Meta: EU stört sich an Facebooks "pay or consent"-Modell, nicht DMA-kompatibel

Die europäische Kommission hat Meta darüber informiert, dass das für Facebook und Instagram eingeführte „pay or consent“-Modell, nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) kompatibel ist. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission zwingt diese binäre Wahl die Nutzer, der Kombination ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.

Zum Hintergrund: Meta sieht für Nutzer von Facebook und Instagram vor, dass diese entweder der Erfassung persönlicher Daten zustimmen, oder ein Monatsabo abschließen, um den Dienst nutzen zu können. Da Meta mit Facebook einen marktbeherrschende Stellung einnimmt,  fällt es unter die Gatekeeper-Kriterien. Damit muss das Unternehmen bestimmte Regeln einhalten.

Die EU-Kommission hat daher geprüft, wie das „pay or consent“-Modell in diesem Licht zu bewerten ist, und musste „den Daumen senken“. Die Kommission hat zum 1. Juli 2024 Meta über ihre vorläufigen Feststellungen informiert, dass ihr Werbemodell „Bezahlen oder Einverständnis“ nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) vereinbar ist. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission zwingt diese binäre Wahl die Nutzer dazu, der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.

Begründet wird dies von der EU-Kommission damit, dass Online-Plattformen häufig personenbezogene Daten über ihre eigenen Dienste und die von Dritten sammeln, um Online-Werbedienste anzubieten. Aufgrund ihrer bedeutenden Stellung auf den digitalen Märkten waren die Gatekeeper in der Lage, ihrer großen Nutzerbasis Nutzungsbedingungen aufzuerlegen, die es ihnen ermöglichten, große Mengen an personenbezogenen Daten zu sammeln.  Dies hat ihnen potenzielle Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft, die keinen Zugang zu solch großen Datenmengen haben, und damit hohe Hürden für die Erbringung von Online-Werbediensten und Diensten sozialer Netzwerke errichtet.

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer personenbezogenen Daten zwischen ausgewiesenen Kerndiensten der Plattform und anderen Diensten einholen, und wenn ein Nutzer diese Zustimmung verweigert, sollte er Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper dürfen die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionalitäten nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.

Als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen in der EU führte Meta zwar im November 2023 ein binäres „Pay or consent“-Angebot ein, bei dem EU-Nutzer von Facebook und Instagram zwischen:

(i) dem Abonnement einer werbefreien Version dieser sozialen Netzwerke gegen eine monatliche Gebühr oder
(ii) dem kostenlosen Zugang zu einer Version dieser sozialen Netzwerke mit personalisierter Werbung

wählen müssen. Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass das „Pay or consent“-Werbemodell von Meta nicht mit dem DMA vereinbar ist, da es die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Anforderungen nicht erfüllt.

  • Das Modell ermöglicht es den Nutzern nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden, der aber ansonsten mit dem auf „personalisierter Werbung“ basierenden Dienst gleichwertig ist.
  • Es erlaubt es den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Um die Einhaltung des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten, sollten Nutzer, die nicht zustimmen, dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten, der weniger personenbezogene Daten verwendet, in diesem Fall für die Personalisierung von Werbung. Während der gesamten Untersuchung hat sich die Kommission mit den zuständigen Datenschutzbehörden abgestimmt.

Die EU-Kommission ist der Meinung, dass Meta gegen EU-Datenschutzgesetze verstößt. Meta kann nun Stellung nehmen, Widerspruch einlegen und seine Entscheidung verteidigen, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Die Kommission wird ihre Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach der Eröffnung des Verfahrens am 25. März 2024 abschließen.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission eine Entscheidung erlassen, in der sie feststellt, dass das Modell von Meta nicht mit Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO vereinbar ist. Im Falle der Nichteinhaltung kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Gatekeepers verhängen. Bei wiederholten Verstößen können diese Geldbußen bis zu 20 % betragen.

Bei systematischer Nichteinhaltung ist die Kommission außerdem befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Geschäft oder Teile davon zu verkaufen, oder das Verbot für den Gatekeeper, zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung zu erwerben.

Die Kommission setzt ihren konstruktiven Dialog mit Meta fort, um einen zufriedenstellenden Weg zur effektiven Einhaltung der Vorschriften zu finden, heißt es in dieser Mitteilung der EU-Kommission.

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11 Antworten zu Meta: EU stört sich an Facebooks "pay or consent"-Modell, nicht DMA-kompatibel

  1. Donbeen sagt:

    Wo ist das Problem? Ich bezahle entweder mit meinem Geld oder mit meinen Daten. Facebook zwingt mich auch nicht Facebook oder Instagram zu verwenden.
    Darf jetzt jeder Kunde an dem Business Model einer Firma mitreden und so hin bauen bis es einen selbst gefällt? Einfach nicht nutzen oder Alternativen selber auf den Markt bringen.

    • Luzifer sagt:

      Falsch: wer am freien Internet konzipiert muss damit leben das der User eben weder bezahlt noch seine Zustimmung gibt! Das willst du nicht? Dafür gibt es die Paywall! (ob diese nun mit Geld oder Zustimmung bezahlt wird, spielt dabei keine Rolle) Es obliegt dir was du im freien Internet „frei gibst“… wenn du nicht möchtest das alles frei ist musst du dich eben hinter eine Schranke verpissen.

    • Daniel A. sagt:

      Andersherum wird ein Schuh draus. Wenn ich als Firma ein Produkt in einem Markt anbieten will muss ich mich an die dort geltenden Gesetze halten oder den Markt halt aufgeben. Die EU hat Meta als Gatekeeper gemäß DMA eingestuft, somit gelten für die besondere Regeln. Diese wurden den Gatekeepern im Vorfeld mitgeteilt und die hatten entsprechend Zeit bekommen, sich an den DMA anzupassen. Die Firmen versuchen jetzt nur halt auszuloten, wie weit sie das treiben können, bevor ihnen die EU auf die Finger haut. Siehe auch z.Bsp. Apple.
      Und bevor jetzt wieder irgendwer kommt und auf die böse EU meckert: Das machen diverse andere Länder nicht groß anders.

    • Anonymous sagt:

      Wenn dann wäre es so richtig: „bezahlen“ oder „KEIN Zugang“
      Aber das wollen die ja auch bekannten Gründen ja nicht.
      An der Supermarktkasse wäre das Angebot: Ware zahlen oder Ware umsonst aber dafür Nacktfotos für irgend ein Pornoportal auch illegal.

  2. Stephan sagt:

    > Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer
    > für die Kombination ihrer personenbezogenen Daten zwischen ausgewiesenen
    > Kerndiensten der Plattform und anderen Diensten einholen, und wenn ein Nutzer
    > diese Zustimmung verweigert, sollte er Zugang zu einer weniger personalisierten,
    > aber gleichwertigen Alternative haben.

    Das entscheidende Wort ist ‚gleichwertig“, und das isr bei meta nicht vorgeshen

  3. Tobias sagt:

    Die übliche Masche der Wegelagerer der EU.

  4. Mario sagt:

    Ich verstehe das ganze nicht.
    Meta bietet eine Plattform. Will ich diese nutzen muss ich dafür zahlen. Entweder ich bezahle mit Geld damit die Plattform den Anbieter Gewinn bringt und er sie weiter betreibt, oder aber ich zahle mit meinen Daten welche der Betreiber gewinnbringen nutzt.
    Macht der Betreiber keinen Gewinn stellt er die Plattform ein.
    Soweit die freie Marktwirtschaft.
    Jetzt sitzen also in Brüssel welche die meinen das regulieren zu müssen… welche Art der Herrschaft war das nochmal? *hust

    Im übrigen. Mein Chef meint, dass FB ganz wichtig für die Firma ist. Jetzt sollte ich mich als Admin u.a. auch um die Administration der Firmenseite kümmern. Leider kann man dies ohne ein privates Konto nicht. Pech! Müssen sich andere darum kümmern.
    Ich entscheide über meine Daten.

    • Günter Born sagt:

      Zu „Ich verstehe das ganze nicht.“ – musst Du wohl auch nicht, da Du dich weigerst, dich mit dem Thema DMA zu befassen. Denn unter diesem Kontext wird die Entscheidung der EU-Kommission klar – und DMA halte ich für eine positive Sache, denn es ist ein Instrument, welches den Durchmarsch der US-Tech-Riesen nach der Methode „Vogel friss oder stirb, es gibt keine Alternative“ stoppen oder zumindest behindern kann. Apple macht gerade auch diese Erfahrungen – von daher bin ich dankbar, dass es DMA und DSA sowie GDPR als Rechtsrahmen in der EU gibt.

  5. Werner sagt:

    Da sehe ich jetzt aber eine Diskrepanz zwischen dem Vorgehen gegen Meta und der Akzeptanz der ganzen ‚PUR‘-Modelle bei diversen Medien.

    Die Wahl ist nämlich exakt die Gleiche: Bezahle Cash oder mit deinen Daten.

    Bei den PUR-Modellen ist das Medienhaus nur das falsche Ziel: Schaut man sich die Werbenetzwerke dahinter an, landet man immer wieder bei einigen ‚Großen‘, egal welches PUR-Modell man grade erwischt hat. Und mir kann keiner erzählen, bei den Werbenetzwerken gäbe es nicht auch einige, die dem DMA unterliegen sollten…

    • Günter Born sagt:

      Sehe ich schlicht nicht, weil: Das PUR-Modell bei diversen Medien bezieht sich nicht auf Gatekeeper im Sinne des DSA – ist also schlicht ein anderes Rechtsfeld – sollte nicht so sonderlich schwer zu verstehen sein.

      Zum PUR-Modell noch einige Sätze: Es wird von den Medien eingeführt, um trotz steigendem Anteil Cookie-Verweigerer eine Möglichkeit zur Monetarisierung zu haben. Ein Golem, ein heise etc. und selbst ein Spiegel Online hat aber a) nicht die Marktmacht eines Facebooks – wird also kaum Gatekeeper. Und b) scheint es für mich mit den Datenschützern abgestimmt.

      Ich bin aktuell für den Blog am überlegen, ob PUR-Modell noch was reißen kann (wird mir von meinem Vermarkter seit Jahren empfohlen). Seit einigen Tagen kann ich die „Full Consent Rate“ für Cookies des Blogs, die für die Schaltung von Anzeigen herangezogen wird, einsehen. Der Wert liegt bei knapp 58% – d.h. gut 40 % der Leute tragen nichts zur Monetarisierung bei.

      Da das Ganze aber bei PUR für mich eine Reihe Fragen aufwirft (was funktioniert danach nicht, was wäre bei einem Datenschutzvorfall etc.), habe ich diese Option nie gezogen. Momentan geht meine Tendenz aber eher in Richtung „einfach auf absehbare Zeit den Stecker für die Blogs ziehen“. Es sei denn, es gibt in näherer Zukunft ein Cookie-less Anzeigen-Modell, was sich für mich vernünftig monetarisiert. Dann hätte ich nur noch das Thema AdBlocker – was ich bisher links liegen ließ, weil das (wenn mein Script den Wert korrekt ermittelt) mit um die 10 % zu vernachlässigen ist. Bisher haben die VGWort-Einnahmen die Einnahmebilanz so aufgebessert, dass ich mit aus wirtschaftlichen Gründen für ein „weiter“ entschieden habe. Nur mit Werbung hätte ich das Bloggen längst zurückgefahren oder sogar ganz eingestellt.

      • Werner sagt:

        Zitat: „Sehe ich schlicht nicht, weil: Das PUR-Modell bei diversen Medien bezieht sich nicht auf Gatekeeper im Sinne des DSA – ist also schlicht ein anderes Rechtsfeld – sollte nicht so sonderlich schwer zu verstehen sein.“

        Deswegen schrieb ich ja, die Medienhäuser und Anbieter seien das falsche Ziel. Die Werbenetzwerke dahinter aber nicht, weil wieviel relevante Anbieter für diese Werbungsform gibt es? Un welcher davon bietet eine trackingfreie Alternative an, wobei man als Alternative ja nur die sehen kann, die ein zumindest ähnliches Ergebnis in Form von Einnahmen bewirken.
        Letztlich setzen die Werbeanbieter das Tracking durch, indem sie für trackinglose Werbeformen quasi nichts bezahlen, so kann man Marktmacht auch ausnutzen. Die Medienhäuser sitzen da zwischen allen Stühlen, die großen Werbevermarkter sind die Gatekeeper die den Online-Werbemarkt beherrschen.

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