News aus dem Gesundheitswesen: ePA, Widerspruch, Schwachstellen und Ärzteärger

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Noch ein kleiner Sammelbeitrag zu diversen Themen aus dem Gesundheitswesen. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zuerst in Modellregionen eingeführt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nun eine Widerspruchsmöglichkeit an. Ärzte äußern ihre Sorge über bürokratischen Aufwand beim Befüllen der ePA. Und dann gab es noch Sicherheitsvorfälle, wo „Flagschiff“-Projekte negativ auffielen oder Datenschützer auf „unschöne Details“ gestoßen sind. Ein kleiner Abriss des täglichen Wahnsinns im Gesundheitswesen bzw. der Digitalisierung.

ePA soll in Modellregionen getestet werden

Im Frühjahr 2025 soll es so weit sein: Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Angesichts des Desasters bei der Einführung des eRezepts mit ständigen Ausfällen der betreffenden gematik (KIM-)Infrastruktur plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine stufenweise Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Dies ePA soll zuerst in folgenden Modellregionen eingeführt werden:

  • Digital-Health-Modellregion Hamburg (siehe diesen heise-Beitrag)
  • die Region Mittel-, Ober- und Unterfranken

Vier Wochen später soll dann (wenn der Modellbetrieb problemlos läuft) die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend in Deutschland für alle gesetzlich Krankenversicherten  ausgerollt werden. Ausgenommen werden lediglich Versicherte, die von der vorgesehenen Opt-out-Lösung Gebrauch machen.

Ärzte und Krankenhäuser sollen dann über die jeweilige Software die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen. heise hat vor einigen Wochen den Stand in diesem Beitrag zusammen gefasst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diese Seite mit vielen Informationen online gestellt. Dort erfährt man auch, wie den ePA befüllt wird, welche Daten dort eingestellt werden. Auf dieser Informationsseite gibt es auch den Hinweis, dass Daten von Befunden oder zur Medikation als sogenanntes Medizinisches Informationsobjekt, kurz MIO, aufbereitet und gespeichert werden. Die Strukturen werden m.W. aber erst definiert.

Ärztesorgen zur ePA

Mit dem elektronischen Rezept (eRezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben Ärzte ja flächendeckend Erfahrung mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der gematik und der KIM-Infrastruktur gemacht. Vorsichtig ausgedrückt: Die Erfahrungen waren nicht die Besten – auch wenn es langsam zu funktionieren scheint. Mit dem eRezept läuft es jetzt besser, ist aber noch ausbaufähig. Die ePA-Einführung wird als Herausforderung gesehen, wie man hier nachlesen kann.

Die Redaktion von heise hat kürzlich das Stimmungsbild der Ärzteschaft im Hinblick auf die ePA in diesem Artikel zusammengefasst. Im Februar und März ist in der Regel Grippe-Saison – und dann soll die ePA eingeführt werden. Die Ärzte hegen die Befürchtung, dass die eh schon mit Patienten ausgelasteten Praxen durch die ePA-Einführung in Probleme laufen.

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), hat sich gegenüber heise alles andere als begeistert von der ePA gezeigt. Die „bisherigen Vorstöße hätten gezeigt, wie schwerfällig und häufig dysfunktional Digitalisierung in Deutschland abläuft. E-Rezept oder digitale Meldeverfahren in Krankenhäusern haben oftmals zunächst zu mehr statt zu weniger Arbeitsaufwand für die Beschäftigten geführt.“ Weiterhin werden Sicherheitsbedenken im Hinblick auf die ePA geäußert. Geht man den heise-Beitrag durch, zeigt sich das Bild, dass Ärzte sich vor einem Chaos und Mehrarbeit bei der Einführung fürchten. Ob sich der propagierte Nutzen der ePA einstellt, wird man abwarten müssen – es gibt jedenfalls Zweifel.

Widerspruch gegen ePA möglich

Meine Frau hat ein Schreiben der Krankenkasse erhalten, welches darüber aufklärt, dass die ePA kommt und dass es eine Widerspruchsmöglichkeit gibt. Mir ist das Thema aber bereits diese Woche über einen Tweet von Lilith Wittmann untergekommen, die darauf hinweist, dass nun ein Widerspruch zur Einrichtung einer ePA bei den Krankenkassen möglich ist.

ePA Widerspruch

Ich habe dann mal bei der Techniker Krankenkasse (TK) nachgeschaut – es gibt eine Seite Einrich­tung der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte (ePA) wider­spre­chen, auf der man sich mittels Versichertennummer und Kennwort an seinem TK-Konto anmelden kann. Auf der betreffenden Seite kann dann der Widerspruch gegen die Einrichtung der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte (ePA) eingelegt werden.

Hier wird jeder gesetzlich Versicherte eine Entscheidung treffen müssen. Die Krankenkassen gehen davon aus, dass ca. 20 % der Versicherten widersprechen könnten – ich gehe von wesentlich geringeren Opt-out-Zahlen aus. Generell ist es eine schwierige Entscheidung – eine elektronisch geführte Patientenakte, in der Untersuchungsergebnisse, Arztbriefe etc. enthalten sind, hat schon seinen Reiz.

Das Problem, was ich sehe: Die Implementierung erscheint mir aus aktueller Sicht absolut wackelig – beteiligt sind gesetzliche Krankenkassen, die gematik mit ihrer Infrastruktur, sowie Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen. Da kommt dann ein Zoo an unterschiedlichen Software-Systemen zum Einsatz – was ich als sicherheitstechnischen Alptraum ansehe. Ob die Daten später wirklich strukturiert vorliegen, vom Arzt schnell eingesehen werden können und ob der Patient eine handhabbare Möglichkeit erhält, den Zugriff auf seine Daten zu steuern bzw. zu begrenzen und auch Einträge löschen zu lassen, wird man sehen.

Was stört, sind aus meiner Sicht die vielen Beteiligten, die sicherheitstechnischen Fragestellungen sowie die immer noch unklare Umsetzung für Ärzte und Versicherte. Da kann nur Chaos heraus kommen, ist das „Bauchgefühl“, was ich dazu habe. Was noch mehr stört: Die in der ePA gespeicherten Daten sollen für Forschungszwecke der Industrie in anonymisierter Form bereitgestellt werden. Die EU will dann die zwangsweise Weitergabe im Rahmen des European Health Data Space (EHDS), wo eine Widerspruchsmöglichkeit für Patienten im Hinblick auf eine Weitergabe m.W. nicht vorgesehen ist. Da die Pseudonymisierung oder Anonymisierung in der Praxis häufig nicht funktioniert, wird derzeit ganz elegant das Patientengeheimnis wie eine Bastion geschleift – so dass kein Stein auf dem anderen bleibt.

Unter diesem Aspekt neige ich eher dazu, Widerspruch gegen die Einrichtung der elektronischen Patientenakte einzulegen. Man kann später ja noch immer, wenn das alles ein Erfolgsmodell wird und die Implementierung „rock solid“ gelungen ist, die ePA von der Krankenkasse anlegen lassen.

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Eine gut gemachte und abgesicherte ePA, da sehe ich schon Vorteile. Aber wir bekommen keine gut gemachte und abgesicherte ePA, sondern etwas zusammengeschustertes, was seit 20 Jahren umgesetzt werden sollte und seit 2021 als Opt-in vorhanden war. Aber erstens haben nur 2 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten einen Sinn in der ePA gesehen (Abstimmung mit den Füßen) und zweitens hätte seit 2021 eigentlich das Konzept und die Struktur der vollständig stehen müssen (es gab ja angeblich eine ePA). Aber aktuell ist mir noch am „definieren“, wie, was funktionieren soll.

Ich empfehle den aktuellen heise-Artikel Elektronische Patientenakte: Schlecht gemachte Technik befeuert Diskriminierung, wo Manuel Hofmann von der Deutschen Aidshilfe einige Stolpersteine erklärt. Sobald man gräbt, stößt man an allen Stellen auf solche Klippen.

Der elektronische Arztbrief ist da

Bisher war es ja so, dass Arztbriefe auf Paper dem Patienten mitgegeben oder per Fax übermittelt wurden. Fand ich ganz interessant, da man sich die Befunde und Diagnosen der Ärzte in Ruhe durchlesen und ggf. Unklarheiten aufgreifen konnte. So habe ich Diagnosen hinterfragen und revidieren lassen können. Und in meinem letzten Arztbrief fand ich den Hinweis auf einen Kontrolltermin, der mir mündlich nicht mitgeteilt worden war. Eine Kopie der Arztbriefe findet sich in meiner persönlichen Krankenakte, in einem Ordner im Schrank.

Diese Zeiten sind vorbei, Ärzte müssen ab dem 30. Juni 2024 den eArtzbrief empfangen können. Darauf weist heise im Artikel Elektronischer Arztbrief: Praxen müssen eArztbrief empfangen können vom 1. Juli 2024 hin. Die Übermittlung der eArztbriefe erfolgt über den geschlossenen E-Mail-Dienst KIM der gematik. Die Details lassen sich bei heise nachlesen – für die Patienten heißt das u.U., dass sie von diesem Informationsfluss abgeschnitten sind. Da ist also eine wunderbare Black-Box für den Patienten entstanden, deren Inhalte aber in die elektronische Patientenakte (ePA) einfließen sollen.

Die Flops und Risiken im Gesundheitswesen

Kommen wir zu den Schattenseiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen. In Großbritannien hat ein Cybervorfall das nationale Gesundheitssystem (NHS) arg in Mitleidenschaft gezogen. Und in den USA schlägt der HealtEquity-Datenschutzvorfall Wellen – es wurden geschützte Patientendaten öffentlich. Bleeping Computer berichtet beispielsweise hier. Aber auch in Deutschland sind mir in letzten Zeit zwei gravierende Vorfälle untergekommen, die meine Zuversicht, dass es mit der elektronischen Patientenakte sauber laufen wird, nicht gerade befördern.

BinDoc verstößt gegen Datenschutz

Es gibt den IT-Dienstleister BinDoc aus Tübingen, der Falldaten aus Krankenhäusern sammelt und diese personenbeziehbaren Gesundheitsdaten für Wirtschaftlichkeits- und Marktanalysen auswertet und mit denen anderer Krankenhäuser vergleicht. Kliniken können dann diese Auswertungen erhalten. Das Netzwerk Datenschutzexpertise rund um Thilo Weichert hat sich mit BinDoc befasst. Das Urteil: Der Krankenhausdiesntleister BinDoc vermarket illegal sensitive Patientendaten und verstößt gegen Datenschutzrecht. Die PDF-Ausarbeitung des Gutachtens ist hier abrufbar, von heise gibt es diesen Artikel mit einem Abriss des Sachverhalts.

Sicherheitslücke bei Gesundheitsdatensammlung (GBE)

Es gibt die Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes, der Gesundheitsdaten und Gesundheitsinformationen aus über 100 verschiedenen Quellen an zentraler Stelle zusammen führt. Klasse Geschichte alles an einem Ort, die umfangreichste Datensammlung über das deutsche Gesundheitswesen. Die GBE bietet kostenfrei über drei Milliarden Zahlen und Kennziffern in Form von übersichtlichen Tabellen per Online-Datenbank.

GBE offline, Sicherheitslücke

Da wird mir doch ganz warm ums Herz – oder eher schwummerig. Denn auf der GBE-Seite prangt seit Tagen der Hinweis zu Wartungsarbeiten und das Angebot ist offline. Die Ursache ist eine Sicherheitslücke, weshalb das Internetangebot des Informationssystems der Gesundheitsberichterstattung vorübergehend nicht erreichbar ist. Die Lücke wurde inzwischen identifiziert und geschlossen, heißt es, aber man muss jetzt erst mal prüfen, ob das auch wirklich sicher ist. Golem hat das zum 1. Juli 2024 in diesem Beitrag aufbereitet und schreibt, dass es möglich gewesen sei, Nutzerdaten zu manipulieren und XSS-Angriffe auszuführen. Der Lapsus hält jetzt 3 Wochen an – da kommt Freude auf – läuft doch, nicht!

Artikelreihe:
Gesundheitsgesetze I: EU-Parlament macht Weg für EU Health Data Space (EHDS) frei
Gesundheitsgesetze II: Bundestag beschließt Digitalisierung im Gesundheitswesen (GDNG, DigiG)
Gesundheitsgesetze III: Mit Digitalisierung planlos ins Desaster?

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36 Antworten zu News aus dem Gesundheitswesen: ePA, Widerspruch, Schwachstellen und Ärzteärger

  1. PattyG sagt:

    Danke für die Zusammenfassung des aktuellen Status.
    Alle bisherigen Beiträge hier und überall im WWW ändern meine aktuelle Meinung nicht, der ePA zu widersprechen. Ich halte es, wie Du, abzuwarten und ggfs. wieder per Opt-in „einzusteigen“.
    Was ich heute erstmalig auf der Homepage der DAK Gesundheit unter den ePA-FAQs gelesen habe, ist, dass die Krankenkasse erklärt, „Einsicht in Ihre ePA erhalten wir als Krankenkasse nicht.“
    Vielleicht habe ich gerade `n Brett vorm Kopp, aber warum darf, übertrieben gesprochen, „jeder Hans und Franz“ auf meine pseudo-(a)nonymisierten Daten zugreifen, aber die KK nicht?

    • DrBob sagt:

      Sei lieber froh, dass es so ist:
      Der sog. Sozialdatenschutz ist ein hohes Gut, dessen Tragweite zunächst nicht ganz ersichtlich ist aber den man verstehen sollte.
      Krankenkassen sind dazu da Gelder einzusammeln und gerecht zu verteilen. Und das sollte auch ihre einzige Aufgabe bleiben!

      https://www.dr-datenschutz.de/der-datenschutz-bei-krankenkassen/

      Selbst so etwas banales wie das Gewicht, kann problematisch sein: https://rp-online.de/digitales/neugierige-krankenkassen-nutzen-apps-zur-datensammlung_aid-17820811

      Vor 20 Jahren wussten die Krankenkassen sogar nicht einmal, welcher Arzt was bei wem abgerechnet hat, auch das hatte einen Grund:
      Zitat: „Für die im Wettbewerb stehenden Krankenkassen gehe es in erster Linie um die Beitragssatzstabilität und nicht um die optimale medizinische Versorgung, meinte KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl. Vor diesem Hintergrund bestehe die Gefahr, dass die Krankenkassen anhand der versicherten- und arztbezogenen Daten Risikoselektion betreiben und versuchen könnten, zum Beispiel durch Einzelverträge mit besonders preiswerten Leistungserbringern beziehungsweise mit Ärzten, die kostengünstige Patientenstrukturen haben, ihre Kosten zu senken.“

  2. js sagt:

    Ich warte erstmal ein paar Datenskandale ab und möchte nicht gleich in der ersten Reihe mitmachen, darum hat mich diese Modell-Regions Nachricht aktiviert.
    Ich war dann vor Ort bei der TK in Hamburg um zu widersprechen, das wurde sehr korrekt behandelt und auch auf Wunsch vor Ort und danach automatisch postalisch bestätigt.
    Vermutlich funktioniert das genauso mit deren Online-Webmaske, wenn man einen Online-Zugang anlegt.
    Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich das Zeugs wohl mitmachen, aber nicht jetzt.

  3. Anonymous sagt:

    Die Grundidee der ePA ist gut, aber die Umsetzung ist eine Katastrophe. Daher werde ich ebenfalls der ePA widersprechen sobald meine Krankenkasse das anbietet. Dass es keine Kontrolle über die Datenweitergabe zu Forschungszwecken gibt, welche aber gemäß der informationellen Selbstbestimmung zwingend ist, hat ein Geschmäckle.

  4. Patrick sagt:

    „Der elektronische Arztbrief ist da“?
    Und wenn ich nur meine (Patienten-) Adresse angebe und der Datenweitergabe an andere widersprochen habe?
    Zusammen mit dem Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) kommt dann weiterhin wohl (nur) der Brief per Post zum Einsatz.

  5. Alzheimer sagt:

    Die TK bietet seit 11.6. den ePA Widerspruch an – das habe ich noch am selben Tag gemacht;)

  6. Pau1 sagt:

    neulich beim Arzt.
    Fachkraft: Geben Sie mir ihre E-Mail-Adresse?
    Ich, krank,halb daneben, ja, NinName@gmx.de.
    Werde untersucht, Arzt spricht 20sec mit mir auf dem Flur.
    „den Befund haben wir Ihnen per Email zugesandt“

    Tatsächlich.
    Da ist ein .PDF in meiner Post, von Adobe verschlüsselt.
    Das Passwort, 8stellig, nur Ziffern, steht als Beschreibung in der E-Mail… vermutlich ist der Text bei allen Patienten gleich, also auch die Beschreibung des Bassworters.

    Ich denke das auch diese Arzt auf die GMX-Telekom-Werbung reingefalle die sagt, das E-Mails sicher versendet wurde dank „Mail in Germany“, als per SMTPS, Transport layer verschlüsselung.
    Das ich meine E-Mails an Google weiterleite, die nicht „Mail in Germany“ sind, interessiert ja nicht, ist ja auch mein Problem.

    Mit der ePA wäre so ein grobunsicherer hslbeissender Umgang mit Patienten Daten und Befund nicht passiert.
    Aber:
    Beim ePA liegen alle meine Daten auf einem Haufen.
    Hier liegen sie auf dem GMX Server. Verschlüsselt, aber nicht so leicht zugänglich und sicher zugeordnet.

  7. Anonymous sagt:

    Die ePA kann auch eine Chance sein. Ich habe ein Freund, der arbeitet als Notfallsanitäter. In einer lebensbedrohlichen Situation, in der es auf wenige Minuten ankommt, ist es wichtig, dass Informationen schnell und einfach zugänglich sind. Wenn Medikamentenpläne oder aber auch diagnostizierte Erkrankungen in solch einer Situation unkompliziert über die ePA abgerufen werden können, verbessert das meiner Meinung nach die Arbeit im Rettungswesen, da auch dem Patienten/der Patientin zielgerichteter geholfen werden kann. Ich sehe da auch Vorteile bei einer Überweisung von Arzt zu Arzt, alle bisherigen Untersuchungen und Ergebnisse sind dokumentiert in der ePA und der (Fach-)Arzt zu dem man überweisen wird, kann direkt eine Einschätzung treffen und muss ggf. Untersuchungen nicht doppelt machen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass Patienten und Patientinnen heute oft ihre Unterlagen vergessen und so unnötige Wege zum Arzt haben und eine gute Versorgung so verzögert wird. Selbstverständlich müssen diese hochsensiblen Daten dann auch entsprechend sicher verwahrt werden und da sind in der Vergangenheit bei so manch anderem kritischen System Fehler passiert, keine Frage. Aber es gibt auch Beispiele, bei denen es sehr gut funktioniert hat (z.B. Corona-Warn-App). Also erstmal abwarten und Tee trinken, bevor man sich verrückt macht und neuen Möglichkeiten auch mal aufgeschlossen und offen gegenübertreten.

    • Günter Born sagt:

      die Mär von der lebensbedrohlichen Situation, wo es auf Sekunden ankommt und der Sanitäter die ePA studiert, ist einfach nicht auszurotten. Patient nicht ansprechbar, GKarte nicht dabei, Pech gehabt, warten wir, bis der Patient ansprechbar ist oder die eGK zeigt. Vorher können wir nicht notfallsanitätern …

      Im Ernst: Rettungssanitäter und Notfallärzte sind darauf getrimmt, in kritischen Situationen eine schnelle Diagnose zu stellen und dann den Patienten mit Notfallmaßnahmen zu stabilisieren. Erst sehr viel später, wenn Zeit auf einer Krankenstation ist, wird ein Arzt sich ggf. die Patientenakte anschauen. Und ein Arzt wird immer aktuelle Laborwerte und Befunde (Röntgen, MRT) erstellen lassen, bevor er den nächsten Schritt einleitet.

      Wo ePA passen könnte, so gut gemacht: Für Leute, die zu zig Ärzten laufen und wenig gebacken kriegen – wenn dort eine Doku zentral in der ePA liegt, hilft das eventuell. Problem ist: Dass die Leute nichts gebacken kriegen – und wenn dort eine Fehldiagnose in der ePA ist, verleitet das den nachrangig behandelnden Arzt in diese Richtung zu rennen – habe das 2 Mal bei Familienangehörigen erlebt.

      ePA hat in der aktuellen Form nur einen Zweck: Daten der Patienten abzuschöpfen, um diese der Forschung zukommen zu lassen. Hat Prof. Dr. Karl Lauterbach oft genug erklärt (Pharmaforschung zurück nach Deutschland holen und mit dem Datenpool das Land wieder an die Spitze der Pharmaindustrie halten). Gleichzeitig gegen die Daten in den European Health Data Space.

      Ich habe die Entwicklung vor gut 2 Jahren vorgezeichnet, als ich die Gutachten der Bertelsmann Stiftung aufgegriffen habe. Dort wurde begründet, warum ein Opt-out erforderlich ist – obwohl es sei 2021 eine ePA mit Opt-in gab – hat aber nur 2% bewogen, sich diese zuzulegen.

      Der hier ach so oft herbeigesehnte Nutzen scheint eher nicht gegeben zu sein, sonst würde ich in den Kommentaren nicht lesen „in diesem oder jenen Fall wäre die ePA hilfreich gewesen“, sondern da müsste „die ePA ist sehr hilfreich, ich habe mir die 2021 einrichten lassen und deren Inhalt hat mir da und da … geholfen“ stehen. Diese Aussage findet ich aber nicht!

      Wer die letzten Jahrzehnte nicht auf den Bäumen oder in Höhlen gelebt hat, weiß: Wo Daten sind, weckt das Begehrlichkeiten und fördert Missbrauch. Wie war das mit den Corona-Apps, wo die Polizei diese später rechtswidrig anforderte. Das wird bei der ePA nicht anders sein – in 10 Jahren haben Arbeitgeber, Versicherungen und was weiß ich, Zugriff.

      • Anonymous sagt:

        Das ist doch Blödsinn. Natürlich kann auch ohne GKarte geholfen werden, wie es heute auch zuhauf gemacht wird. Es macht aber die Arbeit der Notfallsanitäter aber erheblich leichter und effizienter, was auch dem Betroffenen zugute kommt. Die Situation ist nicht schwarz oder weiß.

        • Bernd B. sagt:

          In anderen Threads schrieben Notfallsanitäter, Ihre Aussage sei Quatsch, man habe gar nicht die Zeit, noch gross nach Infos zu suchen (edit: Auch hier im Thread, gleich unter Ihnen: Ken Guruh).
          Man widersprach da auch dem Nutzen einer Patientenverfügung in der Handtasche etc. (gleiche Begründung).

          Davon ab ist der Vorteil für den Versicherten bei opt-in exakt genauso gross/klein, hier sollen einfach die Versicherten übertölpelt werden, um Gesundheitsdaten en gros zu sammeln („das Gold des Informationszeitalters“).

        • Pau1 sagt:

          Der Sani wird aber niemals dem Blutgruppen wert im ePA trauen. Denn schneller kann er niemanden ins Jenseits befördern, anstatt ihm zu helfen.
          Andersherum, Allergie gegen gewisse Schmerzenmityrl.
          Die kann er dann vermeiden. Und selbst wenn der Eintrag in der ePA falsch war, er hat dem Patienten nicht geschadet.

      • Ken Guruh sagt:

        Dem kann ich mich als ehemaliger RS nur anschließen. Am Einsatzort hat niemand die Zeit, ellenlange Biographien zu studieren. Von techn. Unzulänglichkeiten (Stichwort: Funkloch) einmal abgesehen. Selbst im Schockraum des Krankenhauses ist hierfür keine Zeit. Entweder der Patient ist ansprechbar und kann die notwendigen Angaben machen, oder es wird vom Schlimmsten ausgegangen und dementsprechend behandelt. Für Feintuning der Therapie und Bürokratie ist erst wieder Platz, wenn alle Beteiligten wieder nach Luft schnappen können.

    • Luzifer sagt:

      richtig und das ist auch die sinnvolle Nutzung der ePA, nur ist da Teil B und der ist gar nicht schön… das meine Daten nämlich an den meistbietenden verschachert werden im Namen der Forschung! D und Digitalisierung wie sicher das ist kannst du ja hier immer wieder lesen… und da sollen meine intimsten Gesundheitsdaten liegen?

      *****************************
      bei denen es sehr gut funktioniert hat (z.B. Corona-Warn-App)
      *****************************
      LOL das ist Sarkasmus oder ?

  8. Andreas sagt:

    Danke für den Beitrag, insbesondere den Link zur Widerspruchsseite der TK. Als Mitglied dieser Krankenkasse habe ich den gleich mal benutzt.

  9. Steter Tropfen sagt:

    Das ist mal wieder ein geschickter Schachzug in der ganzen Opt-out-Intrige: Den Leuten eine scheinbare Widerspruchsmöglichkeit zu offerieren, die aber einen Internetzugang erfordert. Den eben nicht jeder hat (und wer jetzt noch keinen hat, wird sich auch keinen mehr zulegen). Hürde Nr.1
    Hürde Nr.2: Wer die Seite aufruft, rennt gegen eine verschlossene Tür und müsste erst mal einen „Freischaltcode“ anfordern – ich kenne einige Menschen, die schon bei so einem Fachausdruck Schweißausbrüche kriegen. Dann erst mal warten, bis der Brief mit dem Code kommt, der nun wieder auf einer anderen Webseite eingegeben werden muss, wo man zunächst einen „Account“ anlegen muss, in den man sich danach mit einem Passwort einloggen muss… Was dann gern mal nur mit dem aktuellsten Original Google Chrome funktioniert, nicht aber mit dem vertrauten Browser.

    Keine Erfindung: Ein Bekannter von mir kämpft seit Wochen mit seiner Krankenkasse, die ihn nur noch per Äpp bedienen will und für die Einrichtung der Äpp auch eifrig Telefonsupport leistet – doch er schafft es trotzdem nicht. Einfach weil er ein Normalbürger Ü60 ist und kein Digital-Eingeborener. Aber auf stur schalten und verlangen „Hey, ich will das wie bisher in Papierform regeln!“ traut er sich nicht, weil er fürchtet, dann als verkalkter Tatterich abgeschrieben zu werden.

    In unserer Gesellschaft werden zunehmend Menschen digital überfahren und entmündigt. Wenn ihnen zu Eingriffen in ihre Lebenswelt einfach ungefragt und unaufgeklärt eine Zustimmung unterstellt wird, können sie sich nicht wehren, nur weil ihnen die technischen Voraussetzungen und Kenntnisse fehlen.
    Schon allein deshalb, aus Solidarität, werde ich widersprechen. Und natürlich nicht über die „Service App“ meiner Krankenkasse oder in deren „Online Center“. Sondern handfest analog.

    • Tom sagt:

      Das von dir beschriebene Szenario ist ganz einfach digitale Diskriminierung!
      Es sollte immer einem selbst überlassen bleiben zu wählen, ob Vorgänge analog, digital oder sonstwie anzugehen sind. Nur weil die ?Mehrheit? einen Vorgang bevorzugt, müssen auch immer Möglichkeiten geliefert werden andere Herangehensweisen zu ermöglichen – alles andere ist und bleibt (digitale) Diskriminierung.

    • Info sagt:

      Ja, leider hast Du recht…

      Vor allem das der „eindeutige genaue Zeitpunkt“ an der das „OPT-out“ getätigt werden kann/muss, und der „eindeutige Ort/Wo“ nicht frühzeitig publiziert wird! Von „oberster Stelle“!

      Eine komplette Lachnummer – wenn es nicht so traurig wäre…
      Habe bereits meine Krankenkasse 04/24 angeschrieben(Keine EPA anlegen…für mich), glaube nicht das Sie schriftlich bestätigt haben, habe kein Online-Profil.

      • Schwarzes_Einhorn sagt:

        Ich habe die Krankenkasse schon länger angeschrieben und bekam auch – nach einiger Zeit, meiner war sicher nicht der einzige Widerspruch – eine Antwort. Ganz normal per Brief.

        Zum eRezept kann ich was beisteuern: ich mußte für meine Mutter Medikamente abholen. Ich arbeite etwa 30 METER von der Apotheke entfernt.
        Die Krankenkassen-Karte meiner Mutter war allerdings zuhause – etwa einen KILOMETER entfernt.
        Und die mußte ich auch holen, also einen Kilometer nach Hause gelatscht, Karte geholt, einen Kilometer zurückgelatscht, zufällig war es an dem Tag irre heiß – in welcher Stimmung in dann wieder in der Apotheke stand, kann man sich ausmalen.
        Eine zweite Karte für Angehörige, die etwas für nicht so mobile Patienten erledigen müssen, gibt es nicht und ist, wie ich mir von einem hochgradig arroganten AOK-Mitarbeiter sagen lassen mußte, auch nicht angedacht. War ja klar…

        • Pau1 sagt:

          Früher wärest Du ja auch nicht ohne den rosa Zettel an die Medikamente gekommen. Also hättest Du wegen des Rezepts zu Deiner Mutter gehen müssen.

          Ein Arzt hat mir immer noch (ungebeten) den rosa Zettel ausgedruckt, damit ich das Medikament gleich unten in der Apotheke abholen könnte.
          Er wollte wohl den Mit Mietern im Ärztehaus etwas zu kommen lassen. Den Fall, das das eRezept nicht fertig war, wenn ich in der Apo stand hatte ich noch nicht. Nur dass sie die Medikamente nicht da hatten gab’s schon. Aber woher sollen sie wissen dass ich gleich komme um das Abzuholen?
          (Ich glaube auch nicht das die eRezept App, wenn ich die Bestellung abschicke, das Medikament gleich im Warenmanagement der Apotheke ordert. Die Apotheke muss da wohl aktiv nachsehen, ob eine Bestellung vorliegt.)

          Also m.E. funktioniert das Rezept.
          Schön wäre es, wenn der durchaus vorbereitete Punkt „Zuzahlung“ zeitnah ausgefüllt würde. (Ist wohl nicht ganz trivial, da manche Kassen spezielle Verträge für gewisse Medikamente haben, die in diesem Fall von dieser Kasse dann keine Zuzahlung erfordert).

    • Bernd B. sagt:

      Sorry, aber das ist wirklich Quatsch!
      Natürlich kann man auch per Brief oder persönlich vor Ort (Hauptstelle/Filiale) widersprechen. Online ist halt für Viele bequemer.

  10. Triceratops sagt:

    Ich hab der Ungefragten anlage einer ePA ab 2025 bei meiner Krankenkasse per Post im Mai wiedersprochen. Bestätigung meines Wiederspruchs von meiner Krankenkasse hab ich auch schon bekommen per Post. Ich sehe keinen Grund weshalb ich der ach so tollen Medizin Wissenschaft meine Gesundheitsdaten (angeblich anonymisiert) zur verfügung stellen sollte. Klabauterbach hätte bei Opt-In bleiben sollen bei der anlage einer ePA, und nicht Opt-Out. Naja sind halt die wirren Phantasien des Klabauterbachs. Aber muss letztendlich jeder selber wissen ob man ePA haben möchte / braucht oder nicht.

  11. Pau1 sagt:

    Deine Mutter kann sich „ganz einfach“ die eRezept-App der Gematik installieren. (V(ersand) Apotheken bieten inzwischen zunehmend auch eine entsprechende App an, Irgendwie müssen die 2GB Arbeitsspeicher ja verballert werden…)
    Da sieht sie ihre offenen eRezepte (leider ohne Preise resp. Zuzahlungsbetrag) und kann aus einer aktuellen Liste die Apotheke wählen, wo das abgeholt werden soll oder die es per Boten bringen lassen soll, oder die Notdienst hat
    Das funktioniert auch, man sollte aber bei der Apo anrufen und informieren, das man bestellt hat.
    Im Falle des Abholens wird ein QR Code erzeugt.
    Allerdings ist der Bildschirm gegen Screenshots verriegelt.
    Ich weiß nicht, wie man diesen QR übermitteln soll.
    Das Smartphone übergeben?
    Oder die App auf dem Handy des Abholers installieren
    Den QR Code abfotografieren?
    Man braucht dazu eine Nummer von der Gesundheitskarte und die PIN der Karte.
    Aber man muss seine Gesundheitskarte keinem Dritten geben!

    Anyway:
    Der von Dir beschriebenen Fall ist bedacht, nur leider grottenschlecht dokumentiert.

    • Steve sagt:

      Und geht das auch ohne Google-Account?
      Oder auch auf dem altersgerecht ausgestatteten PC im Browser?
      Nein? Na, dann will man wohl nicht, dass es auch tatsächlich genutzt wird.

  12. Pau1 sagt:

    Früher wärest Du ja auch nicht ohne den rosa Zettel an die Medikamente gekommen. Also hättest Du wegen des Rezepts zu Deiner Mutter gehen müssen.

    Ein Arzt hat mir immer noch (ungebeten) den rosa Zettel ausgedruckt, damit ich das Medikament gleich unten in der Apotheke abholen könnte.
    Er wollte wohl den Mit Mietern im Ärztehaus etwas zu kommen lassen. Den Fall, das das eRezept nicht fertig war, wenn ich in der Apo stand hatte ich noch nicht. Nur dass sie die Medikamente nicht da hatten gab’s schon. Aber woher sollen sie wissen dass ich gleich komme um das Abzuholen?
    (Ich glaube auch nicht das die eRezept App, wenn ich die Bestellung abschicke, das Medikament gleich im Warenmanagement der Apotheke ordert. Die Apotheke muss da wohl aktiv nachsehen, ob eine Bestellung vorliegt.)

    Also m.E. funktioniert das Rezept.
    Schön wäre es, wenn der durchaus vorbereitete Punkt „Zuzahlung“ zeitnah ausgefüllt würde. (Ist wohl nicht ganz trivial, da manche Kassen spezielle Verträge für gewisse Medikamente haben, die in diesem Fall von dieser Kasse dann keine Zuzahlung erfordert).

    • Schwarzes_Einhorn sagt:

      Rosa Zettel? Nie gesehen. UND – wir haben keine Smartphones… Der Zwang zu diesen Geräten ist auch etwas, was mich mehr und mehr auf die Palme bringt.
      Vor diesem Schwachfug habe ich die Karte meiner Mutter einmal im Quartal mitgenommen, einlesen lassen und wenn Rezepte benötigt wurden, konnte ich in der Praxis anrufen oder vorbeikommen und das entsprechende Rezept ausdrucken lassen und dann auch in der Apotheke holen.
      Jetzt muß ich für jeden Mist die Karte mithaben – die aber zuhause sein sollte, falls etwas ist und meine Mutter beispielsweise den RTW braucht. Ich bin nämlich nicht immer da, da ich unglücklicherweise arbeite.
      Laut Apotheke bin ich auch nicht alleine mit dem Problem – die Anzahl fluchender Kunden ist sprunghaft angestiegen.
      Aber interessiert ja nicht. Hauptsache digital.

  13. Pau1 sagt:

    Hatte neulich Life erlebt, wann ein ePA günstig wäre.
    Patient hatte einen der raten Termine beim Kardiologen bekommen. Vor 3 Monaten…
    Er sollte unbedingt seine alten Befunde mitbringen.
    Hatte er nicht dabei. Seine Frau sagte, dass der Arzt in Urlaub gewesen sei, das war vor 3 Monaten…
    Der Kardiologe konnte so nichts machen.
    Der Termin war vergebens. Aber sie habe doch Anspruch auf Behandlung. Das sah der Arzt „etwas“ anders, der natürlich stinke sauer war, seine Zeit vertan zu haben und auf der anderen Seite so gar keine Einsicht bemerkte. „Wir haben doch Anspruch“…
    Mit ePA wäre das nicht passiert. (Ich habe auch schon vergessen einen Arztbrief mitzubringen. War nicht so tragisch,würde schnell per Fax geholt. Ist aber schon Jahre her. Heute kann man am Telefon gar nichts mehr erreichen,so überlastet das System ist.)

    Aber mit diesem klaren Vorteil der ePA dürfen wir nicht genötigt werden, dass unsere Daten für lau und überhaupt der gierigen Industrie bereitgestellt werden.

  14. Pau1 sagt:

    @Günter
    schon jetzt enthält der Arztbrief, den der Patient zu sehen bekommt, nicht unbedingt bei allen Patienten alle Informationen.
    Es gibt m.U. einen Teil, der nur für die Mediziner zugänglich ist und sein und bleiben soll.
    Fraglich ist, wie das im ePA realisiert werden kann?
    Per eArtztbrief?
    Selbst wenn man voll-mündig ist und seine Patientenakte aus Datenschutz Gründen anfordert, kann der Arzt oder die Klinik diesen „arztinternen“ Teil zurückhalten.
    Da hilft dann wohl nur noch der Rechtsanwalt.

    Ich sagte ja schon, das mir der Arztbrief, der Befund, von einem Facharzt an meinen normalen eMail Account geliefert wurde.
    Einfach ein verschlüsseltes PDF mit der Beschreibung des Passwortes in der E-Mail. Vermutlich Folge des eartzbriefes?

  15. Bazon sagt:

    Moin,

    ich lache mich tot! ePA, ernsthaft?? Habe im Rettungsdienst gearbeitet. Klar wären da manchmal ein paar Vorabinformationen hilfreich, hat aber mit der Realität so gar nichts zu tun. Wenn man am Ort des Geschehens auftaucht hat man bestimmt die Zeit zunächst die Akte zu studieren. Ja klar! Patient ansprechbar kann man fragen, nicht ansprechbar fängt man an zu lesen? Nein, macht man nicht!! Man arbeitet sein Schema ab, um den Rest kümmert man sich wenn die Leute stabilisiert sind!! Also auf Station!

    Zudem frage ich mich wie das technisch überhaupt funktionieren soll! Bei uns ging oftmals nicht einmal der digitale Funk, als Backup hatten wir noch analogen Funk und Handys. Zugegeben, der Harz ist topografisch anspruchsvoll…
    Dass ist also völligiger Quatsch eine ePA für den Notfall bereitzuhalten!!
    Ich verzichte also auch!

  16. Einfache Frage sagt:

    Wie widerspreche ich der ePA, wenn ich kein TK-Konto habe?

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