Elektronischen Patientenakte (ePA) kommt erst im April; und weitere News

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Ärzte zeigen sich erleichtert, dass die elektronische Patientenakte (ePA), wegen technischer Probleme, erst ab April 2025 breiter eingesetzt werden soll. Viele Funktionen kommen sogar noch später. Und im Rückblick wird klar, dass die gematik die Sicherheitswarnungen des CCC nicht ernst genommen hat. Hier einige Informationen rund um das Thema ePA.

gematik nahm CCC-Warnung nicht ernst

Ende 2024 wurden vom Chaos Computer Club (CCC) gravierende Schwachstellen im Konzept der der elektronischen Patientenakte (ePA) öffentlich gemacht. Jeder, der an einem Heilberufsausweis heran kam, konnte auf die ePA zugreifen. Die Information über diese Schwachstelle war den Verantwortlichen der gematik bereits seit Herbst 2024 nach Hinweisen des CCC bekannt.

Passiert ist nichts – erst nachdem die Öffentlichkeit aufschreckte, gab es das Versprechen, bei der Sicherheit nachzubessern. Inzwischen gibt es den Vorwurf, dass die gematik die Hinweise des CCC zu den Schwachstellen nicht ernst genommen hat. heise schreibt in diesem Artikel, dass der gematik die Brisanz des Sachverhalts nach der Meldung des CCC wohl nicht bewusst wurde. Erst als die Ausnutzung der Sicherheitslücke durch den CCC dokumentiert wurde, handelte man eilig. In diesem Artikel ist ein Interview mit Martin Tschirsich vom CCC diesbezüglich erschienen, in dem die laxe Haltung der Verantwortlichen gespiegelt wird. Die gematik weist die Vorwürfe laut diesem Artikel des Deutsche Ärzteblatts aber zurück.

Die Geschichte hat noch eine weitere Komponente. Mitte Januar 2025 hatte ich im Blog-Beitrag Datenschutzvorfall bei der D-Trust GmbH (13.1.2025) über einen Datenschutzvorfall bei der D-Trust GmbH berichtet. Das ist die Stelle, die die Chipkarten für die Heilberufsausweise ausgibt. Ärzte und Therapeuten müssen diese Ausweise über ihre jeweiligen Vereinigungen bei D-Trust bestellen. Nun kam heraus, dass die persönlichen Daten von Ärzten und Therapeuten über den D-Trust-Datenschutzvorfall in unbefugte Hände gelangt sein könnten. Eva Wolfangel hat das Ganze in diesem Artikel bei Zeit Online nachgezeichnet. Ärztevertreter warnen nun, dass die Daten missbraucht werden könnten.

Geringe Zahl an ePA Widersprüchen

Interessante Zahlen, die heise kürzlich in diesem Artikel offen gelegt hat. Die Zahl der Widersprüche (Opt-out) zur elektronischen Patientenakte (ePA) sind marginal.

  • Die Zahl der ePA-Widersprüche bei der Techniker Krankenkasse liegt bei 7 Prozent.
  • Die Barmer Ersatzkasse meldet eine Widerpruchsquote gegen die ePA von  5,3 Prozent.
  • Die DAK liegt bei Widerpruchsquote gegen die ePA unter 4 Prozent.
  • Un die AOK-Krankenkassen kommen auf eine Widerspruchsquote von 3,8 Prozent.

Das liegt weit unter den Schätzungen einer Widerspruchsquote von 20 Prozent des Bundesgesundheitsministeriums. Der Kniff mit dem Opt-out hat gewirkt – in der TK sind wohl mehr technikaffine Versicherte, die sich aktiv mit der Sache auseinander gesetzt haben und Widerspruch führten. Man kann sich die Patientenakte ja später noch anlegen lassen. Interessant ist dieser Artikel des Pharmaverbands, dass 15 Millionen Versicherte die Patientenakte nicht kennen.

Gaga-Vorschlag von Friedrich Merz

Von daher ist der Vorschlag des CDU-Kanzlerkandidaten Merz, Nutzerinnen und Nutzer der elektronischen Patientenakte (ePA) mit niedrigeren Krankenkassenbeiträgen zu belohnen entweder eine krude Idee oder Wahlkampfgetöse. Fundiert ist das angesichts obiger Zahlen nicht – da wäre der Mann bei Blackrock deutlich überbezahlt und fehl am Platz (kann Prioritäten nicht gewichten) gewesen.

Kontra von Ärzten und Krankenkassen

Die Krankenkassen und die Ärzteverbände geben daher auch deutlich kontra, wie man bei der AOK-Meldung hier und im Ärzteblatt nachlesen kann. Möglicherweise hat der Vorschlag aber noch einen anderen Aspekt, nämlich die Möglichkeit des staatlichen Zugriffs auf diese Daten. heise hatte auf diese (theoretische) Möglichkeit bzw. unklare Rechtslage in diesem Artikel hingewiesen.

ePA kommt frühestens ab April 2025

Wir haben zwar die elektronische Patientenakte (ePA) zum 15.1.2025 einführt (siehe Elektronische Patientenakte (ePA): Chaos vor dem Start zum 15.1.2025) – aber das Ganze läuft nur in Modellregionen (Hamburg und Franken sowie in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe) mit rund 300 ausgesuchten Praxen und Krankenhäuser die ePA testen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) schreibt nun hier, dass sich der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte verschiebt. Eine ähnliche Meldung gibt es hier. Er soll frühestens Anfang des zweiten Quartals  2025 (also ab April 2025) erfolgen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Das geht aus einem Brief des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die Gesellschafter der gematik hervor. Begründet wird die Verschiebung damit, dass zwei Kriterien für den bundesweiten Rollout maßgeblich seien.

  • Zum einen müsse sich die elektronische Patientenakte (ePA) in den Modellregionen bewähren.
  • Zum anderen müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt und abgeschlossen sein.

Beides scheint nicht so richtig rund zu laufen, ist meine Interpretation des Sachverhalts. Im Schreiben des BMG heißt es: „Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssten aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA eingeplant werden.“ Daher ist laut BMG von „einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung“ der ePA durch Praxen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen Anfang des zweiten Quartals auszugehen, es könnte auch später werden, wäre die korrekte Lesart.

Funktionen kommen später …

Mein Verdacht, dass die ePA bei Einführung zwar kostenträchtig, aber arg nutzlos sei, wurde bestätigt. Dann mit der obigen Verschiebung wurde auch bekannt, dass sich auch geplante Funktionen wie der Medikationsplan in der ePA verzögern. Ursprünglich sollte der Rollout Mitte Februar beginnen, sofern die Tests in den Modellregionen erfolgreich verlaufen. Hier einige Termine, wie sie jetzt gelten:

Die nächste Ausbaustufe der ePA wird von Juli 2025 auf März 2026 verschoben. Erst dann soll unter anderem der elektronische Medikationsplan in der ePA folgen. Zudem haben Apotheken dann die Möglichkeit, in ihrer Filiale erworbene frei verkäufliche Arzneimittel in die Medikationsliste einzufügen. Dies alles soll das digitale Medikationsmanagement unterstützen

Betroffen von der Verschiebung sind weitere Funktionen wie eine verbesserte Suche mithilfe von Metadaten und die Nutzung von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken. Ab März 2026 soll eine Volltextsuche in der ePA möglich sein. Wie heißt es: „Gut Ding will Weile haben“ – und „was lange währt, wird nicht immer gut“.

Krankenversichertennummer (KVNR) bei PKV

Auch die privaten Krankenversicherer beginnen sich auf die elektronische Patientenakte vorzubereiten. Anfang Januar 2025 erreichte mich eine Lesermail, deren Absender sich als Privatpatient outete, der sich bislang noch vor de ePA sicher wähnte. Der Leser wurde von einem Schreiben seiner Versicherung alarmiert.

PKV-Schreiben zur KVNR

Die Debeka kündigt die Vergabe einer Krankenversichertennummer (KVNR) zur lebenslangen Identifizierung aller Patienten an. Zudem gibt es wohl eine Implantat-Meldepflicht. Im Schreiben, dessen erste Seite ich im Ausriss oben als Screenshot zeige, wird von der Versicherung für „E-Health“ geworben. Die Freiwilligkeit der Beantragung wird nicht verschwiegen, aber es werde nicht gerade herausgestellt und vor Verzicht gewarnt, meine der Leser.

Was die angesprochene Meldepflicht betrifft: Grundlage für die Meldepflicht von Implantaten ist das Implantateregistergesetz (IRegG), für die Fristen die Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) des Bundesministeriums für Gesundheit, mit der auch die privaten Krankenkassen zur Übermittlung der KVNR verpflichtet werden.

Elektronische Ersatzbescheinigung

Und es gibt noch eine Information, die seit einiger Zeit bei mir schlummert. Der  Ärztliche Nachrichtendienst berichtete im Herbst 2024 über die Einführung einer elektronischen Ersatzbescheinigung. Diese wird benötigt, falls der Patient seine Krankenkassenkarte, (eGK) vergessen oder verloren hat.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) sowie in den Anlagen 4a und 4b zum BMV-Ä zum 1. Oktober 2024 darauf geeinigt, dass Arztpraxen spätestens zum 1. Juli 2025 die Nutzung einer sogenannten elektronischen Ersatzbescheinigung ermöglichen müssen. Die Versicherten sollen diese Ersatzbescheinigung per App abrufen können. Hier die Geschichte „wir machen mal wieder Digitalisierung“, die auf einen „Rösselsprung“ hinausläuft.

  • Die Arztpraxis muss dem Versicherten ihre KIM-Adresse z.B. über einen QR-Code zur Verfügung stellen.
  • Der Versicherte muss diesen QR-Cdoe einscannen und über eine Krankenkassen-App an die Kasse übermitteln.
  • Von der Krankenkasse wird die elektronische Ersatzbescheinigung in Form eines (FHIR-)Datensatzes, der die Daten enthält, die auf der eGK gespeichert sind (z.B. Name und Geburtsdatum), an die Arztpraxis geschickt.

KBV und GKV-Spitzenverband wollen in einer Technischen Anlage zum BMV-Ä Details zu diesem Datensatz liefern. Eine solche Anforderung kann die Arztpraxis aber auch im Auftrag des Versicherten selbst vornehmen, wenn das Praxisverwaltungssystem (PVS) diese Funktion anbietet. Was kann da schon schief gehen, vor allem wenn Praxen voll sind und die TI-Infrastruktur mal wieder ausfällt. Aktuell reicht ein Anruf bei der Krankenkasse und die Praxis bekommt diese Daten per Fax. Oder der Patient kann die Daten über die Krankenkassen-App anfordern (siehe Techniker Krankenkasse oder Barmer).

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51 Antworten zu Elektronischen Patientenakte (ePA) kommt erst im April; und weitere News

  1. Luzifer sagt:

    das es so wenig Widersprüche ist klar… der Mob ist zu bequem, darauf zielte das Opt Out ja auch ab: das die Masse faul genug ist zu widersprechen… Ziel erreicht!
    So dumm sind die federführende Politiker da nicht, die wussten wieso sie das Opt out wählten, womit sie halt nicht rechneten ist das die Lücken so publik gemacht wurden, so das nun erhebliche Nacharbeit notwendig wird.

    • Pau1 sagt:

      auch perfide niederträchtig ist, dass auf dem Link zum Abmelden zwei optouts gemacht werden können. Der Erste untersagt nur der Kasse, daß sie ihre Abrechnungsdaten meldet, erst der 2. sperrt komplett den ePA…
      ich möchte wissen, wie viele da falsch angekreuzt haben…

      sehr unwitzig fand ich, daß mir mit 2 identischen schreiben, die Sperre bestätigt wurde. Der Kasse war diese Verschwendung egal, ist ja nicht immer Geld, und wenn es nicht mehr reicht, kann man die Beiträge erhöhen…

    • Anonym sagt:

      Eigentlich ist es noch viel schlimmer: Ich habe in meinem Bekanntenkreis mal rum gefragt, wer weiß, was die ePA ist, und ob die von der Krankenkasse ein Schreiben zum Opt-Out bekommen haben. Nicht eine Person hat meine Fragen bejaht.

    • Fritz sagt:

      …in der TK sind wohl mehr technikaffine Versicherte…

      Zumindest macht einem die TK den Opt-Out leichter. Man kann ihn einfach in der App anklicken und erhält dann ein PDF-Dokument, in dem der Widersprich bestätigt wird.

      • User007 sagt:

        Bei der BEK brauchte ich dafür nichtmal ’ne App, sondern konnte das einfach im Browser machen – dafür wurde im Info-Schreiben auch ein persönlicher Authorisationscode mitgeliefert. 😉

        • Daniel A. sagt:

          Bei der AOK genau das selbe, war alles schon beim Infoschreiben bei und die Webseite sogar ausgeschrieben und nicht als QR-Code. Hatte seinerzeit nicht mal 5 Minuten gedauert und ein paar Tage später kam die offizielle Bestätigung per Post.

      • Anonym sagt:

        Warum sollte man eine Krankenkassen App nutzen?

  2. Daniel sagt:

    Warum macht man den Test nicht erstmal mit den ganzen Privatpatienten? Also Beamte, Politiker usw. Und da bitte ohne Möglichkeit zu widersprechen. Die ePA wäre schneller wieder verschwunden als man denkt.

    • Mike sagt:

      @Daniel: Oh, das ist doch billige Polemik. Als ob alle „Beamten, Politiker usw.“ privatversichert wären, und mit dem Thema hat das (fast) nichts zu tun.

      • Frederic sagt:

        Ich finde Daniels Vorschlag interessant und nicht polemisch.
        Tatsächlich sind (fast?) alle Beamten privat versichert, als Restkostenversicherung ergänzend zur Beihilfe vom Dienstherrn.
        Sehr viele Politiker wiederum sind entweder Beamte oder Selbstständige (z.B. Juristen) oder liegen mit ihren Einkünften über der Versicherungspflichtgrenze. Der größte Teil dieser Personen ist privat krankenversichert.
        Daniels Vorschlag ist insoweit interessant, als die unzureichenden Planungen für die ePA seit Jahrzehnten von Politikern beschlossen und von Beamten bearbeitet worden sind, die davon privat nicht betroffen sind. Ein Test mit privat Versicherten würde zum einen eine kleinere Anzahl von Testpersonen umfassen und zum anderen vielleicht mehr Verständnis für die Probleme auf Seiten der Politiker und Beamten wecken, die dann auch privat damit konfrontiert wären.

  3. Chris sagt:

    Vielleicht ist die ePA ja besser organisiert.

    Aber ich hatte gerade einen Gesundheitscheck. Dabei wurde ich (der Patient) gefragt, wie lange Untersuchung XY her ist. Das gleiche bei Impfungen und anderen Untersuchungen.

    Vieles findet sich in der Datenbank des Arztes. Ein schnelles Auffinden scheint jedoch nicht möglich zu sein.

    Als Arzt würde ich auch keinem Medikamentenplan vertrauen, der sich in der ePA findet. Allein aus Haftungsgründen müsste mir der Patient „immer“ den aktuellen Plan mitbringen oder die tatsächliche Einnahme.

    • Frederic sagt:

      Abgesehen von den Datenschutzproblemen gehen die Vorstellungen über den Nutzen der ePA weitgehend an der Realität vorbei.
      Als Arzt habe ich bei Notfällen, z.B. bei Autounfällen nachts im Wald oder bei lebensbedrohlichen Herz-Kreislauf-Notfällen, gar keine Zeit, irgendwelche Inhalte der ePA zu durchsuchen. Kurze (Fremd-)Anamnese, Basisdiagnostik, notwendige Maßnahmen. Meistens liegt die eGK nicht neben dem Patienten bereit, damit ich mich erstmal schlau machen und einen unvollständigen Wust von PDFs sichten kann.
      Es verlässt sich auch niemand auf Blutgruppen-Angaben o.ä., das muss aus Sicherheitsgründen alles aktuell bestimmt werden. Wenn der Blutzucker zu hoch oder zu niedrig ist, muss ich das diagnostizieren und therapieren, unabhängig davon, welche Arzneimittel die Patientin täglich einnimmt.
      Wichtiger, sicherer, kostengünstiger und schneller organisierbar als das eGK-System wäre Gesundheitsbildung ab dem Kindergarten, damit alle Menschen selbst aktiv Verantwortung für ihre Gesundheit und ihre Krankheiten übernehmen können. Aber Patientenautonomie ist wohl aus verschiedenen Gründen in unserem Bildungs- und Gesundheitssystem nicht gewünscht.

  4. Georg S. sagt:

    „Gaga-Vorschlag von Friedrich Merz“
    Der Ewiggestrige will doch nur die verordneten Mengen an Schmerz-Spezialdragèes wissen.

  5. Patrick sagt:

    Zur Elektronischen Ersatzbescheinigung:
    „[…]
    Möglich ist auch, dass Praxen im Auftrag eines Versicherten eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern. Der Datenaustausch via KIM-Dienst läuft dann direkt zwischen Praxis und Krankenkasse. Diesen Service können Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig anbieten, eine Pflicht dazu besteht auch ab 1. Juli 2025 nicht.
    […]
    Die Behandlung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden. Die Praxis muss dem Patienten zusätzlich auch einen anderen Nachweis seines Versichertenstatus ermöglichen, zum Beispiel das Nachreichen der elektronischen Gesundheitskarte oder das papierbasierte Ersatzverfahren.
    […]“
    https://www.kbv.de/html/1150_72101.php

  6. Schwarzes_Einhorn sagt:

    Ich hab letzte Woche für eine Verwandte und eine Bekannte jeweils einen Widerspruch erstellt. Ja, Opt-Out funktioniert – weil viele einfach nicht wissen, wie, mit welchem Text, bei welcher Stelle, in welchem Zeitraum sie widersprechen sollen!
    Wir saßen friedlich beim Kaffee, meine Mutter erwähnte, daß sie widersprochen hatte und beide Gäste: würden wir auch gerne – aber wie?
    Man kann ja leicht sagen, daß die Masse blöd ist…

    • Luzifer sagt:

      Naja also ich weis ja nicht aber jeder den ich kenne hat von seiner Krankenkasse ein Infoschreiben bekommen wo auch drinnstand das man widersprechen kann und wie man widerspricht… mit dem ganzen BlaBla weshalb man nicht widersprechen sollte, weil das ja so toll ist. Wenn man dann also von „nix“ weis, zeugt das nicht gerade von… aber klar doch PISA/PISA2 hat ja eindeutig den Bildungsstand in D klargestellt.

      • Schwarzes_Einhorn sagt:

        PISA? Bei Leuten ab 70 Jahren aufwärts? Die trauen sich vielfach auch nicht, zu widersprechen. Neben anderen Gründen wie kein Internet, widersprüchliche Informationen, kein Ansprechpartner, mit dem Smartphone kommt man grade so zurecht usw…
        Wobei man wohl auch genau darauf gebaut hat.

      • Steter Tropfen sagt:

        Das hat mit PISA nichts zu tun – ist aber mal wieder ein Beispiel, wie leicht man in die blöde Ecke gestellt wird, wenn man sich dem digitalen Wasserkopf verweigert.
        Meine Audi BKK hat es so dargestellt, als müssen man den Einspruch über ein Internet-Formular machen, das sich dann derart kompliziert angestellt hat: Berechtigungen für Dritte fordern, mit IT-Schlagwörtern, die jeden Laien in die Flucht schlagen, zugleich davor warnen, diesen Berechtigungen zuzustimmen, wenn man nicht ganz sicher ist. Ein ganz durchsichtiges Manöver, um den Leuten Angst einzujagen und sie vom bloßen Versuch eines Widerspruchs abzuschrecken. Dass das Ganze auch per Brief funktioniert, wurde verschwiegen. Ich war monatelang im Unklaren, ob mein Brief irgendwen erreicht hatte, bis dann – zusammen mit einem dreisten Werbeprospekt für die Äpp – doch noch eine Bestätigung kam.
        Das ganze Vorgehen ist so hart an der Grenze zur Nötigung, dass man sich schon fragt, inwiefern die dafür Verantwortlichen persönlich von der Sache profitieren. (Nicht umsonst wurde D im internationalen Korruptionsindex erneut herabgestuft.)

        • Partypapst sagt:

          Das mit dem „Unklaren“ wegen des Opt-Outs kann ich bestätigen.
          Um den 15.01.2025 kam dann mächtig Schwung in die Bude.
          Ich wurde sogar telefonisch kontaktiert vom „Kundenservice“. Erst recht als ich dann im Zuge der Zusatzbeitragserhöhung die Kasse gewechselt habe. Da hatte ich auf einmal einen persönlichen Betreuer. :-)

    • Ralf Lindemann sagt:

      Das ist ein interessanter Punkt: Das könnte auch ein Grund sein, warum die Zahlen bei der Techniker Krankenkasse vergleichsweise hoch sind. Dort der ePA zu widersprechen, ist tatsächlich sehr einfach.

      Generell sind die Zahlen nur eine Momentaufnahme. Jeder kann jederzeit widersprechen. Wie sich die Widerspruchszahlen entwickeln werden, wenn die ePA irgendwann in der Zukunft (2026?) im Alltag der Menschen ankommen und der erste Datenschutzskandal die Republik erschüttert haben wird (irgendwo klafft in so einem hochkomplexen System immer eine Lücke), wird sich dann noch zeigen.

      • Erwin Wecker sagt:

        Das „irgendwo“ hat der CCC ja schon an einer Stelle offengelegt.

        Es muss erst wie bei dem Fall: „Wildtierkamera“, „Minister“, „Gschmusi“, „schnackseln“ einen von der Obrigkeit treffen.

        Vorher kommt kein rechtskonformer Schutz. Meine Meinung.

      • Partypapst sagt:

        Niederschwelliger Opt-Out war hier leider nie gewollt von vielen Kassen. Das ist aber leider auch eines der Probleme bei der Akzeptanz solcher Lösungen.
        Auch die ePA wird ggf. im Alltag ankommen, so wie gerade allerdings nicht in meinem.
        Gerade die kurzfristigen Änderungen im Test-Rollout hinsichtlich PIN und granularen Berechtigungsstrukturanpassungen sind für mich KO-Kriterien.
        Dazu dann noch die sehr einfache „Beschaffung“ von SMC-B und Hardware auf dem Zweitmarkt und die die unverschlüsselte Iteration von Integrated Circuit Card Serial Number (ICCSN) gegenüber dem Versichertenstammdatendienst (VSDD).
        Ich hatte mir die App der eigenen GKV mal angeschaut, die war eigentlich so gar nicht so schlecht, wurde aber anscheinend noch vor den „öffnenden Maßnahmen“ des Test-Rollouts vom Dienstleister gestrickt.
        Letztendlich ist im Testgebiet gerade jeder Patient mit ePA wie so mancher Rentner an der Supermarktkasse. Er öffnet seine ePA unfreiwillig und sagt: „Gute Dame, nehmen sie sich, was sie brauchen.“
        Als Arzt versucht man der erste zu sein, um die 11 € und paar Zerquetschte abzurechnen, hat aber ohne Fulltext-Indexsuche gar keine Zeit, um die anderen Dokumente ggf. durchzulesen. Die stehen da mit ihrem Namen, z. B. Scan_KM3350_20241013,pdf drin und du sollst jedes öffnen, um zu schauen, was es ist.

  7. harfes sagt:

    Einfach auf den ersten Datenskandal warten – die Frage ist ja nicht ob, sondern nur wann das passiert! Dann werden hoffentlich auch weitere, nicht so technikaffine Patienten auf den Murks aufmerksam und widersprechen…

  8. Pau1 sagt:

    auch perfide niederträchtig ist, dass auf dem Link zum Abmelden zwei optouts gemacht werden können. Der Erste untersagt nur der Kasse, daß sie ihre Abrechnungsdaten meldet, erst der 2. sperrt komplett den ePA…
    ich möchte wissen, wie viele da falsch angekreuzt haben…

    sehr unwitzig fand ich, daß mir mit 2 identischen schreiben, die Sperre bestätigt wurde. Der Kasse war diese Verschwendung egal, ist ja nicht immer Geld, und wenn es nicht mehr reicht, kann man die Beiträge erhöhen…

    • User007 sagt:

      Hmm…
      Ich weiß ja nicht, bei welcher EK Du bist, aber bei meiner war so NICHTS davon vorhanden! 🤷‍♂️
      Insofern sehe ich hier eher eine „EigenartDeiner EK – wende Dich ganz vertrauensvoll an die. Jedenfalls ist das meiner Auffassung nach kein Grund für Verpauschalisierung. 🤨

    • Anonym sagt:

      Ist bei jeder Kasse anders, nicht von sich selbst auf andere schliessen…

      • Partypapst sagt:

        Das stimmt, es ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
        Aber schon der Umstand, dass offensichtlich einige Kassen nicht einmal auf den granularen Opt-Out hingewiesen haben und es wie bei Günter nachzulesen, sogar Kassen gab, die nur entweder völlständiger Widerspruch oder vollständige ePA auf ihren Formularen zuliessen, ist doch bezeichnend dafür, dass Niederschwelligkeit und Informieren keine Ziele des ePA-Rollouts von Seiten der GKV und BMG waren.

  9. Pau1 sagt:

    die Journalie hat auch immer wieder falsch berichtet, dass in der ePA Röntgen und MRT Bilder enthalten seien, oder das Notfall Daten leichter gewonnen werden könnte, auch an der Landstraße in dunkel Deutschland

    .

    • User007 sagt:

      Und das weißt DU alles woher?
      Lies‘ mal hier > https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/E-Health/Elektronische-Patientenakte/elektronische-patientenakte_node.html

      Was später letztlich alles in der ePA landet ist doch noch gar nicht endgültig – und sicherlich KÖNNTEN sämtlich dort hinterlegten „Daten“ auch zur Notfallhilfe dienen.
      Ob sie auch tatsächlich nur so verwendet werden steht auf einem ganz anderen Blatt.

    • Partypapst sagt:

      Da haben eigentlich auch die KBV bzw. die DIVI komisch argumentiert, dass hier die ePA unverzichtbar in der Notfallmedizin sei.
      Den elektronischen Notfalldatensatz (NFDM) auf der eGK soll es seit Ende 2021 geben, wie er in anderen, z. B. baltischen Staaten schon seit Jahren existiert.
      Das PVS muss es halt hergeben.
      https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten
      https://www.kbv.de/html/nfdm.php

      • Günter Born sagt:

        Den Notfalldatensatz habe ich mir als Papierform aus einem Formular, welches bei vielen Krankenkassen zum Download angeboten wird, selbst erstellt: Medikation, Blutgruppe was wichtig ist, wer benachrichtigt werden soll. Kann ohne Arzt und PVS binnen einiger Minuten erstellt werden und steckt im Geldbeutel.

        • Partypapst sagt:

          Hallo Günter,

          natürlich geht das, aber die eGK sollte dies für alle schon seit 2021.
          Bei vielen Älteren verändert sich die Mediakationsliste auch häufig. Gerade im Zuge der Ersatzmedikation wegen Nichtverfügbarkeit der ursprünglichen Wirkstoffe, z. B. bei Diabetikern.
          Auch können viele ihre Präperate oder Wirkstoffe nicht benennen, geschweigedenn die Wirkstoffmenge. Man erlebt es doch ständig, dass Patienten auf die Frage nach eingenommenen Medikamenten sagen: „Morgens die kleine Weiße und die kleine Rote für den Blutdruck und abends die große Gelbe, oder Dieter? Obwohl, die am Abend war früher weiß.“
          Ich kenne das noch aus den Systemen der Pflegedokumentation für Heime. Da war eine der wichtigsten Funktionen, mit einem Knopfdruck die Mediaktionsliste und das Notfalldatenblatt zu drucken, um es dem Patienten auf der Trage noch auf den Bauch zu schnallen, wenn es um eine Einweisung im Notfall ging und die Sanitäter schon auf dem Weg zurück zum RTW waren.
          Da ist so ein gepflegter Notfalldatensatz auf der eGK gold wert.

  10. Micha sagt:

    Den Funktionsumfang werde ich mir erst mal anschauen wenn es eingeführt wird.

    Mal schauen ob mir ein Media Saturn Mitarbeiter einen passenden USB Kartenleser für den PC verkaufen kann, der zum Login benötigt wird. Ein Smartphone besitze ich nicht.

    • Daniel A. sagt:

      Ich bin da jetzt nicht ganz auf Stand, da ich der ePA eh widersprochen habe, aber ist denn ein Login über PC in dem ganzen Konstrukt überhaupt vorgesehen? Da leider inzwischen viele Stellen „digital“ mit „Smartphone App“ gleichsetzen würde ich das nicht als gegeben ansehen, es sei denn es wäre irgendwo explizit vorgegeben. Manche Firmen (hust *Congstar* hust) schalten ja sogar ihre Webportale ab und verweisen auf ihre ach so tolle App.

  11. cornball sagt:

    Unter dem Deckmantel der Digitalisierung so eine halbfertigen Haufen auf die Leute los zu lassen ist meiner Meinung nach fahrlässig. Interessant, dass der Opt-Out, obwohl eigentlich alle eine Benachrichtigung bekommen haben müssen, für viele keine Option scheint(da sieht man mal, wer seine Post Ernst nimmt und sich damit auseinandersetzt). Ich glaube viele denken sich einfach: Jawoll, macht ihr mal…

    • User007 sagt:

      Tja, aber genau DAS ist dann das Problem, dass auch immer wieder solche „halbfertigen Haufen“ im Rahmen des Digitalisierungswahns entstehen können – wir „Bürger“ sind leider eben auch alle IMMER Teil des Problems! 🤷‍♂️

  12. Charlie sagt:

    Unsere Widersprüche sind zum Glück durch.

    Interessant war auch der Bericht der ePA in Hamburg. Die Leute wissen nur, dass es für alle aktiviert wird, hatten keine Ahnung wofür sie es brauchen oder es genutzt wird und Bedenken gab es auch fast keine.

    Zum Vorschlag von Herrn Merz „Nutzerinnen und Nutzer der elektronischen Patientenakte (ePA) mit niedrigeren Krankenkassenbeiträgen zu belohnen“: Kann er gern tun, doch wäre das in meinen Augen illegal.
    Dennoch bin ich dafür, auch wenn ich von keinen niedrigeren Beiträgen profitieren würde.
    Doch weder rauche ich, noch konsumiere ich Drogen oder Alkohol. Und dafür möchte ich dann im Gegenzug auch niedrigere Beiträge.
    Auch bin ich an keinen Schlägereien oder Messerstechereien beteiligt, auch hierfür erwarte ich dann niedrigere Beiträge.
    Oh, auf gefährliche Sportarten verzichte ich auch, kann ich auch hier bitte niedrigere Beiträge zahlen?

    Ist doch wie beim Klimageld, dass wir theoretisch alle bekommen sollen. Einzige Voraussetzung wird sein, dass man eine Bund-ID hat.

    Nachtrag: Auch ich bin dafür, dass alle Privatversicherten ebenfalls mit der ePA beglückt werden. Und ich warte auf die feierliche Verkündung von herrn Lauterbach, dass er auch die ePA nutzt.

  13. janil sagt:

    Der Markt macht das schon…
    Die breite Masse ist nicht informiert, wie auch, darauf wurde weiter oben auch schon eingegangen. In dem Umfeld hier bei vielen Älteren grassiert auch die Ahnungslosigkeit und schlechte Information (stand das in der Zeitung, die hab ich nicht mehr, fast 500 Euro Abo ist zu teuer).
    Wenigsten ist es jetzt schon mal erst im April so weit.
    Der Datenklau wird trotzdem kommen und andere werden sich eine goldene Nase mit den Daten verdienen. Nur der deutsche Michel wird eine lange Zeit nicht viel davon haben.

    • Luzifer sagt:

      was soll der Markt da regeln? Wer bisher keine Ahnung von der ePA und ihre Mängel hat oder wie man widerspricht, wird auch nicht mitbekommen wenn der DatenGAU kommt…

      Den Beweis dafür haben wir schon seit Jahren: Snowden… das kam sogar im Fernsehen und der Tagespresse und hat es jamanden interessiert? oder hat ne breite Masse daraus Konzequenzen gezogen?

      Das einzige was dem Mob da hängengeblieben ist das Snowden im Asyl lebt und Assange im Gefängnis war und diverse Menschenrechtsorganisation sich für die Freilassung stark machten… der Hintergrund ist aber vollkommen ohne Bedeutung geblieben.

      Schwarmintelligenz gibt es beim Menschen nicht, eher Schwarmdummheit.

      Der deutsche Michel ist wie immer „Melkvieh“ … den wer glaubt bei der ePA ginge es um das Wohle des Patienten glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Da geht es um Milliarden Gewinne für die Big Pharma und jedes Unternehmen das die Daten verwerten kann! (und da sind die wenigsten im Medizinbereich angesiedelt, Lauterbach hatte sich ja verplappert mit Google Meta & Co.)

      Naja aber Vorteile hat es ja doch auch, bevor man die hübsche Nachbarin anbaggert mal eben checken ob sie sexuell übertragbare Krankheiten hat… bietet Vorteile ;-P

  14. Bolko sagt:

    Muss man bei einer temporären Auslandsreisekrankenversicherung eigentlich auch widersprechen oder legen die sonst auch automatisch eine ePA an?
    Diese temporären Versicherungen kann man schließlich auch bei einem anderen Konzern als bei seiner normalen Krankenversicherung abschließen und dort existiert dann kein Widerspruch.

  15. Günter Born sagt:

    Noch eine kleine Ergänzung: heise hat ein Interview mit einer Hausärztin über die Negativ-Folgen von Telemedizin-Anbietern geführt. Dort gibt es auch einige Aussagen zur ePA aus ärztlicher Sicht, die meine Vermutungen eigentlich bestätigen.

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