{"id":29979,"date":"2026-06-02T00:01:19","date_gmt":"2026-06-01T22:01:19","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/?p=29979"},"modified":"2026-06-01T17:15:41","modified_gmt":"2026-06-01T15:15:41","slug":"milka-mogelpackungen-urteil-der-verbraucherzentrale","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2026\/06\/02\/milka-mogelpackungen-urteil-der-verbraucherzentrale\/","title":{"rendered":"Milka Mogelpackungen-Urteil der Verbraucherzentrale"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Paragraph\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Der Konzern Mondelez, der auch die Schokoladenmarke Milka im Programm hat, wurde von der Verbraucherzentrale wegen \"Verbrauchert\u00e4uschung\" verklagt. Der Hintergrund: Die Tafel Milka-Schokolade wurden von der F\u00fcllmenge von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Packungsgr\u00f6\u00dfe aber gelassen. Ein Gericht in Bremen hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Urteil (Az. 12 O 118\/25) des Landgerichts Bremen gegen Mondelez Deutschland ist mir bereits Mitte Mai 2026 untergekommen. Das LG Bremen urteilte, Verbraucherinnen und Verbraucher d\u00fcrfen nicht dar\u00fcber get\u00e4uscht werden, wenn Produkte bei gleichbleibender Verpackung weniger Inhalt enthalten.<\/p>\n<h2>Ich packe einfach weniger rein<\/h2>\n<p>Im konkreten Fall hatte Hersteller Mondelez bereits im Jahr 2025 die F\u00fcllmenge einiger Schokoladentafeln der Marke Milka von 100 auf 90 Gramm reduziert. Design und die Verpackungsgr\u00f6\u00dfe der Schokoladentafeln blieben gleich. Im Regal konnte man also nicht erkennen, ob die Tafel 90 oder 100 Gramm wog, und musste den Aufdruck mit der Gewichtsangaben lesen.<\/p>\n<p>F\u00fcr K\u00e4uferinnen und K\u00e4ufer war die \u00c4nderung auf den ersten Blick daher kaum erkennbar. Au\u00dferdem wird die Mengenangabe im Regal h\u00e4ufig durch Umkartons verdeckt. Zwar ist die neue F\u00fcllmenge formal korrekt auf der Vorderseite der Schokoladentafeln angegeben, doch geht der Hinweis aus Sicht der Verbraucherzentrale im Gesamtbild der Verpackung unter, weil er nicht hervorgehoben ist. Die Verbraucherzentrale erhob daher Klage vor dem Landgericht Bremen.<\/p>\n<h2>Wiedererkennungseffekt \u00fcberlagert tats\u00e4chliche Ver\u00e4nderung<\/h2>\n<p>In wesentlichen Punkten folgte des Gericht jetzt der Argumentation der Verbrauchersch\u00fctzer. Es f\u00fchrte in der Urteilsbegr\u00fcndung aus, dass eine Irref\u00fchrung durch eine sogenannte relative Mogelpackung vorliege. Die Fehlvorstellung des Verbrauchers \u00fcber die F\u00fcllmenge und damit eine T\u00e4uschung ergebe sich (nur) aus dem Vergleich mit dem fr\u00fcheren Produkt und nicht durch die Gestaltung der Verpackung.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full\" src=\"https:\/\/i.postimg.cc\/d0Vphj6z\/image.png\" alt=\"Milka\" width=\"640\" height=\"392\" \/><\/p>\n<p>Der Wiedererkennungseffekt der Verpackung \u00fcberlagere die tats\u00e4chliche Ver\u00e4nderung des Inhalts. Von Verbraucherinnen und Verbrauchern k\u00f6nne nicht erwartet werden, bei ihnen bekannten Produkten stets akribisch die gesamte Verpackung zu studieren, um versteckten Preiserh\u00f6hungen der Hersteller auf die Spur zu kommen.<\/p>\n<p>Nur die direkte Gegen\u00fcberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeigt, wie irref\u00fchrend das Vorgehen von Mondelez ist. W\u00e4hrend die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter d\u00fcnner geworden. Doch ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehlt: Die neue Nennf\u00fcllmenge des Produkts steht zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung,\u00a0doch diese Angabe wird oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.\u00a0Der winzige Zahlenaufdruck wird so leicht \u00fcbersehen.<\/p>\n<p>Die Verbrauchersch\u00fctzer meinen: Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und un\u00fcbersehbar darauf hinweisen. Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich bereits in unserem erfolgreichen Verfahren gegen das Unternehmen Upfield. Der Anbieter hatte die F\u00fcllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufkl\u00e4renden Hinweis \u00fcber die ge\u00e4nderte F\u00fcllmenge <a href=\"https:\/\/www.vzhh.de\/media\/5681\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121\/22)<\/a>.<\/p>\n<h2>Regeln von der Politik gefordert<\/h2>\n<p>Das Urteil gegen Mondelez st\u00e4rkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei versteckten Preiserh\u00f6hungen. Wir gehen davon aus, dass es eine Signalwirkung auf die gesamte Branche haben wird. Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis f\u00fcr Produkte mit verringerter F\u00fcllmenge f\u00fcr mindestens sechs Monate. Auch die Packungsgr\u00f6\u00dfe muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden.<\/p>\n<p>Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzesl\u00fccke schamlos aus. Das beweisen hunderte Beschwerden zu den Tricksereien des Lebensmittelkonzerns, die bei uns in den vergangenen Jahren eingegangen sind.\u00a0Milka-Produkte waren bereits mehrfach\u00a0<a href=\"https:\/\/www.vzhh.de\/themen\/mogelpackungen\/mogelpackung-des-monats\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mogelpackung des Monats<\/a>. Die Milka Alpenmilch Schokolade von Mondelez haben Verbraucherinnen und Verbraucher sogar zur\u00a0<a href=\"https:\/\/www.vzhh.de\/themen\/mogelpackungen\/mogelpackung-des-jahres\/milka-alpenmilch-ist-mogelpackung-des-jahres-2025\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mogelpackung des Jahres 2025<\/a>\u00a0gew\u00e4hlt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Konzern Mondelez, der auch die Schokoladenmarke Milka im Programm hat, wurde von der Verbraucherzentrale wegen \"Verbrauchert\u00e4uschung\" verklagt. 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