Prepaid-SIM für Wohnsitzlose, geht das?

Seit dem 1.7.2017 gibt es in Deutschland (und in den anderen EU-Ländern) eine Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten. Prepaid SIM-Karten dürfen dann nur noch nach Vorlage eines Ausweises aktiviert werden. Was tun, wenn man zwar einen Ausweis, aber keinen Wohnsitz hat?

Wer in Deutschland eine SIM-Karte erwirbt, muss seit Juli 2017 seine Identität mit dem Ausweis nachweisen. Ich hatte das im Blog-Beitrag SIM-Karten: Ab heute (1.7.) neuer Registrierungsprozess thematisiert. Aber was ist, wenn jemand zwar eine Ausweis, aber keinen festen Wohnsitz hat? Es gibt ja Leute, die wohnsitzlos sind, aber eine Postadresse haben. Oder Schausteller, die ständig in Deutschland unterwegs sind. Oder Leute, die auf Camping-Plätzen oder in Autos logieren – die haben mitunter keine Adresse im Ausweis eingetragen.

Zelt

Die Kollegen von teltarif haben bei der Bundesnetzagentur nachgefragt und das Ganze in diesem Beitrag aufbereitet. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur hat folgende Antwort gegeben:

Für Personen, die über keinen festen Wohn­sitz bzw. eine melde­recht­liche Anschrift verfügen, ist es möglich, eine Prepaid SIM-Karte auf legalem Wege zu erhalten. Verfügt eine Person über keine Adresse, kann diese nicht erhoben werden. Wenn eine Person – wie in Ihrer Anfrage geschil­dert – über eine Adresse verfügt, unter der sie posta­lisch zu errei­chen ist, jedoch nicht gemeldet ist (sonst stünde die Adresse ja im Perso­nalaus­weis), ist diese Adresse vom Diens­tean­bieter zu erheben und zu spei­chern. Eine Über­prüfung ist dann natür­lich nicht möglich, da mangels melde­recht­licher Anmel­dung die Anschrift nicht im Ausweis einge­tragen ist.

Hier gilt: Was nicht möglich ist, kann nicht verlangt werden. Der Gesetz­geber hat unter anderem Reise­pässe zur Über­prüfung der Rich­tigkeit der Angaben zuge­lassen. Reise­pässe enthalten jedoch keine Angaben zur Anschrift des Inha­bers, eine Anschrift kann also anhand dieser Doku­mente nicht über­prüft werden. Es ist daher zulässig, die vom Kunden ange­gebene Anschrift zu erheben und zu verwenden, auch wenn diese nicht anhand eines Ausweis­doku­ments über­prüft werden kann. Es wäre deshalb auch zulässig eine Post­fach­anschrift zu erfassen.

Also alles rechtlich geregelt. Sollte ich also demnächst als Dachzeltnomade unterwegs sein, hätte ich theoretisch Internet und könnte weiter bloggen. Aber hey, der Geist ist zwar frei, aber der Kerl hat Rücken – also ist es mit dem Dachzelt nicht so weit her – von daher bleibt es bei der festen Wohnsitzadresse.

Die Situation in Griechenland

Kleiner Nachtrag, meine Blogs werden ja weltweit gelesen. Aus Griechenland hat mir Blog-Leser Leon eine Ergänzung geschickt.

hallo herr Born,
hier noch ein Nachtrag wegen Prepaid-SIM für Wohnsitzlose. Hier in Griechenland ist es moglich legal eine  Prepaid-SIM zu bekommen, auch ohne Wohnsitz, bei allen 3 Anbietern die wir haben: cosmote, wind, vodafone. Nur der Ausweis wird verlangt. Meine Cousinen waren vor 2 Monaten hier, die leben in denn Staaten. Haben hier in Griechenland keinen festen Wohnsitz. Wir sind in einen cosmote (deutsche telekom) Laden gegangen und habe 2 Prepaid-SIM gekauft, nur der Ausweis wird verlangt..
gruss
leon
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1. GENEHMIGUNG DES ANTRAGS

1.1 Bei der Einreichung und Prüfung des Antrags ist COSMOTE berechtigt, vom Kandidatenabonnenten die für seine Authentifizierung erforderlichen Belege anzufordern. Der Antrag muss vom potenziellen Abonnenten rechtsgültig unterschrieben sein.

1.2. Die Anfrage wird nach Benachrichtigung der Rufnummer des Teilnehmers angenommen
 
. SIM-Karte

2.1. Die Verbindung zum COSMOTE-Netzwerk und der Zugriff auf die bereitgestellten Dienste erfolgt ausschließlich über die SIM-Karte, die dem Abonnenten nach Annahme seines Antrags zur Verwendung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags ausgehändigt wird.

2.2. Der Abonnent erwirbt keine Eigentumsrechte an der SIM-Karte oder den darin enthaltenen Informationen und ist auch nicht berechtigt, diese mit oder ohne Gegenleistung an Dritte zu übertragen oder zu verwenden oder die Dienste weiterzuverkaufen oder kommerziell zu verwerten.
2.3. Der Abonnent ist verpflichtet, die SIM-Karte auf Verlangen an COSMOTE zurückzugeben, insbesondere wenn dies aus Sicherheits-, Notfall- oder Gründen des öffentlichen Interesses für den Betrieb des Netzwerks erforderlich ist. COSMOTE behält sich das Recht vor, Ihre SIM-Karte auf legalem Wege zu durchsuchen.
2.4. Der Abonnent ist verpflichtet, COSMOTE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die SIM-Karte gestohlen wird, verloren geht, beschädigt oder teilweise zerstört wird oder der Verdacht besteht, dass seine persönlichen Codes für die Nutzung durchgesickert sind, um Anrufe auf seinen Anschluss zu blockieren. In jedem Fall ist der Abonnent allein für die Nutzung der über die SIM-Karte bis zur Sperrung erbrachten Leistungen verantwortlich.
2.5. Das Ersetzen der SIM-Karte und das erneute Herstellen der Verbindung zum Netzwerk werden dem Abonnenten gemäß der aktuellen COSMOTE-Tarifliste in Rechnung gestellt.
2.6. Der Abonnent haftet gegenüber COSMOTE für Schäden, die durch die unkonventionelle Verwendung der SIM-Karte entstehen.
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10 Antworten zu Prepaid-SIM für Wohnsitzlose, geht das?

  1. Anonymous sagt:

    Heutzutage will man eh mobil sein – angefangen von Telefon bis hinzu Computern, drahtlose Netzwerke – alles was festgebunden war, wurde abgelöst.

    Als nächstes wird das Haus folgen.
    Die Leute werden anfangen in den Drohnen zu wohnen, manche haben schon ihren festen Sitz im All – ISS ;)

    „Das fünfte Element“ hats vorgemacht ^^

    >> Luftverkehr für Zwilisten kommt

    • Günter Born sagt:

      >> Luftverkehr für Zwilisten kommt
      klar, so wie die Verkehrswende per eScooter. Andi Scheuer und Dörte Bär machen’s möglich.

      • Anonymous sagt:

        LOL :-)

        Dann bist du wohl auch ein „Geher“ :)

        • Günter Born sagt:

          Ja, ich bin ein Geher, und als ich das hier verfasst habe, ist mir siedend heiß bewusst geworden, wie unverantwortlich ich doch bin. Absolute Schnapsidee, Samstags einfach mal so zum Bäcker laufen. Mit den 4,6 km habe ich durch Muskelarbeit einen unheimlichen ökologische Fußabdruck hinterlassen, die Luft verpestet und durch den Abrieb meiner Schuhsohlen die Feinstaubbelastung ins unermessliche gesteigert. Zur Entlastung kann ich nur ausführen, dass es bei uns noch kaum eScooter-Fahrer gibt und so früh am Samstag-Morgen liegen die noch in den Federn. Daher blogge ich mir ja auch die ‚Finger blutig‘, um dem eScooter zum Durchbruch zu verhelfen. Allerdings mit mäßigem Erfolg – die eScooter-Piloten fahren gegen Laternenpfosten, ziehen sich offene Nasenbeinbrüche zu, oder werden überfallen – da draußen herrscht Wild-West – und dann auch noch die Geher – grässlich ;-)

          Andi Scheuer: Übernehmen Sie – ein Geher-Verbot muss her!

          • 1ST1 sagt:

            Wieviel CO2 hat eigentlich das Schreiben, Hosten und an die Leser ausliefern dieses Beitrages gekostet. Bloß keine Bohnensuppe essen, wegen dem Methan!

            • Günter Born sagt:

              Das Schreiben läuft über Öko-Strom aus Wasserkraft! Das Hosten bewegt socj im Peanut-Bereich, da Shared-Server bzw. virtualisiert. Bleiben nur die Leute, die es nicht lassen können und den Blog besuchen. Da kann jeder selbst entscheiden, ob er auf Ökostrom setzt, einen sparsamen Rechern verwendet oder bzgl. des Blogs auf Nulldiat setzt ;-).

      • L. v. A. sagt:

        Bescheuert…

    • Henry Barson sagt:

      Als Zwischenschritt sind ja Tiny Houses gerade total hipp, weniger ist mehr und mit relativ überschaubarem Aufwand mobil.

  2. Bolko sagt:

    1. Möglichkeit:
    In England eine Prpaid-SIM kaufen, da besteht
    „keine Ausweispflicht“
    http://www.prepaid-global.de/grossbritannien-england-prepaid-daten-sim-karte.html

    2.
    Eine junge Deutsche fragen, ob die mit ihren Daten die SIM registriert.
    Manche von denen registrieren schließlich auch die SIMs von Asylbewerbern, warum also nicht auch für wohnsitzlose Deutsche?
    Einfach fragen und machen. Das funktioniert.

    3.
    WLAN statt SIM benutzen.
    Sprachnachrichten als Anhang im Messenger benutzen (VoiceMail).

    4.
    Bei ebay eine SIM bestellen, die bereits auf eine andere Person registriert ist.

  3. Bernard sagt:

    Luftverkehr für Zwilisten

    Wie soll das funktionieren?

    Der Luftverkehr ist stark reglementiert. Wenn aber jetzt die Deutschen vom Auto auf den Flieger umsteigen, werden die, die drängeln und eingebaute Vorfahrt haben, sich an keine Regeln halten wollen.

    Wie soll so etwas dann ohne Zwischenfälle funktionieren?

    Und was ist bei Nebel.?

    VFR ist das eine, aber IFR ist sehr schwierig zu erlernen.

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