DATEV-Rechenzentrum: Massive Einschränkungen (7. Mai 2024)

Stop - PixabayIch stelle es mal hier im Blog ein, nachdem mehrere Leser mich per Mail und Kommentare drauf hingewiesen haben (danke dafür). Seit heute Mittag, 7. Mai 2024, geht bei der DATEV wohl nichts mehr – Steuerberatungsbüros, die auf Dienste des DATEV-Rechenzentrums zurückgreifen müssen, drehen momentan Däumchen, wie ein Leser schrieb.  Auf der Statusseite der DATEV für das Rechenzentrum heißt es aktuell „Aktuell kommt es zu massiven Einschränkungen in den DATEV-Anwendungen. Wir analysieren Ursache und Auswirkung. Die von der Störung betroffenen Anwendungen werden wir unverzüglich kommunizieren.“

Ich habe auf der Statusseite des DATEV-Rechenzentrums nachgeschaut, dort sind die aufgelisteten Dienste als gestört aufgeführt.

DATEV-Rechenzentrum Status

Nutzer monieren in der DATEV-Community, dass „auf einmal ist DATEV Unternehmen Online nicht mehr erreichbar“ sei. Im Portal werden die Nutzer nach einem zusätzlichen Login mit Benutzername und Passwort gefragt. In diesem Thread beschreibt es ein weiterer Nutzer für den Dienst DUO. Die Erfahrung wird von mehreren Nutzern bestätigt – der Termin 7. Mai kommt  gerade sehr ungünstig. Kommt aktuell eher ungünstig: Am 10. Mai ist Frist für Umsatzsteuererklärung und diese Woche Donnerstag ist Feiertag.

Fehler beim Buchen auf DATEV

Wer noch angemeldet ist, erhält beispielsweise beim Buchen von Belegen einen Serverfehler gemeldet (siehe obiger Screenshot). In der DATEV-Community habe ich auch Screenshots gesehen, die zeigen, dass der DATEV-Anwendungsserver nicht mehr verfügbar ist und einen Error 503 liefert. Andere Nutzer erhalten die Nachricht, dass das „connection limit erreicht“ sei. Von der Störung sind auch Anbieter wie Convotis betroffen, wenn Dienste der DATEV benötigt werden.

Aktuell ist mir der Grund für die Störung nicht bekannt. In diesem Forenthread liefert Nico Cornelissen Statusberichte. Seit der ersten Meldung von 13:34 Uhr gibt es nur den Hinweis, dass man bei der Analyse dabei sei. Ein Update von 16:15 Uhr meldet, dass die „bisherigen Maßnahmen leider nicht zum Erfolg führen“, die DATEV-Technik ist weiter an der Fehleranalyse.  Sobald da was neues an Erkenntnissen abseits des „es funktioniert nicht“ vorliegt, trage ich es nach.

Dieser Beitrag wurde unter Störung abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

15 Antworten zu DATEV-Rechenzentrum: Massive Einschränkungen (7. Mai 2024)

  1. Marcel sagt:

    Bedeutet das im Umkehrschluss, das Lohnbuchungen diesen Monat nicht fristgerecht durchgeführt werden können? Wir haben am 10. eines Monats Lohnzahlung.

    • R.S. sagt:

      Lohnbuchung und Lohnzahlung haben keinen zeitlichen Zusammenhang.
      Ich kann heute den Lohn für den Mai buchen und erst am 28. Mai auszahlen.
      Oder heute auszahlen und erst am 3. 6. buchen.
      Lohnzahlungen am 10. sind auch sehr ungewöhnlich.
      Was wird da ausgezahlt?
      Der Lohn vom Vormonat oder der des aktuellen Monats?

      Zur Datev:
      Wenn die gehackt wurde, wäre das ein GAU.
      Da wird ja nicht nur Lohnbuchhaltung gemacht, sondern auch Finanzbuchhaltung.
      Dann hieße es wohl, die uralten T-Kontenblätter wieder aus dem Keller kramen.
      Wobei die meisten Buchhalter die gar nicht mehr kennen und nicht wissen, wie man damit bucht.
      Das wäre auch richtig übel, da man ohne Buchhaltung ja auch gar keine Daten ans Finanzamt senden kann. Das würde dann die Steuern schätzen und Mahngebühren kämen auch dazu.
      Ebenso würden bei der Lohnbuchhaltung die Krankenkassen verfahren. Und technische Probleme sind da keine Ausrede.

      • Marcel sagt:

        „Lohnbuchung und Lohnzahlung haben keinen zeitlichen Zusammenhang.
        Ich kann heute den Lohn für den Mai buchen und erst am 28. Mai auszahlen.
        Oder heute auszahlen und erst am 3. 6. buchen.“

        Danke! Wenn das Lohnbüro aber erst Anfang des Monats bearbeitet, jetzt das System streikt, dann können die ja auch nicht viel machen in Sachen Buchungen, etc.. Lohnzettel.

        Rückwirkend für den Vormonat. Kenne ich gar nicht anders, von allen Arbeitgebern bisher.

        • Singlethreaded sagt:

          Der 10. ist Stichtag beim Finanzamt für die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer. Entsprechend ist der Zeitpunkt extrem ungünstig.

        • R.S. sagt:

          Steht das so im Arbeitsvertrag?
          Nur dann ist das rechtlich i.O.
          Ist da nichts geregelt, gilt die gesetzliche Regelung nach § 614 BGB.
          Und der sagt, das der Lohn spätestens am 1. des Folgemonats auf dem Konto des Lohnempfängers gutgeschrieben sein muß!
          D.H. Banklaufzeiten sind das Risiko des Arbeitgebers.
          Der Lohn für April muß also nach BGB spätestens am 1. Mai bei dir auf dem Konto sein.

          Ich kenne das gar nicht anders, das das Geld spätestens am letzten des Monats auf dem Konto ist.
          I.d.R. ist das immer ein paar Tage früher auf dem Konto.
          Das war bisher bei allen meinen Arbeitgebern so.

          Und so sollte es auch sein, denn viele Sachen sind zum Monatsanfang fällig, wie z.B. Miete, Abschläge beim Energieversorger, etc.

      • n8c sagt:

        Bzgl. „10.? weird“:
        Liebe Grüße zB in der Logistik, wo es viel zu viele Alkis und Glücksspiel-Abhängige gibt, die nicht klar kommen würden, wenn sie sofort die ganze Kohle haben.
        Daher gab es zumindest in meiner alten Bude eben einfach 2x das halbe Gehalt.

        „Ja moin“, genau :)

  2. Singlethreaded sagt:

    Dann drücke ich mal alle Daumen, dass die Ursache schnell gefunden wird und es nichts mit einem Cyberangriff zu tun hat. Inzwischen hat man bei solchen Meldungen immer ein mulmiges Gefühl in der Magengegend.

  3. Anonym sagt:

    Mein Tip: Den Angreifern ist beim Ausleiten der Daten ein Fehler unterlaufen, der zu anhaltend hohen Systemlasten führte.

  4. Stefan Kreuschner sagt:

    Die Dienste stehen seit 18:40 Uhr wieder komplett zur Verfügung, bestehende RZ-Aufträge sollten manuell für eine Verarbeitung angestoßen werden. Das Ganze über die RZ-Kommunikation…

    • Anonym sagt:

      > bestehende RZ-Aufträge sollten manuell für eine Verarbeitung angestoßen werden. <

      Ist doch eigentlich ein Unding. Resilient und ausgereift geht anders. Was soll für die Logik sprechen, der Anwender möchte NICHT, dass Jobs, die infolge Unterbrüchen nicht liefen, automatisch nachgeholt werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert