München: eScooter-Regeln zum Oktoberfest

eScooterVon Samstag, den 21. September bis zum Sonntag, den 6. Oktober 2019 findet in München die Wiesn (das Oktoberfest) statt. Wildes Campen ist verboten und die Stadt München hat im Vorfeld schon mal Regeln für eScooter, u. a. mit Verbotszonen, veröffentlicht.

Ich bin über nachfolgenden Tweet auf die E-Scooter-Regeln zum Oktoberfest aufmerksam geworden.

In Absprache mit der Polizei und gemeinsam mit allen fünf in München vertretenen und weiteren potentiellen Verleih-Anbietern hat das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt zum Oktoberfest weitreichende Verbotszonen für das Benutzen, Entleihen und Parken von E-Scootern rund um die Theresienwiese festgelegt.

E-Scooter dürfen nur bis zur Grenze des Äußeren Sperrrings fahren, der wie jedes Jahr zum Oktoberfest für den Verkehr eingerichtet wird. Ab dort gilt ein Fahr- und Parkverbot für E-Scooter.

E-Scooter Zonen Oktoberfest 2019

An den Zufahrten zum Äußeren Sperrring werden Hinweisschilder mit dem Text „NO E-Scooter" angebracht. Zum Parken von E-Scootern werden fünf Sammelstellen entlang des Äußeren Sperrrings eingerichtet. Die Anbieter sorgen für ein regelmäßiges Entfernen der E-Scooter entlang des Sperrrings und an den Sammelstellen.

Jeden Abend ab 17 Uhr bis morgens 6 Uhr gelten darüber hinaus in einem erweiterten Radius von bis zu einem Kilometer um den Äußeren Sperrring herum Ausleihverbote, die von den Anbietern über Geofencing technisch umgesetzt werden. Der Beginn eines Leihvorgangs ist in diesen Gebieten dann nicht möglich. Die Anbieter werden dafür sorgen, dass die dort abgestellten E-Scooter regelmäßig entfernt werden. Die abendliche Ausleihverbotszone umfasst Teile des Westends und das Bahnhofsviertel einschließlich Sendlinger Tor, Stachus, Bahnhofplatz und Hackerbrücke.

Im nördlichen Teil der Verbotszone zwischen Schwanthalerstraße und Arnulfstraße einschließlich Hackerbrücke, Bahnhofplatz und Stachus können abends E-Scooter zudem auch nicht geparkt werden. Hier wird das Beenden eines Leihvorgangs ab 17 Uhr technisch nicht ermöglicht. Dazu kommen die ohnehin festgelegten Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen.

Fahrerverbotszone Äußerer Sperrring (in der Karte rot)
  • Der Äußere Sperrring um das Festgelände mit einem kompletten E-Scooter-Verbot wird begrenzt durch Schwanthalerstraße, Paul-Heyse-Straße und Herzog-Heinrich-Straße, Lindwurmstraße, Poccistraße und Hans-Fischer-Straße, Ganghoferstraße, Heimeranstraße und Schießstättstraße.

Sammelstellen (in der Karte kleine lila Punkte)

  • Die fünf Sammelstellen zum Abstellen von E-Scootern am Rand des Äußeren Sperrrings befinden sich an Paul-Heyse-Straße Westseite / nördlich Pettenkoferstraße, Mozartstraße Südseite / östlich Herzog-Heinrich-Straße, Hans-Fischer-Straße Nordseite / westlich Theresienhöhe, Alter Messeplatz Nordseite / östlich Schießstättstraße, Schwanthalerstraße Südseite / östlich Martin-Greif-Straße (dort nur bis 17 Uhr).

Erweiterte Verbotszonen von 17 bis 6 Uhr

Ausleih- und Parkverbot (in der Karte gelb)

  • Im Bereich nördlich der Schwanthalerstraße mit Be­grenzung durch Sonnenstraße, Karlsplatz, Prielmayerstraße, Arnulfstraße, Hacker­brücke, Grasserstraße, Landsberger Straße, Schenkstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleih- und Parkverbot.

Ausleihverbot (in der Karte türkis)

  • Im Bereich südlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstraße, Häberlstraße, Kapuzinerplatz, Tumblingerstraße, Ruppertstraße, Lindwurmstraße, Pfeufferstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleihverbot.

Parkverbotszonen (in der Karte blau)

  • Hier handelt es sich um die ohnehin dauerhaft festgelegten Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen, etwa im Westpark und an der Isar.

Karte zum Download

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