{"id":8335,"date":"2019-01-24T00:10:00","date_gmt":"2019-01-23T23:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/borncity.com\/senioren\/?p=8335"},"modified":"2019-01-19T01:16:31","modified_gmt":"2019-01-19T00:16:31","slug":"urteil-gegen-primastrom","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/2019\/01\/24\/urteil-gegen-primastrom\/","title":{"rendered":"Verbraucherschutz: Urteil gegen Primastrom"},"content":{"rendered":"<p>Das Unternehmen Primastrom ist f\u00fcr den Vertrieb von Strom- und Gasvertr\u00e4ge an der Haust\u00fcr bekannt. Eine Verbraucherin, die einen angeblich so abgeschlossenen Vertrag wieder los werden wollte, wandte sich an die Verbraucherzentrale. Da Primastrom nicht \u00fcber die 14-t\u00e4gige Widerrufsm\u00f6glichkeit informiert hatte, ging die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter vor. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im Dezember entschied das Landgericht Berlin (AZ 17-2-868, nicht rechtskr\u00e4ftig) im Sinne der Verbraucherzentrale. Denn bei einem Haust\u00fcrgesch\u00e4ft nicht \u00fcber das Widerrufsrecht zu informieren, ist klar rechtswidrig.  <\/p>\n<p>\u201eAnbieter, die die Widerrufsm\u00f6glichkeit verschweigen, verhalten sich irref\u00fchrend und verschaffen sich einen Vorteil gegen\u00fcber Verbrauchern und Konkurrenten\", bewertet Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg das Verhalten von Primastrom. \u201eVerbraucher werden \u00fcber die ihnen zustehende Rechte get\u00e4uscht, das ist kein Kavaliersdelikt!\".  <\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale leitete daher rechtliche Schritte ein und bekam nun vor dem Landgericht Berlin recht (AZ 17-2-868, nicht rechtskr\u00e4ftig). Im konkreten Fall meinte die Verbraucherin au\u00dferdem, lediglich der Zusendung von Unterlagen zugestimmt zu haben, erhielt im Anschluss an das Gespr\u00e4ch stattdessen aber eine Vertragsbest\u00e4tigung \u00fcber einen Strom- und Gasvertrag.  <\/p>\n<p>Vertragsunterlagen und die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform wurden ihr nicht ausgeh\u00e4ndigt. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte sie den unerw\u00fcnschten Vertrag beenden. <\/p>\n<h2>Widerrufsrecht bei Au\u00dfergesch\u00e4ftsraumvertr\u00e4gen<\/h2>\n<p>Bei Vertr\u00e4gen, die au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen abgeschlossen werden (Haust\u00fcrgesch\u00e4fte), besteht immer eine \u00dcberrumpelungsgefahr. Der Gesetzgeber hat mit dem 14-t\u00e4gigen Widerrufsrecht daher eine M\u00f6glichkeit geschaffen, mit der Verbraucher solche Vertr\u00e4ge einfach beenden k\u00f6nnen. Regelm\u00e4\u00dfig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale, dass ihnen nach Besuchen von Au\u00dfendienstmitarbeitern Vertr\u00e4ge zugesandt wurden, ohne dass sie bei dem Besuch einem Vertragsschluss zugestimmt h\u00e4tten.  <\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Recht\" alt=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.eu\/senioren\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/RKElCF4.jpg\"><br \/>(Quelle: Pexels CC0 Lizenz) <\/p>\n<p>Wird au\u00dferdem die M\u00f6glichkeit des Widerrufs verschwiegen, haben Verbraucher zwar ein verl\u00e4ngertes Widerrufsrecht von zw\u00f6lf Monaten und 14 Tagen, das nutzt ihnen aber nichts, wenn Sie eben wegen der fehlenden Belehrung \u00fcberhaupt nichts von ihrem Recht wissen. In der Folge bleiben Verbraucher in vielen F\u00e4llen auf den unerw\u00fcnschten Vertr\u00e4gen sitzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Unternehmen Primastrom ist f\u00fcr den Vertrieb von Strom- und Gasvertr\u00e4ge an der Haust\u00fcr bekannt. 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