstudios nicht f\u00fcr rechtswidrig. Erst in einem Berufungsverfahren folgte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 14 U 104\/24) der Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg, wonach es zu unterlassen ist, nur den Preis f\u00fcr eine Woche anzugeben, wenn die Laufzeit des Vertrags zw\u00f6lf Monate betr\u00e4gt. Das Fitnessstudio \u00e4nderte bereits die Angaben auf seiner Webseite.<\/p>\n<h2>Recht auf korrekte Preisangaben<\/h2>\n<p>\"Viele Fitnessstudios vertreten den Standpunkt, dass es ausreiche, Preisangaben nur \u00fcber bestimmte Zeitabschnitte zu machen\", sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg. \"Das sehen wir jedoch anders, da Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht darauf haben, den Gesamtpreis f\u00fcr die vertragliche Laufzeit zu erfahren. Wenn die Laufzeit drei Monate ist, dann ist der Preis f\u00fcr drei Monate zu nennen; wenn die Laufzeit ein Jahr ist, dann der Preis f\u00fcr ein Jahr\", so Buttler weiter.<\/p>\n<p>Im konkreten Fall wurde eine Trainingsvariante mit einer Laufzeit von einem Jahr einer Laufzeit von einem Monat als m\u00f6gliche Trainingsvertr\u00e4ge gegen\u00fcbergestellt. Bei beiden war der Wochenpreis angegeben und nicht der Preis, der f\u00fcr die Laufzeit zu zahlen ist. Das Gericht ist damit der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt, nach der einmal der Jahrespreis und einmal der Monatspreis h\u00e4tte angegeben werden m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fitnessstudios und \u00e4hnliche Einrichtungen tricksen oft bei Preisangaben in Vertr\u00e4gen. Da wird schon mal ein Wochenpreis genannt. Die Verbraucherzentralen haben vor einigen Tagen auf ein vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstrittenes Urteil hingewiesen. 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