Der Wohnungsbaukonzern Vonovia will in seinen Mietobjekten sogenannte intelligente Rauchmelder einbauen lassen. Diese sollen viele zusätzliche Funktionen haben und können dazu eine Menge Daten übertragen. Mieter laufen Sturm, weil dadurch die Privatsphäre ausspioniert wird. Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen hatte Ende 2024 befunden, dass diese intelligenten Rauchmelder bzw. die Funktion abgeschaltet werden müssen. Nach meiner Information hält Vonovia aber an seinen Einbauplänen fest.
Wer ist die Vonovia?
Die Vonovia SE ist ein in Bochum angesiedeltes privates Wohnungsunternehmen. Das Unternehmen geht auf die 2001 gegründete Deutsche Annington zurück, die vormals bundeseigene Eisenbahnerwohnungen kaufte. Durch die Übernahme der Buwog, Conwert, Gagfah, Viterra und anderer Wohnungsunternehmen konnte der Wohnungbestand der Vonovia erheblich vergrößert werden. Mittlerweile gehört auch die Deutsche Wohnen zur Gruppe.
Vonovia und die anderen Unternehmen des Konzerns besitzen (Stand: 31. Dezember 2023) über 545.919 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich. Dazu kommen 71.424 Wohnungen Dritter. Das Unternehmen erbringt wohnungsnahe Dienstleistungen, beispielsweise auf dem Gebiet der Energieversorgung.
Dieses Geschäftsmodell von Vonovia, Deutsche Wohnen und Co. steht seit Jahren in der Kritik. Beobachter sehen generell eine zu große Macht bei börsennotierten Immobilienkonzernen und fordern eine stärkere Orientierung am Gemeinwohl.
Problem: Intelligente Rauchmelder
Seit Ende 2024 schwelt ein Streit zwischen der Vonovia und seinen Mietern. Die Vonovia will intelligente Rauchmelder in Wohneinheiten installieren. Die als „Rauchmelder der Zukunft“ beworbenen Geräte der Firma Techem reagieren auf Rauch, Hitze, zu viel Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid und übermitteln diese Daten an externe Rechenzentren. Mieter fürchten die Überwachung ihrer Räume, wie es hier thematisiert wird.
Vonovia und Techem versichern, dass keine Überwachung stattfände und Daten nur für zwei Tage gespeichert würden. Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) erreichen 2024 viele Beschwerden von Mietern und Mieterinnen, die mit dem Einbau solcher Geräte nicht einverstanden sind.
Dazu erklärt die LDI NRW: Haben Mieter oder Mieterinnen vor der Installation nicht in die Datenverarbeitung eingewilligt, dürfen Geräte mit solchen Zusatzfunktionen nur ausgeschaltet installiert werden. Bieten Rauchwarnmelder Funktionsmöglichkeiten, die über die gesetzlich vorgeschriebene reine Rauchwarnmeldung hinausgehen, müssen Nutzer selbst entscheiden können, ob sie diese zusätzlichen Funktionen nutzen und dann einschalten wollen.
Für einen Mieter-Wechsel heißt das, dass eingeschaltete Geräte vor dem Einzug ausgeschaltet sein müssen, es sei denn, die neuen Bewohner haben zuvor in die Datenverarbeitung eingewilligt. Diese Einwilligung ist allerdings nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wurde. Das bedeutet vor allem, dass der Abschluss des Mietvertrages keinesfalls davon abhängig gemacht werden darf, dass eine Einwilligung in das Klima-Monitoring erteilt wird. Ich hatte diesen Standpunkt im November 2024 drüben im 50 Plus-Blog im Beitrag Rauchmelder mit Klima-Monitoring müssen ausgeschaltet werden angesprochen.
Vonovia hält an Einbauplänen fest
Die Tage wurde ich durch einen Blog-Leser auf X darüber informiert, dass die Vonovia wohl an ihren Einbauplänen festhält.
Ich verzichte mal auf die Verlinkung des WAZ-Beitrags, da dieser hinter einer Paywall liegt. Der Westen hat den Sachverhalt zum 5.1.2025 im Artikel Vonovia greift durch – Befürchtungen vieler Mieter werden Realität aufbereitet. Die Kurzfassung: Nach Testläufen in Hessen und Baden-Württemberg werde die Vonovia die umstrittenen Rauchmelder auch in Nordrhein-Westfalen installieren.
Das Problem: Die Mieter dürften für die Kosten aufkommen (die FNP hat in diesem Artikel das Thema bezogen auf Frankfurt aufgegriffen und beschreibt die Befürchtungen der Mieter, wobei von Vonovia wohl ca. 4 Euro/Monat an Zusatzkosten angegeben werden). Zudem steht dann die Zustimmung der Mieter zur Erfassung der Zusatzdaten zum Raumklima per App im Raum. Der Vorsitzende des Mieterbundes NRW, Hans-Jochem Witzke, warnt: „Wir raten allen Mieterinnen und Mieter dringend davon ab, die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu unterschreiben.“
Die Frage: Was passiert bei Neuvermietungen? Erhält jemand, der diese Zustimmung verweigert, eine Mietwohnung, wenn drei weitere Bewerber die Unterschrift leisten? Wieso muss ich als Mieter für etwas zahlen, was ich nicht will und was mir keinen Nutzen bringt – ein normaler Rauchmelder erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Und was ist mit der in obigem Tweet angesprochenen Frage des Verkaufs von Daten auf Gebäude- und Quartiersebene an Dritte.
Hier greift erneut die Salami-Taktik, mit der vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Elektronische Patientenakte, Erfassung zahlreicher persönlicher Daten von Kunden mit Speicherung in der US-Cloud (Stichwort Microsoft 365), zunehmende Verwendung digitaler Bezahlmodelle, möglichst noch mit einer Einkaufs-App der betreffenden Firmen. Die Leute machen sich mehr und mehr „digital gläsern“ und feiern dies teilweise auch noch. Ob das eine gute Entwicklung ist? Ich habe da so meine Zweifel.
Das ist immer das Problem eines Mieters. Du bist auf Gedeih und Verderb den Launen des Vermieters ausgesetzt.
Dem gehört ja nur die Wohnung.
Aber.. die Logik der Mieter Vereinigung ist halt schwer nachvollziehbar.
Hat man Sorge dass dann eben doch rauskommt dass manche Mieter rauchen oder deutlich zu wenig lüften und so für Schäden doch selbst verantwortlich sind? Oder wie so oft . Rauchmelder abmontieren, usw. usw.
>Luftfeuchtigkeit
>
Kann mir vorstellen, dass viele Leute ihre Schimmelbuden geheimhalten wollen. Dann vor Auszug alles Schrubben und der nächste hat den Ärger weil die Sporen wieder keimen.
Diese Melder sind gut um schlechte Mieter zu korrigieren. Ich werde *NIE* wieder vermieten. Was ich für unreine Leute erlebt habe, in vermeintlich guten Berufen mit Geld, die alles verwahrlosen lassen und einem das Objekt runterwirtschaften.
Kann Dir als Wohnungseigentümer ähnlich gehen, weil die Rauchmelder von der Rauchmelder-Lobby, äh, pardon, ich meinte natürlich: vom Gesetzgeber, wohlweislich als Gemeinschaftseigentum definiert wurden. Immerhin hat man auf der Eigentümerversammlung noch ein Mitspracherecht.
Zum Glück ist dem nicht so und man hat mit einem unterschriebenen und gültigen Mietvertrag als Mieter oft genug Möglichkeiten, sich gegen so manche Aktion des Vermieters zu wehren. Aber dafür muss man sich als Mieter auch mit seinen Rechten auseinandersetzten und beschäftigen und auch nicht die Angst vor einem Rechtsstreit haben.
„Die Leute machen sich mehr und mehr „digital gläsern“ und feiern dies teilweise auch noch. Ob das eine gute Entwicklung ist? Ich habe da so meine Zweifel.“
@Günter: Da bin ich ganz Deiner Meinung!
Das schlimme ist, dass sogar Menschen, die ich bisher eigentlich für relativ intelligent gehalten hatte, in dieser Beziehung extrem „Beratungsresistent“ sind.
Da kommen Sprüche wie:
„Ich habe ja nichts zu verheimlichen“ oder „Wer sollte denn Interesse an meinen Daten haben“ usw.
Die schnallen anscheinend überhaupt nichts mehr…
Hat da jemand schon mal hineingeschaut? Wie und was funkt das Gerät real?
Wenn es LoRaWan ist so benötigt jede Mietwohnung ein Zentrales Gateway, zB im Keller oder Flur. Wenn es im Mobilnetz funkt eine SIM und Empfang. Zu Techem’s Gerät die Konformitätserklärung hier, die Leistungserklärung hier.
Die Aggregation zB von gemessener Luftfeuchtigkeit eignet sich mE ideal, um zB bei Schimmelproblemen alter „60er-Jahre Bauten“ dem Mieter vor Gericht falsches Lüften zu unterstellen [Dieser Post wurde vorher 2x als „forbidden“ abgelehnt].
Das Stichwort ist nicht „falsches Lüften“ sondern „falsches Lüften + Heizen“. Statistisch ist falsches Lüften + Heizen auch der Hauptgrund für Schimmelbildung im Wohnraum (Ich meine mal zu 70% gelesen zu haben). Daher hat es auch seinen Grund, warum das BMUV Vermietern nahelegt im Rahmen von Fenster-Modernisierungen Mietern die Infobroschüre zum Lüften+Heizen des BMUV auszuhändigen und sich dies per Unterschrift bestätigen zu lassen.
Schimmelprobleme betreffen im übrigen eher keine (unmodernisierten) Altbauten, sondern gerade Neubauten und modernisierte Gebäude, weil es exakt dann erst recht auf richtiges Lüften+Heizen ankommt.
Weil damit aber tatsächlich viele Menschen Probleme haben, gibt es genau deswegen nun die tollen neuen super dichten Fenster mit eingebauter Zwangslüftung(!) – kann man sich nicht ausdenken *Facepalm*
Also ja – ich kann mir sehr gut vorstellen, dass genau deswegen die Vonovia diese Geräte haben will, weil dann zahlreiche Rechtsstreitigkeiten entfallen wenn man Mietern Schwarz auf Weiß das falsche Verhalten vorlegen kann.
Allerdings braucht es dazu diese Dinger nicht. Gerade die Vonovia mit ihren hunderttausenden Wohnungen kann das auch ganz einfach durch Vergleich mit anderen Abrechnungen identischer Wohnungen belegen. Eigentümer von nur ein oder zwei vermieteten Wohnungen haben diesen Vorteil nicht – die hätten also eher Bedarf an dieser Messtechnik als Großkonzerne
Vonovia beglückt ihre Mieter gerne mit zusätzlichen Kosten gegen die man sich nicht wehren kann. So wurden in meiner Wohnung insgesamt 6 fernabfragbare Rauchmelder von Techem installiert die in der Summe so nicht nötig waren aber man erklärte einfach jede Ecke als Fluchtweg und schwupps musste da auch einer hin. Das waren natürlich die teuersten Rauchmelder am Markt (>50€ im Einzelhandel) und schön auf die Miete umgelegt. Die ‚Installation‘ wurde natürlich auch berechnet. Multipliziert man die Anzahl der installierten Geräte mit den Wohnungen kommt eine stolze Menge dabei raus. Techem ist hier wohl auch exklusiv mit Vonovia verheiratet und was die beiden Firmen alleine daraus an Gewinn abschöpfen dürfte ganz nett sein.
Techem ist auch für Energiemonitoring bei den Mietern zuständig (Heizkörper Verbrauch ect).
Zum Glück bin ich jetzt bei der Firma raus. Schon wieder Modernisierung zu lasten des Mieters kann ich mir nicht mehr leisten.
Wenn man sich nicht gegen den Einbau wehren kann:
Dinger abmontieren und in eine verschlossene Blechbox legen, so das die nicht mehr funken können und dann Rauchmelder aus dem Baumarkt besorgen und anbringen.
Bei Auszug die Vonovia-Dinger wieder montieren.
Da die Geräte Eigentum von Vonovia sind lautet die Kurzfassung: Finger weg. Man bekommt beim Einbau verschiedene Papiere vorgelegt, die man unterschreiben muss. Darin ist alles geregelt. Du darfst die Geräte bis auf den Testknopf nicht anfassen. Demontieren schon gar nicht, was auch zerstörungsfrei bei den Teilen so nicht möglich ist (Angedübelte Grundplatte mit Sicherheitsverschluss). Selbst das Vorgehen bei einer Renovierung ist geregelt, da die Techem Teile mehrere Sensoren haben und beim Abkleben auslösen (Ultraschall Sensor). Man muss auch den Abstand zu beweglichen Teilen (Hängeschranktüren) einhalten.
Wenn Du bei Vonovia an den Teilen manipulierst ist Ärger vorprogrammiert. Als Mieter, der seine Wohnung behalten will, sollte man sich das gut überlegen.
Soweit mir bekannt, obliegt die Verantwortung der jährliche Funktionsprüfung von Rauchmeldern in NRW per Gesetzt beim Mieter
(siehe § 47: Rauchmelder-Vorschriften in der Landesbauordnung NRW).
Dazu würde ggf. auch der Austausch der einer Batterie gehören, sofern der Rauchmelder noch eine austauschbare Batterie besitzt. Dafür müsste man zwingend den Rauchmelder auch mal abnehmen.
Und ein Ultraschallsensor würde schon Stand jetzt über die Funktion eines reinen Rauchmelders hinausgehen. Damit könnte man eindeutig erfassen wann jemand im Raum sich bewegt oder anwesend ist.
Die verbauten Techem Rauchmelder werden einmal im Jahr von der Firma ‚gewartet‘, was auch vom Mieter zu bezahlen ist. Da die Geräte Eigentum von Vonivia sind hat der Mieter (hier in Berlin) mit dem Gerät nichts zu tun. Die ‚funktionsprüfung‘ erfolgt kabellos von außen, da diese Rauchmelder bereits per Funk (Techem Funksystem data III und Te-
chem Smart System-, Sendefrequenz 868,95
MHz, Sendeleistung < 25 mW e.r.p.) abfragbar sind. Der Mieter muss nicht vor Ort sein. Bereits bei der Einführung dieser Modelle gab es bedenken. Man kann sich aber nicht dagegen wehren. Es handelte sich hierbei um einen Techem Funk-Rauchwarnmelder 2. Der besitzt zusätzliche Sensoren wie Ultraschall und eine IR-Kamera. Er führt regelmäßig einen Selbsttest durch, was man am kurzen lauten Zirpen hört.
Das kann in Berlin so sein, da widerspreche ich nicht.
Die Wartungspflicht über ein Rauchmelder kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da gibt es keine Bundeseinheitliche Regel. In NRW liegt sie gesetzlich durch „§ 47: Rauchmelder-Vorschriften in der Landesbauordnung NRW“ beim Mieter.
In NRW kann Vonovia also nur mit Zustimmung des Mieters die Aufgabe „outsourcen“ und dem Mieter in Rechnung stellen, auch wenn die Rauchmelder Vonovia gehören. Sagt der Mieter er führt die Wartung jährlich selber durch kann Vonovia also nicht einfach ein externen Dienst beauftragen und in Rechnung stellen.
Dann bau einen Blechkasten um das Installiertew Ding.
Dann funkt es auch nicht mehr.
Ich würde mich weigern, diese Dinger installieren zu lassen.
Zur Not per Rechtsanwalt!
Bis zum Prozess bis zum BGH oder EuGH.
Und? dann wird dir halt gekündigt… da nützt dir das EuGH dann auch nix, hast zwar evtl. recht bekommen was den Rauchmelder angeht, aber keine Mietwohnung mehr.
Mietverträge sind ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und können von beiden Seiten gekündigt werden.
Gemäß § 573 BGB kann der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweist, und das kann man gerichtlich prüfen lassen. Wenn der Mieter sich im Fall der Rauchmelder gerichtlich dagegen wehrt, verhält er sich rechtskonform, daraus ergibt sich kein Grund zur Kündigung seitens des Vermieters – egal, ob man vor Gericht gewinnt oder verliert.
Hat das mal jemand probiert? Ich würde intuitiv davon ausgehen, dass die bei der Demontage Alarm auslösen. Rechtslage hin oder her, das dürfte einiges an Diskussion und Ärger geben.
Klasse Idee.
Und dann passiert etwas, womöglich noch mit der Beteiligung dritter.
Ist zwar etwas schwarzmalen, aber im Fall der Fälle dürfte man dann selber haften.
Und Du glaubst, dass sich Vonovia so etwas tatenlos ansieht? Optimist!
Ich tippe mal:
– Hausbesuch
– erneute Montage der BM
– Abmahnung
– Kostenrechnung für Neumontage
– ggf. Anzeige wegen Verstoß gegen gesetzl. Brandschutzvorschriften
Infos zu Dissassemble, CPU, Schnittstelle … habe ich noch nicht gefunden. Auf Techem ergibt sich bei Rauchmeldern hier der Hinweis auf wohl zwangs- oder notwendigerweise angelegtes Kundenportal für „Service“ und „Service plus“ (Grafik unter „Unsere zwei Services“).
Nach genutzten oder offenen APIs lasse ich mal suchen – es sei denn jemand kennt die Protokolle oder Server schon?
Zum 39C3 erfahren wir sicherlich mehr zu diesem Thema ;-)
Soweit mir bekannt, obliegt die Verantwortung der jährliche Funktionsprüfung von Rauchmeldern in NRW per Gesetzt beim Mieter
(siehe § 47: Rauchmelder-Vorschriften in der Landesbauordnung NRW).
Vonovia kann dem Mieter natürlich vorschlagen diese Aufgaben mit den „smarten“ Rauchmeldern zu übernehmen, ggf. auch gegen ein Entgelt. Aber Vonovia kann nicht einfach die Rauchmelder austauschen und dieses „Feature“ gegen Entgelt in Rechnung stellen. Denn die Entscheidung ob der Mieter diesen Funktionstest zukünftig weiter selber durchführt oder gegen ein Aufpreis machen lässt, liegt nur beim Mieter, nicht beim Vermieter.
Vonovia müsste als mind. 2 Einwilligungen vom Mieter einholen, einmal die für reine Funktionsüberwachung und zum anderen die für alle weiteren Datenerfassungen die über die Funktion eines Rauchmelders hinausgehen.
Ich gehe davon aus, dass das Interesse des Eigentümers sein Eigentum zu schützen ausreichend ist solche Brandmelder zu installieren.
Diese können vernetzt wahrscheinlich auch in relevanten Fällen die Nachbarn alarmieren.
Für 868Mhz gibt es genug Hardware um mitzuhorchen was übertragen wird.
Rein um den Akku zu schonen, kann da nicht viel übertragen werden. Bei Homematic reicht bei den meisten Sensoren eine AA Batterie für ca. 1-2 Jahre.
Der Vorwurf von Überwachung lässt sich wahrscheinlich nicht halten. Dazu müsste das Teil regelmässig „schnell“ reagieren, aber dafür ist 868 Mhz schon regulatorisch deutlich zu Schmalbandig.
Technisch reicht es wahrscheinlich ein Gateway für ein Gebäude zu verwenden, die Rauchmelder können ja ein Netz bilden. Und die Erreichbarkeit ist zwar nett, als Feature, aber nicht relevant für die Funktion (wenn jeder Melder sich alle 8-48h meldet um seinen Batteriestand zu übertragen reicht das ja).
Für den Eigentümer Vonovia ist das natürlich alles sehr vorteilhaft. Er kann sicher für Gebäude die so geschützt werden, einen Rabatt bei der Gebäudeversicherung bekommen. Und die Kosten auf die Mieter umlegen, immerhin stellt deren „Fehlverhalten“ ja das Riskio dar, gegen das man sich hier schützt.
Mag alles sein. Der gesammte Thema wäre vom Tisch, wenn Vonovia per opt-in installieren lässt: Funktionen lokal, Rauchmelder-Signal und Funktionsprüfung per Funk.
In der aktuellen Situation halte ich die Vorgehensweise für fatal. Das was ich bei Techem nach einer kurzen Suche so lese läuft gefühlt auf ‚Vermieter und Verwalter bloß nicht mit Details verunsichern‘ hinaus. Zum Beispiel Kohlenmonoxid-Warner integriert. Meine Info ist, dass der Warner in 1,5 m Höhe und nicht an der Zimmerdecke angebracht werden soll. Warum das für das Vonovia -Gerät nicht gilt, ist mir unklar, bei Techem habe ich nichts zu gelesen.
Und wenn die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW sich per Pressemitteilung schon äußert und den Einbau als kritisch und zustimmungspflichtig erklärt, erscheint mir einiges verrutscht.
Ich halte es eher fatal wenn hier ein Opt-In/Out angeboten werden würde.
Das würde dann den Eindruck erwecken, dass hier wirklich Daten erhoben werden.
Bei Techem werden auch die Heizkosten/Wasser/.. Zähler Drahtlos abgelesen (seit Jahrzehnten) Warum sollten diese Daten weniger relevant sein?
Techem hat bei vielen Vermietern die Aufgabe ein Prellbock zu sein. Und wird genau dewesgen gerne beauftragt.
Das Hauptgeschäft von Techem sind ja normal die Heizkosten Abrechnungen, und hier gibt es immer wieder und wieder Probleme auf unterschiedlichsten Ebenen. Wer Techem beauftragt, kann darauf verweisen, dass er die Abrechnung ausgelagert hat.. für Mieter ist es sehr schwer hier vorzugehen wenn sie der Meinung sind es gibt Abweichungen.
Und leider.. halte ich die Aussagen von den diversen Datenschutz Beauftragten in Deutschland mehr für ein Rauschen..
Was soll der sonst sagen? Ohne die Funktion im Detail zu kennen, wird die Aussage immer lauten dass hier ein Einvernehmen erforderlich ist. Eine andere Antwort wäre ja ein Freibrief, ohne dass überhaupt klar ist worum es geht.
Und natürlich. So ein Sensor an der Decke, der quasi das Potenzial hat das Schädliche Verhalten eines Bewohners/Gasts/Mieters/Eigentümers offen zu legen, sollte vielleicht so manchen wirklich zur selbst-reflexion bewegen, .. und es setzt neue Grenzen.
Techem betreibt im Zweifel auch nur etwas Mathematik mit den Werten, die der Eigentümer eingibt. Direkte Messwerte sind nur ein Teil der ganzen Abrechnung. Zwar hat das Ding eine gewisse Plausibilitätskontrolle, aber die Verantwortung dafür trägt der Eigentümer/Vermieter und nicht Techem. Die sind fein raus.
(Zum Beispiel Kohlenmonoxid-Warner integriert. Meine Info ist, dass der Warner in 1,5 m Höhe und nicht an der Zimmerdecke angebracht werden soll.)
Ja Herr Born, das sind die neuen Vorschriften die dafür gelten. Sagt der S-Feger-Meister!
Wie war das? Kohlenmonoxid ist schwerer als Luft? Sammelt sich also unten. Entsprechend gehört ein Kohlenmonoxid-Warner auf Kopfhöhe bzw. etwas unterhalb der Kopfhöhe eines im Bett liegenden Menschen installiert.
An der Zimmerdecke nutzt es dem dort Wohnenden eher wenig, aber im Zweifel den Menschen obendrüber – Kohlenmonoxid breitet sich ziemlich fies durch so ziemlich alles hindurch aus außer Stahl-/Beton. Das Ding macht also als vernetztes Gerät überhaupt erst Sinn.
Der Sinn eines Rauchmelders ist NICHT, Eigentum zu schützen, sondern Personen zu schützen!
Denn 90% aller Personen, die bei Bränden sterben, sterben nicht durch das Feuer, sondern ersticken durch den durchs Feuer entstehenden Rauch.
Und dazu reicht auch ein Schwelbrand ohne offene Flamme.
Wie z.B. bei einer Zigarette, die sich langsam durch eine Matratze brennt.
Und deshalb müssen Rauchmelder auch nur in Schlafräumen und auf Fluchtwegen installiert werden.
In Küchen oder im Bad wird sogar explizit von der Installation von Rauchmeldern abgeraten, weil es dort wegen der beim Kochen und Duschen entstehenden Dämpfe zu häufigem Fehlalarm kommen kann.
Und was CO-Melder angeht:
Die werden nur empfohlen bei Räumen mit offenen Feuerstellen, wie z.B. Kamin, Gasherd, Gastherme.
Und sie sollten in ca. 1,5 Meter Höhe angebracht werden und mindestens 2 Meter entfernt von der Feuerstelle und nicht in der Nähe von Fenstern, Türen und Ventilatoren o.Ä.
„Ich gehe davon aus, dass das Interesse des Eigentümers sein Eigentum zu schützen ausreichend ist solche Brandmelder zu installieren.“
Das mag schon stimmen, aber das heißt nicht automatisch, dass der Mieter dafür die Rechnung bekommt. Sonst könnte ein Vermieter auch eine Kameraüberwachung installieren und einen Wachdiesnt beschäftigen und die Kosten auf den Mieter umlegen.
Wie so häufig ist dabei das Stichwort „angemessen“ von Bedeutung.
Zudem haben erhebliche Teile der Bevölkerung einen Denkfehler.
Wenn eine Immobilie ausschließlich zum Zwecke der Vermietung gebaut wird und nicht in Teilen auch selbst bewohnt wird, ist es absolut klar, dass SÄMTLICHE Kosten in Zusammenhang mit dieser Immobilie von der Miete+Nebenkosten erwirtschaftet werden müssen.
Es bleibt also einzig und alleine die Frage welche Rendite statthaft ist und nicht ob man etwas Umlegen darf oder nicht. Was nicht auf die NK umlegbar ist, wird daher früher oder später in der Kaltmiete untergebracht werden. An welche Stelle es transparenter wäre, kann sich ja jeder selbst überlegen ;)
Würden nicht SÄMTLICHE Kosten von der Miete+NK finanziert werden, könnte man statt dem erheblichen Risiko eines Hausbaus auch gleich eine Yacht kaufen oder die Herbertstraße in Hamburg besuchen.
Insofern sind sämtliche Aussagen von den üblichen verdächtigen Sozialverbänden und Parteien was man Umlegen darf und was nicht, nichts als billiger Populismus um einen Keil zwischen Mieter und Eigentümer zu treiben.
Sehr gut eignet sich dafür die Grundsteuer. Was ist denn der Zweck der Grundsteuer? Richtig sie finanziert eine Kommune um den Einwohnern die nötigen Dienstleistungen zu ermöglichen. Ist ein in Australien lebender Eigentümer also ein Einwohner der diese Dienstleistungen nutzt? Eher nicht! Daher gehört die Grundsteuer schon lange durch eine Einwohnersteuer ersetzt und diese leidige Diskussion wäre beendet. Ich vermute aber das wollen die Sozialverbände nicht, würde doch rauskommen, das sie nur Stuss von sich geben bei diesem Thema um daraus eigene Vorteile zu ziehen.
👍
Das Thema war schon 2015 bei weniger smarten Geräten vor dem Bundesverfassungsgericht, was beschlossen hat, dass der Einbau akzeptiert werden muss:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rk20151208_1bvr292115.html
Als nächstes EuGH?
Als juristischer Laie entnehme ich dem Urteil eher, dass eine Verfassungsbeschwerde aus diversen Gründen nicht angenommen wurde.
Vielleicht wäre es anders gewesen, wenn der Beschwerdeführer die relevanten Dinge anders formuliert hätte.
4 € im Monat dafür das mein Vermieter mich kontrollieren kann?
Diese ganze Rauchmelderei ist eh wirkungslos und das Preis Leistungsverhältnis extrem schlecht.
Das weiß auch das Gesetzgeber gelump. So gibt es keine Kontrollen durch z.B. den eh heute eigentlich überflüssigen Schornsteinfeger, noch gibt es irgendwelche Strafen.
Schon seltsam.
Auf Kontrollen verzichtet der weil die Unantastbarkeit der Wohnung eines unserer höchsten Güter ist.
Und jetzt kommt ein übler Vermieter daher und baut Wanzen ein?
Vielleicht wäre es für das Gemeinwohl besser gewesen wenn da mal das Kartellamt guckt?
Viele Leute machen das in sehr viel grösserem Umfang gleich selbst. Lautsprecherboxen die mithören, selbständige Staubsauger, Kaffeemaschinen und das Lieblingsgerät: der Smart TV. Der nimmt einem für die Gestensteuerung auch gleich videomässig auf.
Aktuell klingt das selbst für mich als sehr Datenschutz-sensitiven Menschen nach etwas viel heisser Luft. Hat denn schon jemand so ein Teil demontiert? Mikros dürften ja kaum verbaut sein. Brandmelder sind grundsätzlich eine gute Sache! Die müssen auch miteinander „quatschen“ damit sie auch losgehen wenns im Nachbarzimmer brennt. Temperatur und Luftfeuchte müssten aber nicht sein, ist aber einigermassen nachvollziehbar. Argumentieren wird man gut können, dass es das braucht für eine gute Analyse. Schade ist nur, dass der Mieter blechen muss obwohl der Vermieter von günstigeren Versicherungsprämien profitiert. Aber auch der Mieter profitiert vom Schutz, auch wenn Brände eher selten sind.
Problematischer finde ich viel mehr die Beweisumkehr. Aber der Staat machts ja vor. Ein Mieter wird es mit einer solchen Anlage z.B. bei Schimmelbefall unter Umständen viel schwieriger haben Recht zu bekommen, weil der Vermieter entsprechende Logs vorweisen kann, der Mieter aber nicht. Auch kann er einfach abmahnen und Fehlverhalten vorwerfen. Sonst muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter schuld ist. Sind Logs vorhanden, dreht sich das ganze. Die Hürde sinkt massiv.
Das Problem: Die Sensoren in solchen Billigergäten sind alles andere als genau. Insbesondere bei der Luftfeuchtigkeitsmessung kann man auch einen feuchten Finger hochstrecken und selber „fühlen“. Die Ergebnisse sind ungefähr gleich genau. Insbesondere wenn die Geräte etwas älter sind. Taugliche digitale Messgeräte kosten sehr viel mehr Geld.
Wobei manche Staubsauger hersteller gelernt haben und nun als Feature Keine Kamera anbieten.
Als Kunde kann man doch etwas bewiken, wenn es einen echten Markt gibt. Den gibt es aber bei existentiellen Gütern wie Wohnraum natürlich nicht.
Da müsste der Gesetz geber regulieren, aber die lobby ist stark.
Wie stark zeigt sich bei der Wohngeld Einführung,bei der Steuer Geld direkt in die Taschen der Vermieter gepumpt wird und so außerdem für den Sozialen Wohnungsbau fehlt. win win win
Die Vermieter bekommen Wohngeld für überhöhte mieten und haben keine Konkurrenz staatlichen Wohnungsbau zu fürchten, der Sozial Staat kam zeigen, wie sozial er doch ist und Wie sehr er die Schuldenbremse achtet. (es ist kein Zufall, daß letztes Jahr nur ein Bruchteil der geplanten neuen staatlichen Wohnungen gebaut wurden, die oder?)
Etwas offtopic. Die aber die quasi Monopol Situation erlaubt es Wohnbau Gesellschaften solche Eingriffe ungestraft vom Markt vorzunehmen.
Wohnbau Gesellschaften machen 10% vom Gesamtmarkt aus – spielen also eigentlich genau keine große Rolle. Und auch der Rest klingt hier ganz erheblich von durch Sozialverbände und Medien erzeugte Hysterie ohne die Realität bzw Rechtslage zu berücksichtigen. Einfach mal ein/zwei Wohnungen zulegen und vermieten, dann bleibt von diesen Aussagen nicht viel nennenswertes übrig.
Ist jetzt aber eine andere Baustelle, abseits des obigen Themas.
Die Verwaltung für ein Objekt mit vier Eigentumswohnung, die ich als einer von drei Eigentümern gestemmt habe, hatte ich bereits 2000 mit meinem Auszug aus meinen zwei Objekten an extern ausgelagert. 2003 habe ich mich entschieden, konsequent aus dem Thema „vermietete Immobilien“ auszusteigen, da es den Ärger nicht wert ist (die Idee „Kinder könnten in die Wohnungen einziehen“ kristallisierte sich als nicht machbar heraus, und das Geld habe ich dann zur Ablösung meiner Eigenheim-Finanzierung genutzt).
Ich treffe inzwischen in meinem Umfeld viele Leute, die ihre (Einlieger-)wohnung im Haus nicht mehr vermieten. Besonders spannend wird es, wenn Du jemanden triffst, der dir erklärt „ich habe vor Jahren in Mietimmobilien zur Kapitalanlage investiert“. Ich äußere mich da i.d.R. nicht zu, stelle aber fest, dass dann oft ungefragt die Stories vom Zoff mit den Mietern kommen. Von daher weiß ich, was Du meinst.
Aber es ist kein Grund, das obige Agieren der Vonovia als gut zu loben oder tot zu schweigen. Das hätte man vermutlich intelligenter lösen können. Und die echten Streitpunkte kommen noch. Warte mal ab, bis die Kommunen die Wärmebedarfsplanung erstellt haben und im städtischen Raum mit Fernwärme kommen. Das dürfte noch lustig werden. Wenn größere Vermieter dann noch Contracting einführen, ist der Mieter ziemlich angeschmiert.
Ich wollte auch nicht gegen den Artikel reden, der ist ja Richtig! Es geht mir nur darum aufzuzeigen wie der Gesamtmarkt aussieht, weil es hier schon wieder Kommentare gibt die nach „Böse Vermieter – entrechtete Notleidende Mieter“ aussehen.
Leider hat so gut wie überhaupt kein Mieter eine Vorstellung davon wie die andere Seite aussieht und die Medien zementieren das. Deine Antwort ist nur wieder eine weitere Aussage, die da genau ins Bild passt. Eigentlich müsste die Regierung ALLES tun, damit exakt so kleine Vermieter sich wohl fühlen. Das Gegenteil ist der Fall. Deinen Verkauf kann ich also sehr gut nachvollziehen! Und die „dummen“ sind am Ende dann genau wieder die Mieter – regt mich auf – Sorry! Also ist ja nicht deine Schuld, sondern die Schuld der Politik
Ich kenne beide Seiten – musste ein Kind in Grundsicherung in einer betreuten Wohneinrichtung unterbringen. Mein Glück: Es ist ein kommunales Wohnungsbauunternehmen einer Nachbarstadt, welches sehr faire Bedingungen für Mieter hat. Kehrseite: die Zusage gab es mündlich sofort – aber ich musste seinerzeit bis zur Geschäftsführerebene Druck machen, um nach 3 Monaten endlich einen Mietvertrag zu bekommen – brauchte ich für den Antrag auf Grundsicherung.
Ja ist jetzt OT aber gut! —->
Tatsächlich weiß da eine öffentliche Hand nicht was die andere öffentliche Hand tut. Will sagen: Job Center und Co verlangen zuweilen von Vermietern Dinge zu tun, die diese gemäß Mietrecht überhaupt nicht tun dürfen!
Feine Bürokratie, ja wo ist denn die feine Bürokratie – willst du noch ein Leckerlie, ja wo ist denn die Bürokratie?
Sorry!!!
Der erste und der letzte Absatz ist ja immer entscheidend wenn einer glaubt dramaturgisch besonders gut drauf zu sein. Und der Teaser hier ist so bemüht dramatisierend das man einfach merkt – bitte verkaufe das hier bevor du deine eigene Legende zerstörst. Vonovia ist böse ? NEIN DOCH OH!
Sockenpuppe von Vonovia oder Techem? Der erste Absatz ist schlicht die Zustandsbeschreibung des Sachverhalts.
Der letzte Absatz ist eine Einschätzung von mir, die Leserschaft halte ich schon für überwiegend so denkmächtig, dass sie einen Text vollständig lesen, auch verstehen und selbst einschätzen können, ob das gut oder böse ist. Im übrigen hätte es viele der im letzten Absatz angeführten Themen hier im Blog nie gegeben, wenn es über opt-in realisiert wird.
Für mich habe ich 1985 entschieden, das ich als Eigentümer eines Objekts nicht mehr vom Vermieter abhängig bin. War eine gute Entscheidung, und das erste Eigentumsobjekt nach einer Kurzzeitvermietung zu verkaufen, war auch logisch, kein Stress mehr mit Mietern, Mietrecht & Co. Von daher zeichne ich ganz entspannt das Lagebild, was sich für mich abzeichnet. Leid tun mir nur die Mieter, die mal wieder über den Tisch gezogen werden.
1985 ist lange her. Das aktuelle Mietrecht schlägt schon seit gut 15 Jahren sehr einseitig zu Gunsten von Mietern aus!
Und dabei gilt IMMER zu bedenken, das 90% allen vermieteten Wohnraums von kleinen Eigentümern mit 1-2 vermieteten Wohnungen bereitgestellt wird. Die Auswüchse über die so gut wie immer beim Thema Miete gesprochen wird betreffen also überhaupt nur 10% des Mietmarktes.
Natürlich gibt es auch unter den kleinen Vermietern schwarze Schafe, D*ecksch*eine, Abzocker usw. aber das sind dann doch eher wenige.
Als Mieter muss ich für gewisse Dinge zahlen, die der Vermieter macht, z. B. bei Modernisierung oder gesetzlichen Pflichten.
Ich frage mich, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, dass der Mieter Dinge nicht zahlen muss, wenn der Vermieter sie plötzlich, während des laufenden Vertrages tut oder einbaut, ohne das es dafür einen zwingenden Grund gibt oder der Mieter es wünscht.
So ähnlich wie beim ex-Nebenkostenprivileg fürs Kabelfernsehen.
Also z. B. (Preise nur als Beispiel)
– Rauchmelder Grundmodell, 2,00 € pro Monat Pflicht-Umlage
– Luxus-Rauchmelder: nur Preis für Grundmodell umlagefähig, solange Mieter nicht mehr wünscht
Ich denke, der Gestaltungsspielraum des Vermieters gibt diese Freiheit her. Die Diskussion entzündet sich ja an der Zäusatzdatenübertragung, und den Implikationen (Verkauf von Daten, Beweislastumkehr bei Schimmel), wenn ich es richtig verfolgt habe.
Falls jemand betroffen ist, Rauchmelder müssen nicht extra bezahlt werden. Weder der Einbau, noch die Anschaffung oder Wartung. Dem Vermieter steht es ggf. frei die Kosten der Allgemeinheit anzulasten, zulässig ist das aber nur sehr eingeschränkt.
Ich würde auch drauf wetten, dass, wenn die Geräte remote aktivierbar sind, was sie sind, dann dürfen sie nicht eingebaut werden. Mieter haben keine akzeptabel Option die Aktivierung einzelner Funktionen ohne weiteren technischen Aufand zu prüfen.
Aufgrund der Schwere des möglichen Eingriffs in den privaten Bereich würde ich ebenso schätzen, dass eine Demontage unsanktioniert bliebe.
Ebenso schätze ich dass eine freiwillige Zustimmung bei Unterschrift unter den Meitvertrag nicht angenommen werden kann, wenn der Wohungsmarkt da kaum Wahlfreiheit lässt.
Diese, von Günter immer hin als „sogenannte“ bezeichnete, Intelligenz, die man jeder popeligen Schaltung heute andichtet, geht mir sehr auf die Nerven.
https://flexikon.doccheck.com/de/Intelligenz
Intelligenz ist eine aus mehreren Komponenten bestehende Fähigkeit, die es dem Menschen ermöglicht, in seiner Umwelt Sinnzusammenhänge und Kausalitäten zu erkennen und aus seinen Beobachtungen eigenständig Problemlösungen zu entwickeln.
Ich habe eine intelligente Klospülung: wenn ich draufdrücke, erkennen intelligente Metall- und Plastikteile, dass ich den Wunsch habe, Exkremente zu entsorgen, dazu öffnen und schließen sie höchst intelligent Ventile, und sorgen für einen intelligenten Abtransport der überflüssigen (als Wortwitz zu überflossenen) Exkremente mit einer aus meiner Druckstärke bzw. -dauer intelligent ermittelten Wassermenge und füllen auf höchst intelligente Weise exakt so viel Wasser auf, wie künftig voraussichtlich benötigt, da die Intelligenz den kausalen Zusammenhang erkannt hat, dass ein fest verbautes Klo wiederholt benutzt werden kann.
Oder so ähnlich.
Anmerkung: Das wurde nicht von einer „sogenannten“ KI kreiert.
Ich schreibe mal nix dazu ;-)
Diese Rauchmelder haben wir schon seit Jahren installiert bekommen und bin nur belächelt worden. Die Teile erfassen alles, wie Abstand zur Wand, Erfassung: Wer und wieviele Leute laufen durch den Raun, usw.
Das Dingen ist gespickt mit Sensoren!
Ich wohne zur Miete und hatte gegen die Installation beim Vermieter, Einspruch erhoben.
Ergebnis= 0
Schlimmer war aber, dass die anderen Mieter mich für … erklärt haben.
Kann ja nicht so schlimm sein!
Man wird Überwacht und darf dafür auch noch zahlen.
Aber das Beste ist, die Dinger werden nie geprüft, über Fernwartung, wie versprochen. Nur Zahlen darf man.
PS: Komme aus Marl NRW und es liegt hier eine Eigentümergemeinschaft vor. Heizung, Wasser und Rauchmelder werden über Techem gestellt, bzw. gemietet. Alles sau teuer, für null Gegenleistung!
Allen hier und Günter erst einmal ein frohes Neues!
In Fachkreisen ist eigentlich klar, dass das schimmel durch Bauschaden, die Konstruktions Fehler entstehen.
Manchmal kann man diese durch exisivies Lüften reduzieren.
In sofern könnten Messdaten den Mieter auch entlasten.
Der sensor kann aber nicht feststellen wenn der Mieter seine Schrank Wand nicht hinterluftet hat.
Insofern sind die Messwerte völlig unnötig. Mein Robostaussauger findet auch ohne Kamera seinen Weg.
Und wir wissen: Nur keine Daten sind sichere Daten und der Volksmund sagt
Wo ein Trog ist, kommen Schweine.
Lt. Vonovia ist die Erfassung der Klimadaten standardmäßig deaktiviert und wird nur auf Wunsch des Mieters aktiviert. Siehe hier:
https://www.vonovia.de/weitere-angebote/multisensor-plus
Also Opt-In. Nur die Rauch- und CO-Melder Sensoren sind immer aktiv (nicht in der Küche. Und CO-Melder an der Decke ist fragwürdig). Und falls der Monteur doch die Klimadaten aktiviert hat (kann mit der zugehörenden App für die Geräte kontrolliert werden, ob die App Klimadaten empfängt), würde ich das durch den Vermieter bzw. Techem wieder abschalten lassen. Eine Opt-Out Option gibt es ebenfalls. Techem speichert nach eigener Aussage nur stündliche Mittelwerte und nur für 48 Stunden. Danach werden die Daten gelöscht. Ein Bewegungs- und Verhaltensprofil ist damit nicht möglich. Was die Kosten betrifft: Die Mieter haben das Recht, sich über die Kosten im Detail aufklären zu lassen. Der Vermieter darf die Brandmelder als Modernisierungsmaßnahme mit 11% / Jahr von den eigentlichen Kosten der Brandmelder dem Mieter in Rechnung stellen.
Tatsächlich müsste Vonovia aber beim Auszug von Mietern die Erfassung und das Senden Klimadaten deaktivieren. Ob das Vonovia/Techem macht, weiß ich nicht. Wenn jemand einzieht, sollte Vonovia auf jeden Fall darauf hinweisen, dass es eine solche Klimadaten Funktion mit Opt-In/Out gibt.
Im Übrigen würde ich als Mieter der Montage zustimmen, aber im Streitfall drauf ankommen lassen, ob eine Datensammlung zulässig ist. Die auferlegten zusätzlichen Kosten würde ich prüfen lassen. Das lässt sich nachrechen und für den Mieter transparent darlegen. Daher würde ich auch keine Unterschrift bei der Montage vor Ort leisten und um Zeit zum Prüfen der Sache bitten.
Falls dann als Mieter Schimmel bei mir in der Wohnung sein sollte (meine Beweispflicht, dass es sich um Schimmel handelt) und mein Vermieter mir dann schlechtes Lüften vorwirft, ist er erstmal in der Beweisplicht, dass es sich nicht um einen baulichen Mangel handelt. Erst wenn es kein baulicher Mangel sein sollte (z.B. Dämmung), bin ich in der Beweisplicht, richtig gelüftet zu haben. Dazu würde ich einen Schimmelgutachter bestellen, der die Sache untersucht und der einen Aussage über das Bauwerk/Dämmung das Lüften treffen kann. Am Ende entscheidet dann der Richter.
Abgesehen davon sind die Klimadaten in keinem Kontext zu sehen. Und wenn der Vermieter die Daten sammeln sollte, würde ich diesen Beweis anfechten, z.B. als illegale Datensammlung.
Die Geräte enthalten weder Kameras noch Mikrofone. Auch keine Bewegungssensoren. Was soll also überwacht werden? Zum Thema-Opt-In/Opt-Out ist ggf. Nachbesserungsbedarf, den ich aber nicht beurteilen kann. Und die Kosten, ok, man kann darüber streiten, ob man Billigmelder will, die alle paar Minuten einen Fehlalarm geben oder höherwertige, die dann eben zusätzlich auch mit Funk und Smart Funktionen ausgestattet sind. Es ist aber die Entscheidung des Vermieters, was er einbauen lässt. Der Mieter hat da m.W. kein Mitspracherecht. Ebenso wie bei Heizung, Sanitäranlagen, Fenstern und Türen.
Darüber hinaus machen immer mal wieder ein paar Leute ein Fass auf und vergessen dabei selbst, wem und für was sie Ihre Daten weitergeben. So z.B. bei smarten Geräten wie Heizungsthermostaten oder smarten Steckdosen, die sich über Apps steuern lassen. Und wenn man sich dann mal die Apps genauer anschaut, findet man oft noch nicht mal Datenschutzhinweise und niemand weiß, wer diese Daten tatsächlich am Ende sammelt und verwertet. Ganz zu schweigen von Alexa, Siri, usw… und Smartphones, die durchaus auch in einer Wohnung Bewegungen, Sprache, usw… aufzeichnen können. Oder Kaffeemaschinen, Kühlschänken und Waschmaschinen, die über Apps gesteuert werden können. Daher finde ich die Diskussion etwas überzogen und die Mieter sollten sich einmal überlegen, ob sie möglicherweise nicht auch Vorteile davon haben. Viel mehr geht es doch darum, dass die Mieter Angst davor haben überwacht zu werden. Und hier sehe ich Handlungsbedarf bei der Aufklärung durch Vonovia und Techem. Es reicht einfach nicht eine Webseite zu veröffentlichen auf der grob steht, was die Melder machen. Es fehlen technische Hintergründe, mehr Transparenz auch die Kosten betreffend und eine vernünftige Kommunikation mit den Mietern. Dann wurde das ganze Thema wohl auch nicht so hochgekocht. Leider sind es aber oft die großen Wohnungsgesellschaften wie Vonovia, die nicht wirklich mit Ihren Mietern kommunizieren. Und da liegt m.E. das eigentliche Problem.
Mit „Es fehlen technische Hintergründe, mehr Transparenz auch die Kosten betreffend und eine vernünftige Kommunikation mit den Mietern.“ fasst Du die gesamte Problematik aus meiner Sicht in wenigen Worten zusammen.
Die mir bekannten Kohlenmonoxid Sensoren haben eine prinzipiell bedingt begrenzte Laufzeit und hohe Energie aufnahme.
Auch ist Kohlenmonoxid in etwa gleich schwer wie Luft.
Daher sollte ein Kohlenmonoxid Sensor in Nasen Höhe montiert werden, und nicht an der Decke…
Also noch ein sinnlos erfasster Messwert, ala wir können es messen, also messen wir es…
„Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen hatte Ende 2024 befunden, dass diese intelligenten Rauchmelder bzw. die Funktion abgeschaltet werden müssen. Nach meiner Information hält Vonovia aber an seinen Einbauplänen fest.“
Ich hatte das letztes Jahr in den TV-Nachrichten mitbekommen. Damals hieß es noch, dass die Mieter wenn sie es wollen würden für die extra Features bezahlen müssen. Ansonsten seien es nur gewöhnliche Rauchmelder.
Vor vielen Jahren war da auch mal etwas mit Rauchmeldern die einen ausspionieren würden. Dazu gab es von jemanden eine Internetseite der dazu auch etwas geschrieben hat. Ich glaub bei heise.de gab es dazu damals einen Artikel dazu und die Leser haben sich in den Kommentaren darüber lustig gemacht.
Die Rechtsprechung in Deutschland ist eigentlich recht eindeutig: Wenn schon die Möglichkeit besteht, dass Geräte Überwachungsfunktionen aufweisen und damit ein erheblicher Überwachungsdruck ausgehen könnte – etwa wenn die Betroffenen ernsthaft von einer Überwachung ausgehen müssten, ist eine Installation nicht zulässig.
Stimmt.
Schon der Anschein der Überwachung reicht. Das Gerät muß noch nicht einmal technisch zur Überwachung fähig sein.
Da gibts sogar entsprechende Gerichtsurteile bzgl. Kameraattrappen.
Die mussten dann entfernt werden.
Und wenn der Vermieter die Daten sammeln sollte, würde ich diesen Beweis anfechten, z.B. als illegale Datensammlung.
Es ist nur in amerikanischen Krimis so, dass illegal erworbene Beweis Mittel generell nicht zugelassen sind. In Deutschland entscheidet das der Richter.
Auch ist es ein himmelweiter unterschied, ob ich meine Daten freiwillig bei Facebook poste oder Alexa nutze oder mein Vermieter mich durch drohen mit einem empfindlichen Übel (kein Wohnraum) dazu nötigt, gell?
Das hier die Richter entscheiden ist richtig. Dennoch würde ich es vor einem Richter anfechten, da es sich um ungenaue Daten (Mittelwerte) handelt und diese nicht zwingend in einem Kontext zu meinen Verhalten in der Wohnung stehen.
Zitat: „Auch ist es ein himmelweiter unterschied, ob ich meine Daten freiwillig bei Facebook poste oder Alexa nutze oder mein Vermieter mich durch drohen mit einem empfindlichen Übel (kein Wohnraum) dazu nötigt, gell?“
Das sehe ich nur um Teil so. Womit nötigt dich denn der Vermieter? Werde doch mal konkret. Die Mieter bei Vonovia müssen die Installation der Melder akzeptieren. Man muss die Klima-Überwachung ja nicht aktivieren lassen. Ich erkenne da keine Nötigung. Am Ende habe ich einfach neue Rauch- und CO- Melder, die nicht mehr tun als mich bei einer Gefahr zu warnen und deren Funktionalität durch Techem kontrolliert wird.