Samsungs Smartphone-Ungereimtheiten

Vor 2 Tagen meldete Spiegel Online, dass Microsoft abbaue, während Samsung auf dem Wachstumspfad sei. Andererseits sind mir bezüglich Samsung einige Informationen untergekommen, die eher auf Ungereimtheiten und Sicherheitsnachlässigkeiten hindeuten. Hier ein kurzer Abriss.

Samsung hat mit seinen Smartphones Erfolg und wird wohl ein Rekord-Quartal bezüglich seiner Einnahmen schreiben. Aber der Konzern fällt auch durch Ungereimtheiten auf, die die Kunden im Regen stehen lässt oder Risiken aussetzt. Hier ein paar Fundsplitter für interessierte Leser, die ich die letzten Tage im Web gefunden habe, oder auf die ich von Blog-Lesern aufmerksam gemacht wurde.

App-Domain nicht verlängert

Die Info stammt bereits von Mitte Juni 2017 und wurde von Motherboard in diesem Artikel enthüllt. Auf älteren Samsung-Geräten ist wohl eine S Suggest-App des Herstellers installiert – und kann wohl auch nicht entfernt werden. Im Jahr 2014 gab Samsung bekannt, dass man diese App nicht weiter unterstütze. Kürzlich hat man dann eine der Domains, mit der die App kommuniziert und kontrolliert, auslaufen lassen.

Einem Sicherheitsforscher ist das aufgefallen und er hat die Domain dann übernommen, bevor diese in unbefugte Hände fallen konnte. João Gouveia, Chief Technology Officer bei Anubis Labs sagte, dass jeder, der die Domain kontrolliert, quasi einen Fuß in der Tür dieser Smartphone habe und Schad-Apps installieren konnte. Hier wird die Krux der von den Herstellern vorinstallierten Apps (Bloatware) deutlich: Die lässt sich ohne Rooten des Geräts meist nicht deinstallieren. Und wenn der Hersteller die Lust verliert, siehst Du als Benutzer alt aus.  (via)

Mechanische Schäden als Garantiekiller

Blog-Leser Hans aus Österreich wies mich auch einen Beitrag des ORF hin. Der Dienstleister Mobiltouch stellte wohl auffallend häufig mechanische Schäden bei Samsung-Smartphones fest. Bei solchen Schäden verlierst Du als Verbraucher die Gewährleistung bzw. Garantie des Herstellers. Ein Displaybruch gehört dazu – obwohl ich hier im Blog über einige recht zweifelhafte Fälle berichtete (siehe Samsung Galaxy S4: Display-Risse als Problem?).

Im ORF-Beitrag wird berichtet, dass Samsung den Begriff der mechanischen Schäden sehr weit ausdehnt, um Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden abzuwehren. So wird ein Fall berichtet, bei dem das Display eines Samsung S6 Edge sich ablöste und Blasen warf – meist ein Fertigungsfehler. So etwas sollte zum Austausch des Geräts führen. Bei Samsung lief es auf die Aussage ‘mechanische Schäden’ hinaus und der Käufer stand im Regen. Scheinbar haben mehr Nutzer das Problem, wie ich diesem MobiFlip-Beitrag oder diesem teltarif.de-Beitrag entnehme. Hier hat Samsung wohl eingelenkt. Irgend jemand von Euch diesbezüglich ‘einschlägige Erfahrungen’?

Reingefallen bei Samsungs Trade-In-Programm

Gelegentlich veranstalten Hersteller ja sogenannte Trade-In-Programme: Sprich – Du kaufst ein neues Gerät, gibst dein altes Gerät dafür in Zahlung und bekommst einen Nachlass auf den Kaufpreis. Die genannten Obergrenzen verleiten so manchen Nutzer zum spontanen Kauf. Allerdings lassen die Hersteller einen weiten Spielraum walten, wenn es um die Berechnung des Rückkaufwerts für das Altgerät geht. Als Käufer ist man da recht hilflos bzw. kann sich nur des Kaufs enthalten.

Auf einige besonders krasse Fälle stellt Phonearena.com in diesem Artikel ab. Jemand hat zum Beispiel ein LG K8 für einen Neukauf im Samsung Galaxy S8/S8+ Trade-In-Programm eingereicht. Es war dort ein Preisnachlass von 200 US $ versprochen. Der Käufer war recht verärgert, als er statt der 200 US $ dann nur eine Gutschrift von 25 US $ bekam. Samsung begründete dies mit der schlechten Qualität des eingesandten Geräts, was der Betroffene abstreitet und wohl durch Fotos belegt. Wie dem auch immer sei – solche Trade-In-Geschäfte scheinen ein Teil Bauernfängerei zu sein – oder wie seht ihr das? (via)

Spioniert Samsung Smartphone-Nutzer aus?

Die Meldung kam bereits vor einigen Wochen im britischen Revolverblatt The Sun, was man im Hinterkopf behalten sollte. Die britische Open Rights Group warnt, dass Samsung die Kontrolle über seine Kunden haben will. Samsung will sogenannte Beacons einsetzen und zeigt Nutzern folgende Einwilligung bzgl. der Privatsphäreneinstellungen.


(Quelle: Sun)

Wer also Samsung-Dienste nutzt, willigt ein, dass Cookies und andere Informationen gespeichert werden. Die Erklärungen in der Sun sind dann aber recht nebulös und befassen sich mit Apps, die per Ultraschall kommunizieren sollen. Beacons können in Apps zur Überwachung von Kunden beim Einkauf verwendet werden. In der Daily Mail findet sich dieser Artikel, in dem Samsung die Verwendung solcher Ultra-Sonic-Tracking-Technologien  von sich weist. Bei AskWoody gibt es diese Diskussion zum Thema, die aber auch kein klares Bild ergibt.

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