Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt erneut vor Mahnschreiben, die von dem Unternehmen 1N Telecom an Verbraucherinnen und Verbraucher geschickt werden. Dort wird Schadensersatz in dreistelliger Höhe für einen Anbieterwechsel gefordert. Ein Teil der Empfänger hatte niemals Kontakt mit dem Unternehmen 1N Telecom. Die Masche ist bekannt und die Verbraucherzentrale geht erneut juristisch gegen das Unternehmen vor, um diese Praxis zu stoppen. Betroffene müssen sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Lug und Trug? Darum geht es
Die 1N Telecom GmbH ist ein Telefon- und Internetanbieter (DSL, Glasfaser) mit Sitz in Düsseldorf, dessen Firmenname eine frappierende Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist. Die Firma ist seit Jahren dafür bekannt, Kunden der Deutsche Telekom, deren Festnetznummern noch im öffentlichen Telefonbuch gelistet sind, anzuschreiben.
Ziel ist es, unaufmerksame Empfänger zu einem Vertragswechsel zu bewegen. Viele (vor allem ältere) Kunden glauben, auf Grund der Namensähnlichkeit, dass dieser Wechsel innerhalb der Deutsche Telekom stattfindet. Der „Irrtum“ löst sich auf, wenn die Opfer dann ein Schreiben der 1N Telecom mit der Info: „Wir richten den Anschluss ein“ bekommen.
1N Telecom-Schreiben, Quelle: vbz
Ziehen die Telekom-Kunden dann die Kündigung ihres Vertragsabschlusses zurück, so dass die Portierung nicht stattfindet, schickt die 1N Telecom GmbH ein Schreiben, in dem Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags gefordert wird. Das Schreiben kommt i.d.R. nachdem die 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss abgelaufen ist. Die Schadensersatzforderung beläuft sich um die 400 Euro.
Wer den Anschluss zur 1N Telecom GmbH übertragen lässt, läuft womöglich in ein gänzlich anderes Problem: Trotz Vertrag gelingt es nicht, den Telefon- und Internetanschluss einzurichten. Ich hatte hier im Blog über solche Fälle berichtet. Die 1N Telecom GmbH kassiert aber Monat für Monat, obwohl keine Leistung erbracht wird. Es ist oft ein erhebliches Problem, den (nicht funktionierenden) Anschluss wieder zur Deutsche Telekom zurück portieren zu lassen – in einigen Fällen musste per Anwalt die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden.
Die Verbraucherzentrale warnt erneut
Ich hatte den obigen Sachverhalt ja mehrfach hier im Blog angesprochen (siehe Links am Artikelende). Und auch die Verbraucherzentralen warnen seit längere Zeit vor den Geschäftspraktiken der 1N Telecom GmbH.
Auf Grund vieler Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum 8. November 2024 eine neue Warnung Briefe von 1N Telecom: Das können und sollten Sie tun veröffentlicht (via). Darin gibt es neue Informationen sowie Verhaltenstipps und Musterbriefe, für den Fall, dass man ein Schreiben des Unternehmens erhalten hat.
Denn es deutet sich an, dass immer mehr Empfänger solche Briefe erhalten, die niemals mit der 1N Telecom in Beziehung standen und wissentlich einen Vertragswechsel angestoßen haben. Vielmehr suggeriert die 1N Telecom GmbH nur, dass ein „Vertrag zustande gekommen sei“.
Grundsätzlich muss zwar niemand auf eine unberechtigte Forderung reagieren, die 1N Telecom GmbH ist in der Nachweispflicht. Die Verbraucherschützer raten Empfängern trotzdem auf solcher Schreiben zu reagieren und den Vertragsschluss zu bestreiten sowie einen Nachweis des Anbieters über einen Vertragsabschluss zu verlangen. Das stellt sicher, dass die 1N Telecom GmbH nicht doch, auf welche Art auch immer, an einen „Vertrag gelangt ist“.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt im Artikel Briefe von 1N Telecom: Das können und sollten Sie tun Musterschreiben bereit, mit der Empfänger der Briefe reagieren können. Dazu gehört auch, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die zur angeschriebenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und auch die Offenlegung zu fordern, woher die Daten stammen und an wen diese Daten weitergegeben wurden.
Bei einer unberechtigten Forderung kann der Schadensersatz abgelehnt werden und die 1N Telecom GmbH wird diesen auch nicht durchsetzen können. Die Auskunft, an wen die Daten weitergegeben wurden, ist relevant, weil die 1N Telecom GmbH ihre (angeblichen) Forderungen an Inkasso-Büros abtritt. Ist das Beitreiben der Forderungen nicht erfolgreich, werden gerichtliche Mahnverfahren eingereicht. In allen Schritten müssen Betroffene reagieren.
Wie die 1N Telecom an die Daten kommt
Unklar war bisher, wie die 1N Telecom GmbH an die Daten der Empfängerinnen und Empfänger gelangt. Vermutet wurde, dass Menschen, die noch mit einem Festnetzanschluss der deutschen Telekom im Telefonbuch gelistet werden, in die Adresskartei des Unternehmens übernommen werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nennt in ihrem Artikel aber auch Gewinnspiele. Personen, die Mitte 2024 zum Beispiel an einem angeblichen Aldi-Gewinnspiel teilnahmen, erhielten plötzlich von der Firma ZooLoo LLC die Bestätigung über einen „Auftrag zum günstigen DSL16-Tarif“.
Jüngst berichten Betroffene, dass sie bei Gewinnspielen zu Balea teilgenommen hätten und nun einen Portierungsauftrag der 1N Telecom bekommen haben. Mehr zur Gewinnspielmasche lässt sich hier nachlesen.
Klagen der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Bundesverband haben bislang 17 unterschiedliche rechtliche Schritte gegen die 1N Telecom eingeleitet. Einige davon waren bereits vor Gericht erfolgreich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen 1N Telecom erhoben, um die fragwürdigen Praktiken mit Werbebriefen künftig zu verhindern. Darüber hinaus sucht der vzbv Betroffene, die den geforderten Schadenersatz gezahlt haben (siehe auch meinen Beitrag Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH). Über eine Sammelklage soll das bezahlte Geld zurückgeholt und die direkte Auszahlung an die Betroffenen erreicht werden. Details zur Sammelklage finden sich hier.
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Irgendein Internet-, Mail oder Vertragsfahrschein haben die Verbraucherzentralen oder andere Institutionen aber nicht?
So eine kleine einfache Lernplattform für verschiedene Themen, was man Omi/Opi mal zeigen kann? Es gibt zwar genug Infos im Netz, aber meist ohne konkrete Beispiele.
Die Verbraucherzentrale macht zwar einiges, da sind auch ganz gute Artikel dabei die weder zu kurz noch zu lang sind, wie man z.B. Fake-Shops erkennt. Aber man kann es halt nicht wirklich üben. Es ist leider wirklich traurig und lächerlich, auf was Leute reinfallen. Das ist eigentlich das Problem.
Das stimmt. Auf der anderen Seite finde ich es aber noch schlimmer, dass so ein ‚Laden‘, der — laut Berichterstattung — so viel Dreck am Stecken hat, überhaupt noch existiert und einem Geschäft nachgehen kann bzw. darf. Denen wird’s viel zu leicht gemacht.
Und was folgerst Du daraus? Könnte es sein – ich bin einmal der Advocatus Diaboli, dass der Laden am Ende doch juristisch sauber operiert? Oder könnte es sein, dass die Berichterstattung einseitig und verkürzend ist?
Zum juristisch sauber: Wenn dem so wäre, hätte es keine Aufhebungsurteile gegeben. Es hätte auch keine Anweisung der Bundesnetzagentur an die 1N Telecom GmbH zur Freigabe eines Ports zum Zurückwechseln zur Telekom gegeben.
Und die am Ende der Seite der Verbraucherzentrale angegebenen Urteile zeigen, dass zumindest die AGB und die Schreiben wegen Formfehlern angreifbar waren. Dass die Juristen der Verbraucherzentrale eine Sammelklage von Verbrauchern anstreben, spricht auch Bände. „Juristisch sauber“ von 1N Telecom GmbH arbeiten ist für mich irgendwie anders definiert. Abseits dessen gibt es das Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“ – das von der IHK sogar vertreten werden muss. Kann ich da auch nicht erkennen.
Für mich stellt es sich so dar, dass das Unternehmen in einer juristischen Grauzone agiert, bis es durch entsprechende Urteile gestoppt wird. Das kann dauern – in der Zwischenzeit gehört das Geschäftsgebaren thematisiert.
Zu deiner Theorie der einseitigen Berichterstattung lasse ich mich an dieser Stelle nicht aus.
Wenn Sie „juristisch sauber“ als „strafrechtlich nicht angreifbar“ verstehen könnte an @Tomas‘ Aussage einiges dran sein.
Betrug* z.B. umfasst nicht die vorsätzliche Täuschung durch Ähnlichkeit (Verwechslung), das ginge bestenfalls über Wettbewerbsrecht**.
* „Wer […] durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum“
** Hat die DTAG dahingehend eigentlich schon etwas versucht (sie sind doch sonst so abmahnfreudig!)?
Zum Wettbewerbsrecht gibt es in der Tat ein LG Düsseldorf Urteil gegen 1N vermutlich erwirkt von der DTAG, wenn Kündigungsschreiben an Telekom-Kunden verschickt werden.
„Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, geschäftlich handelnd an Endkunden, die ihre auf einen Vertragsschluss mit der Antragsgegnerin und auf eine Kündigung ihres Festnetzanschlusses bei der Antragstellerin (mit oder ohne Rufnummernportierung) gerichteten Willenserklärungen widerrufen haben, Zahlungsaufforderungen, insbesondere wie aus Anlage K 6 ersichtlich, und/oder Rechnungen, insbesondere wie aus Anlage K 8 ersichtlich, zu versenden.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollziehen ist.“
Es handelt sich dabei um ein angebliches unechtes Kündigungsschreiben und nicht um eine Verwechslungsgefahr.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei 1N Telecom jemand so blöde ist, Massenmails an Telekom-Bestandskunden zu versenden. Und wenn doch, dann dürfte die Rechtsabteilung der Telekom, der bessere Ansprechpartner sein als eine Verbraucherzentrale, die auf mich eher den Eindruck erweckt, mehr Eigenwerbung als Warnung zu betreiben.
‚Juristisch sauber‘ ist unterm Strich oft dieselbe Sauerei wie juristisch unsauber.
Weil der „Laden“ zu 100% ne scheinfirma ist.
> Weil der „Laden“ zu 100% ne scheinfirma ist.
Gegenfrage: Wie sieht eine 50%ige Scheinfirma aus?
Ist der „Laden“ etwa rechtsunwirksam entstanden? Sieht nicht so aus, das Unternehmen besteht seit 2017, hat eine ordnungsgemäße Handelsregistereintragung, eine ladungsfähige Anschrift, Geschäftsführer und veröffentlichte Bilanzen mit 1,5 Mio Bilanzsumme in 2023.
Ein schönes Beispiel wie umgangssprachliche Begriffe nichts aber auch wirklich nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben.
> „dessen Firmenname eine frappierende Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist.“
Bitte keine falschen Narrative übernehmen. Es sind sowohl von Schreibweise als auch vom Logo, als auch Farbgebung zwei verschiedene Unternehmen. Der sichtbare Screenshot des Schreibens unterscheidet sich auch signifikant von denen der Telekom. Das ändert nichts daran, dass hier offensichtlich bewusst an der Grenze der Legalität gearbeitet wird. Das tut es aber bei den angeblich so seriösen Anbietern wie z.B. Vodafone oder Deutsche Telekom AG auch.
> „Grundsätzlich muss zwar niemand auf eine unberechtigte Forderung reagieren“
Ja und nein, sobald ein Inkasso im Spiel ist erfolgt das zum Nachteil des jeweils Betroffenen. Wer dann irgendwo was online bestellt oder gerade über einen Kredit bei seiner Bank verhandelt, wird abgestraft mit einem schlechten Score im Rating bei div. Auskunftsdiensten.
> habe Unterlassungsklage eingereicht
Die offenbar wirkungslos war, sonst hätte man wohl was seit dem August schon längst was gehört.
Vielleicht sind manche gut beraten, besser keine Rechtsgeschäfte mit windigen Unternehmen zu tätigen, Schreiben genauer zu lesen, notfalls jemanden anderen zu fragen, auf keinen Fall nicht einen Status quo (hier Telefonan-/Internetschluss) von sich grundlos zu ändern.
Das sind vermutlich die Gleichen, die behaupten „ich habe nichts zu verbergen“ und nichts auf Datenschutz, Minimierung und IT-Sicherheit geben und einfach Ihre Daten bei offenkundigen Datensammel-Gewinnspielen preisgeben.
Da fällt es mir sehr schwer sowas wie Mitleid zu haben.
Du hast aber schon den Text gelesen und mal einen Blick auf die Realität geworfen? Unabhängig von den obigen Ausführungen – es gibt a) genügend Unterlassungsurteile gegen Anbieter auf Grund von Verwechselungsgefahr im Namen. Wer nie auf eine Verwechselung hereingefallen ist, werfe den ersten Stein …
Und b) steht der Vorwurf im Raum, dass die 1N Telecom GmbH einen „bestehenden Vertrag behauptet“, die Vertragsdaten aber über ein Gewinnspiel ermittelt und dann verwendet zu haben. Und wenn es kein Gewinnspiel war, war es vielleicht ein altes Telefonbuch, der geklaute Kundenbestand eines Unternehmens, oder was weiß ich. Persönlich wäre ich vorsichtig mit den obigen Aussagen – die einem Betroffenen im Übrigen auch Null weiter helfen.
Zu letzterem: Beim Unternehmen Vodafone gab es den Fall, dass eine Katze einen Internetvertrag abgeschlossen hat. Dein Schluss „besser keine Katze halten“?
Man kann die obigen Ausführungen zwar zur Kenntnis nehmen – hätte ich normalerweise auch unkommentiert stehen lassen. Die Aussagen führen für meinen Geschmack aber a) an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen vorbei und helfen b) niemandem, der ein Schreiben der 1N Telecom GmbH (ob berechtigt oder unberechtigt, da kein Vertrag) erhalten hat. Meine Meinung, und die Juristen haben m.W. erste Aufhebungsurteile wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegen den Anbieter erreicht.
Nochmals für die Mitleserschaft: Sinn und Zweck des Beitrags ist alleine, Opfern einen Anker zu geben, wo sie sich weiterführend informieren und handeln können. Zweites Ziel ist ggf. die Leute zu sensibilisieren, genauer hin zu schauen. Und nein, es geht weder um Schuldzuweisung noch Mitleid oder kein Mitleid.
@Günter – Danke, 100 Punkte.
Müssen wir, auch die nachfolgenden „Beiträge“ des T.J., in diesem Forum eigentlich weiter ertragen? Hat sich m.M. schon oft genug geoutet.
Your are entitled to your own opinion, but not to your own facts.
Es täte schön, wenn Du etwas faktenbasiert äußerst und nicht ad hominem gehst. Könnte ansonsten auf Dich zurückfallen.
Man kann ja seine Äußerungen einfach ignorieren und als das abnicken was man selber denkt, das es ist.
Aber wahrscheinlich kommt jetzt gleich der Spruch, das jemand anderes seinen Namen benutzt – das würde aber nur Günter sehen.
Hi…
Warum MUß danach „gerufen“ werden abweichende/anderslautende Meinungen/Sichtweisen auszuschließen?
Das käme übrigens auch Zensur gleich, die bspw. ich hier nicht sehen mag! 🤷♂️
Wessen Meinungsbild die Beiträge des T. J. nicht entsprechen, hat doch die Freiheit diese einfach zu ignorieren, oder – also…where’s the problem?
Danke, für die in die andere Richtung gehenden Beiträge – zugegeben, kann man auch so sehen.
Bin aber weiter der Meinung, dass es unnützes Geschwurbel in diesem Technik-Blog ist.
Nicht für ungut.
Na ja, die Deklarierung als „Geschwurbel“ findet aber schon exklusiv von Dir aufgrund Deiner Zuweisung statt – andere weisen das mglw. als durchaus nützliche andere Sichtbetrachtung zu. 🤷♂️
Mir ging es ja nur um ein Hinweisen auf dieses leider oftmalig narrativartige „Fordern nach Verhinderung“ von der eigenen Sichtweise abweichenden Beiträgen.
Ebenso: nichts für Ungut. 😉
„Da fällt es mir sehr schwer sowas wie Mitleid zu haben.“
Das ist eine elitistische/arrogante Denkweise, die den Schwachen die Schuld zuzuschieben versucht.
Viele ‚einfachere‘ Menschen kommen so lange gut durchs Leben, wie sie mit ehrbaren Kaufleuten umgehen (nicht vorsätzlich getäuscht werden), man könnte sie evt. „naiv“, „gutgläubig“ oder auch „hilflos“ nennen. Die nicht-Ehrbaren vermögen sie schlicht nicht zu erkennen. Zudem fehlt der breiten Masse nennenswerte juristische Bildung, jene Sicherheit, mit der Sie oder ich uns in solchen Kontexten bewegen.
Im Grunde versagt unsere Gesellschaft daran, jene Menschen durch hinreichenden Schutz zu inkludieren – stattdessen werden sie von Ihresgleichen noch niedergemacht.
> „Im Grunde versagt unsere Gesellschaft daran, jene Menschen durch hinreichenden Schutz zu inkludieren – stattdessen werden sie von Ihresgleichen noch niedergemacht.“
Es gibt die zivilisatorische Errungenschaft der Vertragsfreiheit.
Soll die Gesellschaft, der Staat da eingreifen? So richtig Nanny-Like wie damals in der DDR? Vielleicht besuchen die angeblich (Ihre Worte) so „schwache“ und „einfache“ Menschen mal ein paar Volkshochschulkurse? Die gibt es sogar per Bildungsgutschein kostenlos. (soviel dazu, die Gesellschaft würde nichts tun). Oder lassen alternativ mal die Finger von Dingen, die sie nicht verstehen, das wäre auch was.
Aber ja, jemand der das sagt ist sofort arrogant…
Ja, so jemand ist arrogant (IQ vielleicht > 120, aber EQ eher < 70) und undankbar: Sie verstehen offensichtlich nicht, wie privilegiert sie sind, dass ihnen leichte Auffassungsgabe geschenkt und analytisches Denken gelehrt wurden (die "Einführung in das bürgerliche Recht" ist auch ein Augenöffner, der aber nur Teilen der Studenten zugänglich (und verständlich!) ist).
Der DDR-Vergleich ist nachgerade lächerlich, kindisches (oder diskursiv böswilliges) schwarz-weiss-Denken. Wir schränken die Vertragsfreiheit ja bereits ein, siehe z.B. Betrug oder Mietrecht – warum sollte genau das das einzig richtige Mass sein?
Vielleicht hilft es Ihnen beim Verständnis, wenn sie Sie körperliche und geistige Fähigkeiten ähnlich behandelten: Kein normal sozialisierter erwachsener Mensch, ich denke, nicht einmal Sie, käme auf die Idee, körperlich Benachteiligte dafür zu verachten. Genau das tun Sie aber bzgl. der geistig Benachteiligten.
Und nein, Vielen ist nicht mit einem Besuch der VHS (deren Qualität übrigens massiv vom Kursleiter abhängt) geholfen.
Naja und für mich hinkt da Ihr Vergleich. Eine körperliche Beeinträchtigung schränkt i.d.R. keine Geschäftsfähigkeit ein. Da bleibe ich doch lieber bei dem DDR-Vergleich, wo der Staat ganz Ihrer Forderung folgend für sich in Anspruch nahm, Bürger vor „schädlichen“ Einflüssen schützen zu müssen. Notfalls bis zum Fangschuß an der Mauer.
Die Berichterstattung zu 1N Telecom ist doch nicht neu. Und unbestritten handelt es sich hier mutmaßlich um ein schwarzes Schaf der Branche, das die Verbraucherzentralen und Gerichte auf den Plan ruft. Es ist aber deshalb „mußmaßlich“, weil bislang der Beweis nicht erbracht werden konnte. Und der Liste der offenen oder beabsichtigten Verfahren ist ja durchaus lang.
Jeden Tag gibt es bei eBay drölfzig Fälle von kleinen und größeren Betrügern, die Ihre Käufer irreführen oder Steine statt der Ware verschicken. Jeder mit HR-Eintrag wird noch am Eintragungstag mit angeblichen Rechnungen zur Kasse gebeten. Es sollte längst Allgemeinwissen sein, dass man an sogenannten Gewinnspielen nicht einfach so teilnimmt, weil das meist Vehikel zum Adressensammeln sind.
Mich störte die Übernahme der Narrative „dessen Firmenname eine frappierende Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist“ – tut es nicht. Oder, dass ein „Blick auf die Realität“ mit „genügend Unterlassungsurteilen auf Grund von Verwechselungsgefahr“ gäbe – tun es zumindest meiner schnellen Recherche auch nicht.
> Es gibt „genügend Urteile wegen Verwechslungsgefahr“
Ehm Veto. Ich habe Zugriff auf Urteilsdatenbanken (becks/juris) und kann bei einer schnellen Stichwortsuche nach „1N Telecom“ ganze drei Urteile finden, die handelsrechtliche Dinge von den Mitbewerbern (DTAG) gegenüber 1N beinhalten. Keines hat sich mit der Verwechslungsgefahr beschäftigt. Das sind 38 O 88/23, 38 O 182/23 und 38 O 192/23 beim LG Düsseldorf, 8 Kammer für Handelssachen. Ich sehe darüber hinaus keine zivilrechtlichen Urteile und erwarte da im Sinne der journalistischen Sorgfalt zumindest schon einen Beleg für „genügend Urteile“.
> „Meine Meinung, und die Juristen haben m.W. erste Aufhebungsurteile wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegen den Anbieter erreicht.“
Was Deine Meinung ist, aber ohne Beleg auch anderes gesehen werden kann.
Die Urteile oder einstweiligen Verfügungen wegen Verwechselungsgefahr bezogen sich nicht auf die 1N Telecom GmbH, sondern auf andere Unternehmen und Sachverhalte.
Also für mich sieht das
„1N Telecom GmbH“ eher nach
„1uNd1 Telecom GmbH“ als denn nach
„Deutsche Telekom AG“ aus, auch wenn Günther das immer anders beschreibt.
Dass dieses Unternehmen nicht in Ordnung ist, steht für viele andere und mich außer Frage, s. u. oder Suchmaschine deiner Wahl.
Aber Verwechslungsgefahr?
Ich habe mal im Handelsregister nach „Telecom“ gesucht: „Die maximale Trefferanzahl von 100 wurde überschritten. …“
Ein Rechtsanwalt, der diverse Dubiositäten bei 1N durchleuchtet hat
https://vinqo.de/video-die-dubiosen-geschafte-der-1n-telecom-eine-betrugsmasche/
kommt zwar – zunächst*) – zu dem Schluss
„Aber: eine Betrugsstrafbarkeit scheint trotz des Gefühls von Betroffenen eher fernliegend:
Hoffmann macht auf seinen Briefen deutlich, dass er nicht die Deutsche Telekom ist, sondern firmiert mit seinem GmbH Namen.
Und nachdem die „richtige“ Telekom so viel Geld in die Werbung für „Magenta“ und ihre „Digits“ und eine eigene Schrift (https://www.cufonfonts.com/font/telelogo) gesteckt hat, sollte selbst ein Farbenblinder (mw*) merken, dass es ein anderes Unternehmen ist, selbst wenn einem die Firma im Sinne von https://de.wikipedia.org/wiki/Firma ähnlich vorkommt.
*) Aber nach dem „zunächst“ von oben kommt es doch dicke:
a) Wenn Leute „aus dem Nichts „wegen Schadenersatzforderungen angeschrieben werden, obwohl sie NICHT bestellt haben.
Siehe z. B. https://vinqo.de/1n-telecom-gmbh-masche-anbieterwechselauftrag-ohne-auftrag/
b) Wenn Leute „abgezockt“ werden, selbst wenn sie wissentlich bestellt haben:
Zitat: „Trotz Vertrag gelingt es nicht, den Telefon- und Internetanschluss einzurichten. Die 1N Telecom GmbH kassiert aber Monat für Monat, obwohl keine Leistung erbracht wird …“
Spätestens jetzt sollte IMHO auch einem Advocatus Diaboli klar werden, dass der Laden nicht in Ordnung ist.
Ein schöner Link und sehr nüchternde Zusammenfassung am Ende:
https://vinqo.de/video-die-dubiosen-geschafte-der-1n-telecom-eine-betrugsmasche/
ich zitiere:
„…eine Betrugsstrafbarkeit scheint trotz des Gefühls von Betroffenen eher fernliegend:
– Hoffmann macht auf seinen Briefen deutlich, dass er nicht die Deutsche Telekom ist, sondern firmiert mit seinem GmbH Namen.
– Der Vertragsschluss an sich – fernab der Fragen ordnungsgemäßer Angaben und Verbraucherhinweise – wird ebenfalls nicht vorgespiegelt.
– Die Frage des Schadenersatzes ist im Grundsatz eine Rechtsfrage und damit ein Werturteil und keine täuschungsrelevante Tatsachenbehauptung.
Wir haben hierzu auch beim Polizeipräsidium Düsseldorf nachgefragt. Eine Kurzmitteilung ergab, dass jedenfalls keine spezifischen 1N Telecom Verfahren bekannt seien.“
Danke, dafür
Schade, dass du dich nur auf den 1. Teil beziehst, aber mein „*) Aber …“ nicht kommentierst, denn das relativiert m. E. den ersten Teil ein wenig.
– Schadenersatz fordern für etwas, dass ich nicht veranlasst habe müsste ich dann auch mit Schadenersatz oder Stundenlohn für unnötigen Aufwand kontern
– Für einen Anschluss kassieren, der nicht funktioniert, empfinde ich (juristischer Laie) als Betrug.
Zum Glück bin ich bisher nicht betroffen.
Und bevor ich meinen günstigen Anbieter freiwillig wechsele, friert dem Mandanten des Advocatus Diaboli die Behausung zu ;-)
Ergänzung:
Habe mal einer Seniorin das Schreiben von 1N Telecom vor die Nase gehalten und gefragt, ob das von „der Telekom“ wäre.
Antwort u. a. „nein, ist doch blau und nicht magenta“.
:D es herrscht also noch Hoffnung…
Ergänzung:
> Spätestens jetzt sollte IMHO auch einem Advocatus Diaboli klar werden, dass der Laden nicht in Ordnung ist.
Das war dem Advocatus Diaboli auch klar, ihm mißfiel die pauschale und fern von Fakten liegende Präjudiz. Deswegen schreibt man immer besser im Konjunktiv und von „mutmaßlich“.