Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor neuen Tricks bei betrügerischem Inkasso (Fake-Inkasso), mit denen Verbraucher abgezockt werden sollen. Es geht um angeblich abgeschlossene Lotterieverträge, die durch ein Inkasso-Büro eingetrieben werden sollen. Mit einer Einzugsermächtigung wollen die Betrüger eine Blanko-Vollmacht für die Konten der Opfer. Der Ratschlag ist, sich an die Polizei zu wenden.
Das Thema „falsche Inkassoschreiben" ist ein Dauerbrenner in den Verbraucherzentralen, heißt es in deren Mitteilung. Das nicht zuletzt, weil sich die Hintermänner von Fake-Inkassos immer neue Tricks einfallen lassen, um Verbraucher zu verunsichern und zu betrügen.
Versuch, an SEPA-Lastschriftmandat zu kommen
Die neueste Masche: Eine Inkasso-Firma namens "Pro Collect" gaukelt Verbrauchern und Verbraucherinnen in einem Schreiben vor, Verträge mit Gewinnspielfirmen abgeschlossen zu haben. Um noch einfacher an ihre Beute zu kommen, fordern die Betrüger dazu auf, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Sie probieren es einfach immer wieder und sind leider oft damit erfolgreich, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Betrüger, die Fake-Inkassoschreiben versenden und Geldbeträge für Verträge einfordern, die nie geschlossen wurden. Momentan erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden über das vermeintliche Inkassounternehmen "PRO COLLECT AG" mit angeblichem Sitz in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo einfordert.
Die Fake-Schreiben des falschen Inkassounternehmens gaukeln vor, dass ein Vertrag mit einem Gewinnspielanbieter abgeschlossen worden wäre und die dadurch entstandenen Kosten nicht beglichen sind. Zur schnellen Klärung bietet das Fake-Inkasso dann an, ein beiliegendes SEPA-Lastschriftmandat zu unterschreiben, damit sie das Geld selbst einziehen können. Dann folgt die obligatorische Drohung, dass bei Nichtzahlung Zwangsvollstreckungen, Pfändungen und Schufa-Einträge drohen.
„Wer so ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf nicht reagieren und auf keinen Fall die Einzugsermächtigung unterschreiben. Die ist nämlich eine Blankovollmacht für das eigene Konto!", warnt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet & Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Besser: Anzeige bei der Polizei erstatten."
Und auch, wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, sollten Betroffene skeptisch sein, denn die Forderungen könnten überhöht sein. Bei Fragen kann die Verbraucherzentrale weiterhelfen: Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Betroffene Inkassoforderungen einfach und kostenlos online überprüfen. Oftmals hilft auch der Musterbrief der Verbraucherzentrale, um unberechtigte Forderungen von Inkassobüros abzuwehren.
Mehr Infos zur aktuellen Masche von „Pro Collect" finden Sie hier: www.vz-bw.de/node/66705