Neuerungen im Rechtstreit Samsung/Apple

Man kann ja denken was man will, aber Apple sorgt immer für neue Meldungen, und wenn es um juristisches Geplänkel mit Konkurenten geht. Jetzt sind zwei neue Episoden im Fall Apple gegen Samsung bekannt geworden.

Hier hatte ich berichtet, dass Apple Samsung den Vertrieb des neuen Galaxy Tab 10.1N erneut in Deutschland per einstweiliger Verfügung untersagen lassen will. Samsung kontert und versucht in anderen Ländern ein Verkaufsverbot für Apple Produkte zu erreichen.

In Frankreich ist Samsung, nach einer Meldung von heise.de,  jetzt gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen den den Vertrieb des iPhone 4S zu erreichen. Das Gericht hat den Antrag als unverhältnismäßig angesehen und Samsung die Verfahrenskosten von 100.000 Euro zur Erstattung aufgebrummt. Da muss eine alte Frau lange für stricken und die Tablet PC-Käufer zahlen’s dann über höhere Gerätepreise. Auch in Italien ist Samsung bereits mit einem ähnlichen Versuch gescheitert.

Aber die Geschichte geht auch anders herum. Apple hat ja in vielen Ländern einstweilige Verfügungen gegen den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 angestrebt. In den USA hat ein Gericht in Kalifornien kürzlich den Antrag Apples auf einstweilige Verfügung hinsichtlich eines Vertriebsstopps zurückgewiesen. In Australien geht der Rechtsstreit dagegen “flip-flop-mäßig” hin und her. Apple hatte vor Monaten eine einstweilige Verfügung zum Vertriebsstopp des Galaxy Tab 10.1 erwirkt, die dann von einem Berufungsgericht aufgehoben aufgehoben wurde. Kurz danach wurde der Verkauf durch ein Gericht doch wieder gestoppt. Heute lese ich bei heise.de, dass das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 für Australien durch einen höchstinstanzlichen Spruch wieder aufgehoben wurde. Der Richter der Kammer in Sydney sah wenig Erfolgsaussichten, dass Apple das laufende Verfahren gewinnen könne und hob den in den Vorinstanzen erteilten Verkaufsstopp wieder auf. Ein endgültiges Urteil in dieser Sache ergeht erst im nächsten Jahr.

Damit sollten die Australier ihre Samsung Tablets kaufen können. Die Frage, die ich mir stelle: Leitet Samsung seine Containerschiffe jedesmal um, wenn in China ein Sack Reis umfällt oder in irgend einer Region ein Gericht eine einstweilige Verfügung erteilt oder aufhebt? Und falls die Container schon an Land sind: Liegen die Teile dann Monate in Warenhäusern oder Zollfreihäfen rum? Und was kostet das ein Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Verwaltungsgebühren? Fragen über Fragen, auf die es keine Antworten gibt. Zumindest kann man nicht mehr sagen, der Juristenberuf ist staubtrocken – die haben immer was zu entscheiden – und wir bekommen ständig Futter, um Freitags die Blogs zu füllen.

[Update: Heute geht es wohl Schlag auf Schlag. Gerade lese ich bei Florian Müller (FOSS PATENTS), dass da Landgericht Mannheim Motorola in einem Patentstreit gegen Apple Recht gegeben hat. Zweites Update: Motorola muss 100.000.000 Euro (100 Millionen Ocken) vor Gericht als Sicherheitsleistung hinterlegen, damit das Urteil vorläufig vollstreckbar wird. Dann kann der Verkauf gestoppt werden. Bei heise.de gibt’s zwischenzeitlich noch ein paar Infos mehr. ]

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