BSI und Polizei bieten Checkliste für Phishing-Opfer

Wer Opfer eines Phishing-Angriffs wird, und persönliche Daten preisgegeben hat, sollte reagieren. Aber was muss bzw. sollte man genau tun, wenn der Fall der Fälle eingetreten ist. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Polizei wollen mit einer Checkliste für Phishing-Opfer Hilfestellung geben.

Im Digitalbarometer 2019 gaben 28 Prozent der von Kriminalität im Internet Betroffenen an, dass sie Opfer von Phishing geworden sind. Nach Erkenntnissen des BSI stehen bei Phishing-Angriffen neben Bankkunden insbesondere auch Kunden von Online-Händlern oder Bezahlsystemen im Fokus.

Da sich mit den abgegriffenen Daten Einkäufe und Zahlungen tätigen lassen, ist es wichtig, den Betroffenen schrittweise und verständlich zu vermitteln, was in einem solchen Ernstfall zu tun ist.

Zum Abschluss des European Cyber Security Month (ECSM) haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) gemeinsam eine Checkliste für den Ernstfall herausgegeben. Diese gibt Phishing-Opfern erste Notfallmaßnahmen an die Hand und dient als Anleitung.

Weitere Checklisten, die Opfern von Kriminalität im Internet als Hilfe zur Selbsthilfe dienen können, unter anderem zum Thema Betrug beim Onlinebanking, werden in den kommenden Monaten von den Partnern gemeinsam erarbeitet und veröffentlicht.

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