Die letzten Wochen sind mir einige Meldungen unter die Augen gekommen, die mir glatt ein paar Mitleidstränen aus den Augen gequetscht haben. Sowohl Apple als auch Microsoft jammern ob des europäischen Digital Markets Act (DMA), weil die EU die beiden Anbieter als Gatekeeper bezüglich des Edge- und des Safari-Browsers einstuft. Deren Anwälte sind da einfach nur kreativ in ihrer Argumentation, warum die beiden Hersteller mit ihrem Browsern unter „ferner liefen“ segeln.
Gatekeeper unter dem Digital Markets Act
Das Gesetz über Digitale Märkte (Englisch Digital Markets Act, DMA) soll sicherstellen, dass es auf größeren Online-Plattformen sicher und fair zugeht. Dazu werden große Online-Plattformen, die bestimmte Kriterien erfüllen, als Gatekeeper eingestuft. Details lassen sich auf dieser Seite (und hier) der EU nachlesen.
Gatekeeper; Quelle: EU-Kommission
Im Rahmen des DMA kann die Europäische Kommission digitale Plattformen als „Gatekeeper“ benennen, wenn sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern in Bezug auf zentrale Plattformdienste darstellen. Die Europäische Kommission hat im September 2023 sechs Unternehmen und insgesamt 22 Plattformen benannt, die als Gatekeeper unter den Digital Markets Act (DMA) fallen (siehe EU-Kommission benennt 22 Plattformen als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act).
Im Artikel hatte ich auch erwähnt, dass die EU-Kommission vier Marktuntersuchungen eingeleitet hat, um die Argumente von Microsoft und Apple weiter zu prüfen, die argumentieren, dass einige ihrer Kernplattformdienste trotz Erreichen der Schwellenwerte nicht als Gateways eingestuft werden können:
- Bei Microsoft geht es um die Suchmaschine Bing, den Edge-Browser und das Microsoft Werbenetzwerk.
- Bei Apple führt die EU-Kommission (laut der damaligen Meldung) den Dienst iMessage auf.
Die Untersuchung sollte innerhalb von höchstens 5 Monaten abgeschlossen sein. Darüber hinaus hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, ob Apples iPadOS als Gatekeeper eingestuft werden sollte. Diese Untersuchung sollte gemäß dem DMA innerhalb von höchstens 12 Monaten abgeschlossen werden. Die genannten Firmen haben sechs Monate Zeit, um die Vorgaben des DMA umzusetzen und zu erfüllen.
Microsoft will unterm Radar fliegen
Gegenüber der EU-Kommission argumentiert Microsoft, dass sein Edge-Browser nur einen so bescheidenen Marktanteil hat, dass man keinesfalls als Gatekeeper gelten könne. Aufgegriffen hat dies Jon von Tetzchner, CEO von Vivaldi und früherer Gründer von Opera, beides Browser, in einem offenen Brief an die EU-Kommission (siehe mein Beitrag Vivaldi-Entwickler beschwert sich in einem Brief an die EU über das Vorgehen Microsofts beim Edge von Oktober 2023).
Dort kommt der Vorwurf, dass Microsoft de facto eine Standard-Exklusivität für Edge einführt und es anderen Browser-Anbietern erschwert, dagegen anzugehen. Microsoft nutzt beispielsweise seine Bing-Chat-Funktion zum Wettbewerbsvorteil, indem es von den Benutzer zur Verwendung von Edge zwingt. The Register thematisiert den Versuch Microsofts, sich beim Edge als „underdog“ zu gerieren, den man keinesfalls regulieren darf. Martin Geuß hatte es in diesem Artikel im Oktober 2023 ebenfalls thematisiert, dass sich Microsoft immer nur soweit öffnet, wie sie gerade müssen. Ich kann nur hoffen, dass die EU-Kommission Redmond nicht auf den Leim geht.
Apples kreative Anwälte
Auch bei Apple ist es ja so, dass dort der Safari als Browser unangefochtener Platzhirsch als Browser ist. Der wird mit macOS sowie iOS/iPadOS mitgeliefert und alternative Browser müssen auf Apples Webkit aufsetzen. Daher gehört Safari in meinen Augen unter den Digital Markets Act (DMA), so dass besondere Bedingungen im Hinblick auf Verhalten und Wettbewerb gelten.
Noch kreativer sind wohl Apples Anwälte, die eine Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission verfasst haben, um zu begründen, warum der Safari als Browser nicht dem DMA unterliegt. Die Vertreter von Apple argumentieren laut diesem The Register-Artikel, dass es drei verschiedene Browser seien, die unter macOS sowie iOS/iPadOS mitgeliefert werden, und so rein „zufällig“ mal von irgendwem „Safari“ genannt wurden. Die Anteile der Browser sollen so künstlich kein gerechnet werden, um unter die betreffenden DMA-Schwellen zu fallen.
The Register zitiert Apple, die argumentieren, dass man fünf App Stores und fünf Betriebssysteme unterhält und dass diese zentralen Plattformdienste, abgesehen von iOS, unter der Nutzungsschwelle liegen, die die europäischen Vorschriften zur Regulierung großer Plattformdienste und zur Gewährleistung des Wettbewerbs festlegen. Dummerweise wirbt Apple aber bei der Continuity-Funktion damit, dass der Safari-Browser überall gleich sei: „Gleicher Safari. Anderes Gerät.“, wie The Register schreibt.
EU-Regularien wie der DMA scheinen doch Wirkung zu zeigen – Apple hat unter dem Druck des DMA beschlossen, den App-Store zu öffnen (siehe nachfolgende Links). Auch Microsoft will seine nervende Werbung, doch Edge statt Chrome einzusetzen, in der EU unterlassen. Und Apple wird sein iPhone, dank EU-Vorgaben, künftig mit einer USB-C-Buchse ausstatten.
Die Kollegen von heise haben übrigens eine FAQ zu den Themen Digital Markets Act (DMA) und Digital Service Act (DSA) erstellt.
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Danke an die EU.
Solche Gatekeeper Kontrollen sind genau das, was es bei solchen quasi Monopolen braucht.
Man sollte auch das Cloudgebahren von solchen Quasi Monopolen genauer unter die Lupe nehmen:
Ein Wohnungs Mietvertrag darf auch nicht aufgelöst werden, nur weil mir die Wohnungs Inhalte des Mieters nicht gefallen. Und Überwachungswanzen darf ich als Vermieter auch nicht iin die Wohnung aufstellen.