Meta kassiert Abmahnung der VZ NR wegen KI-Training und Fotoanalyse

Meta-Tochter Facebook (und Instagram) plant, Benutzerdaten zum Training seiner AI-Lösung zu verwenden, räumt aber ein (mit Hürden versehenes) Widerspruchsrecht ein. Zudem werden wohl gepostete Fotos analysiert. Gegen die des Widerspruchs gegen eine Verwendung der Daten für AI-Training hatte ich Beschwerde eingereicht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist weiter gegangen und hat Nägel mit Köpfen gemacht. Die haben Meta diesbezüglich eine Abmahnung geschickt.

Worum geht es beim Meta-Thema?

Facebook-Konzern Meta plant die Daten seiner Nutzer in einer eigenen KI zum Training zu verwenden. Wer das nicht möchte, kann dieser Nutzung widersprechen. Das Ganze ist aber ganz schön komplex und mit Hürden versehen, wie ich im Blog-Beitrag Meta und der Widerspruch gegen Datennutzung für KI in Facebook aufbereitet habe.

Ich selbst habe zwischenzeitlich nicht nur Widerspruch eingelegt, sondern auch beim Hamburgischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit formal Beschwerde gegen die Art und Weise, wie der Widerspruch implementiert wurde, eingelegt. Der BfDI erklärte sich vorher auf meine Anfrage für nicht zuständig. Vom LfDI Hamburg habe ich eine Eingangsbestätigung, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde. Zudem habe ich noyb wegen des Sachverhalts kontaktiert, dort aber nie eine Rückmeldung erhalten.

Details, was Meta vorhat

Ab dem 26. Juni 2024 Juni können persönliche Informationen der Facebook und Instagram-Nutzer und Nutzerinnen, für das Training einer künstlichen Intelligenz Metas verwendet werden. Dazu können auch gepostete Fotos und Videos gehören. Meta hat dies im Mai 2024 so nebenbei über eine Änderung der Datenschutzrichtlinien für seine Dienste mitgeteilt.

Nutzer können diesem Ansinnen zwar widersprechen, das Widerspruchsverfahren ist jedoch sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich (wie ich oben bereits angerissen habe). Auch eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek behält Facebook sich neuerdings standardmäßig vor.

Nutzer und Nutzerinnen der Facebook-App erhalten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten.

Verbraucherzentrale mahnt Meta ab

Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen gegen Datenschutzrechte der Verbraucher. Ein Blog-Leser hat mir einen Link auf eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geschickt, die den Sachverhalt ebenfalls aufgreift. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Meta Platforms Ireland Ltd. wegen des beschriebenen Sachverhalts abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

„Obwohl beide Regelungen einschneidend sind, werden diese ganz nebenbei und als Standardeinstellungen eingeführt. Wer seine Daten schützen möchte, müsste selbst aktiv werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Das Gegenteil sollte der Fall sein: Nutzer:innen sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie dies wünschen.“

Dazu sagt die Verbraucherzentral: Laut der neuen Datenschutzrichtlinie, die ab dem 26. Juni 2024 gelten soll, will der Internetriese gepostete Inhalte auf Facebook und Instagram zum Trainieren künstlicher Intelligenz verwenden. Das können sogar Inhalte sein, die nicht für alle Plattformnutzer bestimmt sind, zum Beispiel auf privaten Profilen.

Meta beruft sich dabei auf ihr berechtigtes Interesse gemäß DSGVO. „Meta macht es sich hier zu einfach. Aus unserer Sicht ist klar: Die Verwendung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz darf nicht ohne Einwilligung der Nutzer:innen geschehen“, erläutert Schuldzinski. „Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein und Nutzer:innen konnten in der Vergangenheit gar nicht absehen, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.“

Zwar bietet Meta die Möglichkeit, der Verwendung dieser Daten zu widersprechen. Doch der Widerspruchsprozess ist sehr kompliziert und teilweise sogar unmöglich durchzuführen zum Beispiel dann, wenn ein Account gehackt wurde. Der Widerspruch soll nämlich nur für eingeloggte Nutzer möglich sein.

Auch Fotovorschläge verstoßen gegen Grundsatz des Datenschutzes

Auch die neue Funktion in der Facebook-App, die es Meta gestatten soll, im Hintergrund die Daten aller Fotos und Videos auf dem Smartphone auszuwerten, auf die sie Zugriff hat, verstößt gegen den Datenschutz. Die Nutzer können diese Funktion zwar abschalten, standardmäßig ist sie jedoch aktiviert.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist dies ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellung („privacy by default“). „Der Zugriff auf die Metadaten der Fotos und Videos sollte standardmäßig deaktiviert sein“, sagt Schuldzinski. „Besonders perfide finden wir, dass Meta die neue Funktion bereits eingeführt hat, ohne die Nutzer:innen vorher darüber zu informieren. Dann darf es erst recht nicht per Voreinstellung aktiviert sein.“

Das Unternehmen hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es sieht so aus, als ob Meta mit der neuesten Volte nicht so einfach durch kommt.

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5 Antworten zu Meta kassiert Abmahnung der VZ NR wegen KI-Training und Fotoanalyse

  1. R.S. sagt:

    Ich weiß schon, warum ich weder bei Facebook noch Instagram einen Account habe, noch bei anderen ähnlichen Sachen.

    Die Übergriffigkeiten der US-Konzerne sind schlicht unverschämt!

    • Phadda sagt:

      Mal die Augen aufmachen, es gibt noch mehr wie US…
      China mit Baidu/WeChat/TikTok etc., Russland hat VK/Odnoklassniki etc und und und DE ist da bissl unterbesetzt, aber Jappy/Stayfriends/Xing… bei allen wird es in irgendeiner Art mal knatschen.
      Am Ende ist es der Mensch selbst der sich in die Verantwortung nehmen muss, was wie genutzt werden kann.

      • TBR sagt:

        So ist es. Der Benutzer muss selbst entscheiden, was er benutzen will. Niemand braucht einen Helikopter Staat.

      • R.S. sagt:

        Deshalb bin ich auch da nicht.

        Und auch deutsche Seiten sind da sehr sehr neugierig.
        Vor Jahren war ich mal testweise auf Bild.de und habe da von einem PlugIn die Cookies zählen lassen.
        Bei über 300 Cookies habe ich dann das Laden der Seite abgebrochen.

        Was Helikopter angeht:
        Wenn man sich viele Eltern so anschaut, so wollen viele Leute genau das: Einen Helikopterstaat, der ihnen alles abnimmt.
        Denn die spielen ja auch Helikoptereltern und züchten Kinder heran, die erst sehr spät selbstständig werden, weil sie von den Helikoptereltern alles abgenommen bekommen.

  2. Hobbyperte sagt:

    Resultiert letztlich alles aus der Entstehungsgeschichte des Internet, in welchem es schwer ist zahlende Nutzer für egal welche Dienste zu finden. Alles muss möglichst kostenlos sein … also hat „die Industrie“ Wege zur Refinanzierung gesucht und gefunden, welche nunmehr ihre Blüten treiben.

    Übertragt die Verhältnisse vom Netz doch mal auf den realen Alltag auf der Straße. Man geht an einem Kino vorbei und kann da entweder kostenlos rein oder zahlt … das Angebot wird sich dem entsprechend unterscheiden (zb. mit/ohne Werbung im Film) … oder man will ein Fitness-Studio nutzen, kann aber nicht so viel bezahlen, also zahlt man zb. mittels personalisierter Gesundheitsdaten, die dort erfasst werden. Alles was im Internet gemacht wird, ließe sich auch auf den realen Alltag übertragen. Nur ist dort viel offensichtlicher, das man mit seinen Daten zahlt, sich „nackich“ machen muss … und deshalb funktioniert das in einem physischen Ladengeschäft sicher weniger gut, als eben im Netz, wo man oft gar nicht merkt (Tracking, Cookies …) wie man Daten preis gibt… Man stelle sich vor, in der Fußgängerzone würde bei jedem Betreten eines Geschäftes zuerst abgefragt, in welchen Geschäften man zuvor schon gewesen ist und was man sich dort angesehen hat … *lach*

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