{"id":4884,"date":"2017-12-26T15:43:37","date_gmt":"2017-12-26T14:43:37","guid":{"rendered":"http:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=4884"},"modified":"2017-12-26T16:24:23","modified_gmt":"2017-12-26T15:24:23","slug":"durchsetzung-von-gewhrleistungsrechten-wird-verweigert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2017\/12\/26\/durchsetzung-von-gewhrleistungsrechten-wird-verweigert\/","title":{"rendered":"Durchsetzung von Gew&auml;hrleistungsrechten wird verweigert"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Sicherheit\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" border=\"0\" alt=\"Sicherheit\" src=\"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Stop.jpg\" width=\"42\" align=\"left\" height=\"40\">Gehen Ger\u00e4te wie Smartphone, K\u00fchlschrank, Kaffeeautomat etc. innerhalb von zwei Jahren kaputt, kommt es bei der Reklamation h\u00e4ufig zu Problemen. Das haben die Verbraucherzentralen festgestellt. Dem Kunden wird schlicht sein gesetzliches Recht verweigert.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die gute konjunkturelle Lage sorgt in Deutschland f\u00fcr ein positives Wirtschaftswachstum. Insbesondere verzeichnet der Onlinehandel rasante Zuw\u00e4chse. Waren es 2012 <br \/>Waren f\u00fcr 24,6 Milliarden Euro, so werden 2017 bereits 73 Milliarden Umsatz im Onlinehandel erzielt.<\/p>\n<p>Bei der Konjunkturlaune der Verbraucher sorgen vor allem Probleme bei F\u00e4llen der Garantie oder Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr schlechte Stimmung. Die Unzufriedenheit vieler Verbraucher bei der Geltendmachung von Garantie oder Gew\u00e4hrleistung war Anlass f\u00fcr <br \/>eine Studie der Verbraucherzentralen zum Thema Garantie und Gew\u00e4hrleistung. <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\" https:\/\/ssl-vg03.met.vgwort.de\/na\/0ec3cf4cbce749618466286244251312\" width=\"1\" height=\"1\">Bei der bundesweiten Umfrage der Verbraucherzentralen gab mehr als die H\u00e4lfte der Befragten an, dass die fristgerechte Reklamation nicht reibungslos ablief oder ganz verweigert wurde. <\/p>\n<h2>Wenn gutes Recht verweigert wird<\/h2>\n<p>Bis zum heutigen Tag ist das Gew\u00e4hrleistungsrecht ein elementarer Pfeiler des Ver-<br \/>braucherschutzes. Grundlage des geltenden Rechts ist die Umsetzung der Richtlinie <br \/>1999\/44 EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg\u00fcterkaufs und der Garantien f\u00fcr <br \/>Verbrauchsg\u00fcter in deutsches Recht mit der Schuldrechtsform vom 1. Januar 2002. <\/p>\n<p>Probleme bei der Durchsetzung von Gew\u00e4hrleistungsrechten sind bei den Verbraucherzentralen ein Dauerbrenner. Ein Praxistest des vzbv zeigte bereits im Jahre 2012 strukturelle Probleme auf Seiten der H\u00e4ndler. Die Ausk\u00fcnfte der Verk\u00e4ufer waren oft diffus, irref\u00fchrend oder sogar falsch. <\/p>\n<p>Dies f\u00fchrte dazu, dass Verbraucher daran gehindert wurden, ihre existierenden Rechte <br \/>wahrzunehmen. Mit Verweis darauf, die betreffenden Teile seien \u201eVerschlei\u00dfteile\", <br \/>wurde die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr bestimmte Komponenten verweigert. Ein sehr regelm\u00e4\u00dfiges Verbraucherproblem war die Realisierung der gesetzlich garantierten Gew\u00e4hrleistung auch f\u00fcr Akkus. Zweitbesitzern von Produkten wurde die Gew\u00e4hrleistung seitens <br \/>einzelner Verk\u00e4ufer zun\u00e4chst grunds\u00e4tzlich verweigert.&nbsp; <\/p>\n<p>Zunehmend wurden Garantien durch Anbieter oder Verk\u00e4ufer kostenpflichtig angeboten. Der \u201eNutzen\" dieser Garantien f\u00fcr Verbraucher besteht lediglich darin, dass diese <br \/>f\u00fcr eine grunds\u00e4tzlich bestehende gesetzliche Regelung zus\u00e4tzlich bezahlen m\u00fcssen, <br \/>jedoch Garantien oftmals eingeschr\u00e4nktere Rechte bieten sollen als die gesetzliche <br \/>Gew\u00e4hrleistung. <\/p>\n<h2>Gew\u00e4hrleistung und Garantie<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Gew%C3%A4hrleistung\" target=\"_blank\">Gew\u00e4hrleistung<\/a> ist die Sachm\u00e4ngelhaftung des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer. Der Hersteller gibt dagegen eine <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Garantie\" target=\"_blank\">Garantie<\/a> auf die Funktionsf\u00e4higkeit eines Produkts. F\u00fcr den K\u00e4ufer ist aber die Gew\u00e4hrleistung und deren rechtliche Regelung relevant. Innerhalb der ersten sechs Monate nach einem Kauf wird vermutet, dass der Defekt bereits beim Kauf vorgelegen hat. Insofern wird dem Verbraucher der Beweis des Vorliegens eines Mangels erleichtert. Ohne diese Beweiserleichterung m\u00fcsste er aufwendig den Mangel beweisen. <\/p>\n<p>Nach diesen ersten sechs Monaten nach Erhalt der Ware gilt dann eine Beweislastumkehr. Dann ist der Verbraucher in der Nachweispflicht, dass keine Fehlbedienung, sondern ein Mangel vorliegt, und dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe der Ware vorlag. Dies f\u00fchrt zu erheblichen Problemen bei der Durchsetzung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche. <\/p>\n<p>Der Verbraucher steht h\u00e4ufig vor der Frage, ob er auf eigene Kosten ein Sachverst\u00e4ndigengutachten f\u00fcr den Nachweis einholen oder ein gerichtliches Verfahren einleiten soll. Dies mag dazu f\u00fchren, dass Verbraucher nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist oftmals eher auf ihr Recht verzichten. <\/p>\n<h2>Gew\u00e4hrleistung ist Sache des H\u00e4ndlers<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind in Gew\u00e4hrleistungsfragen die Verk\u00e4ufer Ansprechpartner f\u00fcr den <br \/>Verbraucher. Dennoch zeigten H\u00e4ndler bereits im Praxistest 2012, dass sie mit verschiedenen Mitteln versuchen, Verbraucher von der Geltendmachung ihrer Rechte abzuhalten. Obwohl die H\u00e4ndler Ansprechpartner w\u00e4ren, verweisen diese h\u00e4ufig einfach <br \/>auf die Hersteller und verwischen damit den Unterschied zwischen Gew\u00e4hrleistung und <br \/>Garantie. <\/p>\n<p>Verbrauchern entstehen so unter Umst\u00e4nden gro\u00dfe Nachteile in Bezug auf <br \/>die ihnen zustehenden Gew\u00e4hrleistungsrechte: Wenn Verbraucher die Hersteller als <br \/>erste Ansprechpartner bei Vorliegen eines Mangels aus einer Garantie in Anspruch <br \/>nehmen, entstehen Probleme bei der Beweislast f\u00fcr den Zeitpunkt und den Verursacher des Mangels. Ebenso besteht das Risiko einer Verj\u00e4hrung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen bei einer vorangegangenen Inanspruchnahme einer Garantie. <\/p>\n<h2>Probleme trotz klarer Rechtslage<\/h2>\n<p>\u201eMit der Umfrage haben wir nun systematisch erfasst, welche Probleme Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben,\" erkl\u00e4rt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg. Insgesamt beteiligten sich 759 Verbraucherinnen und Verbraucher an der Umfrage. Diese lief vom 1. Juni bis zum 31. August 2017.&nbsp; <\/p>\n<p>Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Mehr als die H\u00e4lfte der Befragten, die innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel feststellten, gab Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte an. \u201eBei rund 20 Prozent der Betroffenen wurde die Reklamation komplett verweigert, obwohl sie das Recht auf Reparatur oder Ersatz haben\", sagt Buttler. <\/p>\n<p>Nur knapp 17 Prozent der Befragten konnten erreichen, was ihnen zusteht: das defekte Produkt austauschen oder reparieren zu lassen bzw. den Kaufpreis zur\u00fcckzuerhalten. Ein \u00e4hnliches Bild ergibt sich, wenn der Mangel zwischen dem 7. und dem 24. Monat reklamiert wird. \u201eNach Ablauf der ersten sechs Monate wird eine Reklamation f\u00fcr Verbraucher tendenziell noch schwieriger, denn nun m\u00fcssen sie selbst beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag,\" so der Experte. <\/p>\n<p>Ist die zweij\u00e4hrige Gew\u00e4hrleistungspflicht abgelaufen, sind Verbraucher komplett auf die Kulanz des H\u00e4ndlers angewiesen. In einem Viertel aller F\u00e4lle wurde die Reklamation au\u00dferdem komplett abgewiesen, 8,99 Prozent mussten f\u00fcr die Reparatur zahlen. <\/p>\n<h2>Verbraucherfreundlichere Regeln n\u00f6tig<\/h2>\n<p>Die Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass bei vielen der Teilnehmer die gekauften Produkte erst nach mehreren Monaten kaputt gingen: Bei 39 Prozent nach 7 bis 24 Monaten, bei 25 Prozent nach 24 Monaten, also nach Ablauf der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist. <\/p>\n<p>\u201eGerade bei langlebigen Produkten wie Autos, Sp\u00fclmaschinen oder Waschmaschinen wird deutlich, dass die derzeitigen Regeln nicht ausreichen,\" sagt Oliver Buttler, \u201eGerade f\u00fcr solche Produkte muss der Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung verl\u00e4ngert werden.\" Dar\u00fcber hinaus setzen sich die Verbraucherzentralen auch f\u00fcr eine \u201eechte\" zweij\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist ein, in der nicht der Kunde den Mangel beweisen muss.<\/p>\n<p>Hinweise: Bei Problemen und Fragen rund um Gew\u00e4hrleistung, Garantie und Co. hilft und ber\u00e4t die Verbraucherzentrale vor Ort. Die Umfrage zu Gew\u00e4hrleistung und Garantie wurde im Rahmen des Projekts \u201eWirtschaftlicher Verbraucherschutz\" vom Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz gef\u00f6rdert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gehen Ger\u00e4te wie Smartphone, K\u00fchlschrank, Kaffeeautomat etc. innerhalb von zwei Jahren kaputt, kommt es bei der Reklamation h\u00e4ufig zu Problemen. Das haben die Verbraucherzentralen festgestellt. 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