Lidl: Preisangaben müssen für Alle gelten

ParagraphDiscounter wie Lidl, Rewe etc. reiten ja die Masche, dass Produkte für Besitzer der firmeneigenen App günstiger sind – der Discounter oder Lebensmittelhändler gewährte Rabatt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen unzureichende Preisangaben bei Lidl vorgegangen.


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Die Lidl-Anzeige mit unklaren Preisen

Der Vorwurf der Verbraucherzentrale gegen Lidl: In einem Werbeprospekt wurde der Preis eines Produkts ausschließlich für Benutzer der Lidl Plus-App deutlich angegeben – der reguläre Preis für alle anderen war nicht erkennbar und auch ein Grundpreis für alle war nicht angegeben. Dagegen reichte die Verbraucherzentrale Klage ein – mit Erfolg: Lidl muss künftig in allen Prospekten Gesamtpreis und Grundpreis für alle Kunden angeben.

Im Zentrum des Falls standen "Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade", die Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Benutzer der Lidl Rabatt-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro stand zusätzlich darüber. Unklar blieb, welcher Preis für Käufer ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.

Lidl-Prospekt
Ausschnitt aus Lidl-Prospekt mit beanstandeter Preisangabe, Quelle: Prospekt Lidl. Foto Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Ein Verbraucher beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale, nachdem er im Vertrauen auf den beworbenen Preis die Ware gekauft hatte – und an der Kasse mehr zahlen musste. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App", sagt Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht. "Der durchgestrichene Preis ohne Erklärung sorgt nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Lidl missachtet mit solcher Werbung die Informationsverpflichtungen der Preisangabenverordnung."

Lidl war zunächst uneinsichtig

Die Verbraucherzentrale mahnte Lidl wegen der falschen Preisangabe ab, jedoch zeigte sich Lidl uneinsichtig und gab keine Unterlassungserklärung ab. In Folge erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Noch vor der mündlichen Verhandlung einigte man sich auf einen Vergleich: Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucher und Verbraucherinnen gilt – und nicht ausschließlich den Preis für App-Benutzer.

Ärger rund um Apps und Preisangaben

Die Verbraucherzentrale verzeichnet in den letzten Jahren zunehmend Beschwerden und Anfragen rund um Rabatte, Preisangaben und Rabatt-Apps. Erst kürzlich ging sie erfolgreich gegen andere Rabattwerbungen von Lidl im Zusammenhang mit der unverbindlichen Preisempfehlung und undurchsichtigen Vergleichspreisen vor.


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Gegen die Rewe-App, bei der ein Rabatt in Form eines "Bonus" gewährt wird, den man bei einem späteren Einkauf einlösen kann, läuft ebenfalls eine Klage, weil der Gesamtpreis für die Ware gegenüber den App-Benutzern nicht angegeben wurde.

Ich weigere mich, eine dieser Apps auf mein Smartphone zu lassen und meine Einkaufsgewohnheiten damit erfassen zu lassen. Allerdings kaufe ich auch so gut wie nicht bei Lidl, Penny, Rewe oder ähnlichen Anbietern ein. Als ich vor einigen Wochen auf dem Einwohnermeldeamt meiner Gemeinde der Weitergabe meiner Daten an Dritte widersprochen habe, erwähnte ich, dass ich Angebote für Hörgeräte und andere "Senioren-gerechte" Produkte bekomme. Sofort kam von der städtischen Angestellten nach einem Blick in meine Daten die Frage "Diese Daten sind nicht von uns weitergegeben worden, haben Sie vielleicht einen Lidl- oder Rewe-App installiert?".

Ich habe allerdings auch schon überlegt, proforma eine Diskriminierungsbeschwerde gegen Firmen wie Lidl oder Rewe einzureichen, da diese Anbieter die Verwendung eines Smartphones für Kunden mehr oder weniger erzwingen wollen. Wie hält es die Leserschaft mit dem App-Wahn?


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7 Antworten zu Lidl: Preisangaben müssen für Alle gelten

  1. GisNi sagt:

    Ich habe auch schon an der Kasse von Netto bemerkt, dass der am Regal angeschlagene Preis nur für App-Benutzer galt. Entdeckt man es, muss die Ware ja nicht gekauft werden. Ratschlag: Ware einfach an der Kasse liegenlassen – das bringt bei zwei Kisten Wein ordentlich "Sand ins Getriebe".

  2. PattyG sagt:

    Kann gerade nicht einschlafen und traue mich mal, mich zu outen 😉
    Ich nutze gerne die Apps der Lebensmittelhändler/Baumärkte/Discounter/Drogeriemärkte etc.
    Dafür habe ich ein separates Smartphone im Kleinstformat (passt sogar ins Portemonnaie und hat sich bereits ausgezahlt), welches ich nur für so etwas nutze. eSIM wird aus vorhandenem "Family"-Tarif gespeist.
    Bei vielen Produkten, die ich sowieso immer benötige, warte ich, bis diese "im Angebot" sind. Grundsätzlich kann man, wenn man durchdacht einkauft, einige € durch *Plus, *Bonus etc. sparen. Bin meinem Geld nicht böse.
    Bei keiner dieser Apps habe ich Echtdaten angegeben. Nur Fantasieangaben gemacht.
    Teilweise werden gar keine Daten abgefragt, sondern nur eine E-Mail-Adresse benötigt. Ich benutze ausschließlich E-Mail-Adressen, die keine Rückschlüsse auf meine Person zulassen.
    Des Weiteren bei allen In-App-Telemetrie- und sonstigen Schnüffelfunktionen opt-out.
    Standortberechtigung und was weiß ich ebenfalls jeder App entzogen.
    Und last but not least gehöre ich noch der Generation an, die gerne bar an der Kasse bezahlt.
    So weit, so gut … für mich jedenfalls.

    Was die Transparenz der Preisauszeichnung betrifft, ob in der App, im Angebotsprospekt oder am Regal bin ich absolut d'accord mit den Verbraucherzentralen und Juristen. Aus gesetzlicher Sicht greift hier die Preisangabenverordnung (PAngV) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), an welche sich jeder Unternehmer zu halten hat. Punkt.

    Übrigens für Interessierte, weil ich neulich in einem solchen Fall schlichten musste:
    Es gibt bekanntlich verschiedenste Formen von Kaufverträgen.
    Beim Einkauf als Verbraucher (im Sinne des §13 BGB) in einem Einzelhandelsgeschäft gilt jedoch ausschließlich der in der Kasse gespeicherte Preis. Der Kaufvertrag wird juristisch gesehen erst an der Kasse abgeschlossen.
    Auch wenn es für den Verbraucher manchmal ärgerlich ist und zu Streitigkeiten an der Kasse führt, weil am Regal ein Artikel zu einem günstigeren Preis ausgezeichnet wurde. Vor der Bezahlung hat jedoch jeder Verbraucher das Recht, den nicht gewünschten Artikel stornieren zu lassen.

  3. PattyG sagt:

    Kann gerade nicht einschlafen. Also die Gelegenheit, mich zu outen 😉
    Ich nutze gerne die Apps der Lebensmittelhändler/Baumärkte/Discounter/Drogeriemärkte etc.
    Dafür habe ich ein separates Smartphone im Kleinstformat (passt sogar ins Portemonnaie und hat sich bereits ausgezahlt), welches ich nur für so etwas nutze. eSIM wird aus vorhandenem "Family"-Tarif gespeist.
    Bei vielen Produkten, die ich sowieso immer benötige, warte ich, bis diese "im Angebot" sind. Grundsätzlich kann man, wenn man durchdacht einkauft, einige € durch *Plus, *Bonus etc. sparen. Bin meinem Geld nicht böse.
    Bei keiner dieser Apps habe ich Echtdaten angegeben. Nur Fantasieangaben gemacht.
    Teilweise werden gar keine Daten abgefragt, sondern nur eine E-Mail-Adresse benötigt. Ich benutze ausschließlich E-Mail-Adressen, die keine Rückschlüsse auf meine Person zulassen.
    Des Weiteren bei allen In-App-Telemetrie- und sonstigen Schnüffeleinstellungen -> opt-out.
    Standortberechtigung und was weiß ich ebenfalls jeder App entzogen.
    Und last but not least gehöre ich noch der Generation an, die gerne bar an der Kasse bezahlt.
    So weit, so gut … für mich jedenfalls.

    Was die Transparenz der Preisauszeichnung betrifft, ob in der App, im Angebotsprospekt oder am Regal, bin ich absolut d'accord mit den Verbraucherzentralen und der aktuellen Gesetzgebung. Aus gesetzlicher Sicht greift hier die Preisangabenverordnung (PAngV) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), an welche sich jeder Unternehmer zu halten hat. Punkt.

    Dennoch hat jeder Unternehmer das Recht, durch bestimmte Marketingaktivitäten die Attraktivität des Einkaufserlebnisses zu steigern.
    Die Kurzform: Rabatte an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, ist zulässig. Es gibt derzeit kein geltendes Recht, welches dies verbietet.
    Auch die Verbraucherzentralen haben damit scheinbar gar kein Problem:
    "Eine Diskriminierung durch Rabatte für App-Nutzer sehen die Verbraucherzentralen daher nicht. Sie beobachten das jedoch weiter."(1)

    Der Fall Lidl war übrigens etwas anders gelagert. Dort wurde im Angebotsprospekt ungeschickterweise ausschließlich der rabattierte LidlPlus-Preis angedruckt, ohne zusätzlich den "normalen" Preis für Nicht-App-Nutzer zu nennen. Das ist rechtswidrig und die VZ BW hat erfolgreich gegen Lidl gestritten.

    Weitere anhängige Verfahren (Unterlassungsklagen) gegen Penny und Rewe werden mMn ebenfalls im Sinne des Verbauchers entschieden werden.

    Was ich nicht teile, ist die Auffassung der Verbraucherzentralen in Bezug auf die Frage "Wer profitiert von den Supermarkt-Apps?"
    Insbesondere nicht die Aussage:"[…]Dies kann dazu führen, dass Sie seltener Preise vergleichen und häufiger zu Spontan- oder Mehrkäufen verleitet werden."(2)

    Noch etwas für Interessierte, weil ich neulich in einem solchen Fall schlichten musste:
    Es gibt bekanntlich verschiedenste Formen von Kaufverträgen.
    Beim Einkauf als Verbraucher (im Sinne des §13 BGB) in einem Einzelhandelsgeschäft gilt jedoch ausschließlich der in der Kasse gespeicherte Preis. Der Kaufvertrag wird juristisch gesehen erst an der Kasse abgeschlossen.
    Auch wenn es für den Verbraucher manchmal ärgerlich ist und zu Streitigkeiten an der Kasse führt, weil am Regal oder in der App ein Artikel zu einem günstigeren Preis angepriesen wurde. Vor der Bezahlung hat jedoch jeder Verbraucher das Recht, den nicht gewünschten Artikel stornieren zu lassen.

    (1) https[://]www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/supermarktapps-das-sollten-sie-ueber-rabatte-und-risiken-wissen-33057
    (2) https[://]www.lebensmittel-forum.de/faq/forum-lebensmittel-und-ernaehrung/sind-preisvorteile-in-supermarktapps-diskriminierend-85339

  4. gisni sagt:

    @PattyG: Dein Beitrag ist fundiert und ausgewogen. Deshalb an Dich die Frage:
    Teilst Du meine Beobachtung, dass die rabattierten Produkte hauptsächlich Marken-Artikel sind? Ich sehe nie, dass Hausmarken, Weiße-Ware, No-Name-Ware etc. APP-Rabatte bekommen.

    So kann es kommen, dass die rabattierten Markenartikel pro Einheit (Gewicht, Volumen) immer noch teuerer sind als die günstigen Hausmarken.

    Die Schnüffel-Telemetrie auszuschalten, ist immer gut. Man weiß aber nie, was tatsächlich passiert …

    • PattyG sagt:

      @gisni: Danke für die Blumen 😉
      Ich persönlich habe es auch immer so empfunden, dass Markenartikel im Fokus standen. Das hängt natürlich mit den Marketingbudgets der großen Konzerne zusammen und dem Ziel, einen maximal großen Marktanteil zu erlangen. Das ist ein harter Wettbewerb und Hersteller investieren Millionenbeträge in Werbung und Aktionsrabatten/Werbekostenzuschüssen.
      In Jahresgesprächen mit den Größen aus dem filialisierten Einzelhandel (Rewe, Edeka, Lidl, Globus, Aldi und den zugehörigen Discountern, aber auch dm, Rossmann und viele weiter) wird vereinbart, wann, wie häufig und in welchem Umfang Aktionen "gefahren" werden. Je nachdem, welche Ergebnisse (Abverkaufszahlen, Marktanteile etc.) aus dem Controlling gemeldet werden und welche Ziele man verfolgt bzw. daraus ableitet (Neuheiten, Verdrängungswettbewerb etc.), schlackert man schon mal mit den Ohren, wenn man den "Normalpreis" sieht und dann im Vergleich den "Aktionspreis".
      Was sich meiner Beobachtung nach aber seit wenigen Jahren geändert hat, ist, das tatsächlich auch die Eigenmarken/Hausmarken in den Apps der Anbieter immer stärker forciert werden. Jedes der o.g. Unternehmen bietet in seinen Apps spezielle Rabatte/Coupons auf seine Eigenmarken (EDEKA Herzstücke, REWE Beste Wahl, Lidl Milbona etc.) an. Und das teilweise ordentlich.
      Wenn man dann noch, wo es möglich ist, mit Payback kombiniert, kommen für eine Großfamilie im Jahr schon einige hunderte EUR Ersparnis zusammen, verglichen mit den Endverbrauchern, die halt nicht "auf den Cent/Euro schauen" bzw. geplant einkaufen gehen.

      Grundsätzlich sollte man immer die günstigere Eigenmarke testen und dann entscheiden, ob der (manchmal unverschämt) höhere Preis die vermeintlich bessere Qualität des vergleichbaren Markenartikels rechtfertigt.
      Obwohl ich auch die Erfahrung gemacht habe, dass ich lieber bei der Marke bleibe, weil die vergleichbare Eigenmarke grottig schmeckt. Ist halt Geschmackssache.
      Jeder große Markenhersteller fährt parallel eine Produktion für die Eigenmarken eines oder mehrerer Unternehmen. Zu identifizieren, wer für welche Eigenmarke produziert, wird einem natürlich erschwert. Aber beim googlen wird man fündig.
      Wer etwas mehr darüber erfahren möchte, hier ein gut recherchierter NDR-Artikel: https[://]www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Eigenmarken-von-Rewe-Lidl-und-Co-Wer-ist-der-Hersteller,markenprodukte100.html

      Seit der Novellierung der Preisangabenverordnung und insbesondere der zuletzt erfolgten Änderung (28.05.2022) können wir Endverbraucher wunderbar Preisvergleiche vornehmen, ohne in wilde Rechnerei vor dem Regal zu verfallen.
      Dass die rabattierten Markenartikel pro Einheit (Gewicht, Volumen) trotzdem immer noch teuerer sind, als die günstigen Hausmarken, wie @gisni schreibt, ist Herstellerstrategie.
      Zum einen sind häufig Marketingkosten wie Medienwerbung etc. der Grund, aber sicherlich auch die verarbeiteten, höherwertigen Roh- und Inhaltsstoffe. Sollte man zumindest von ausgehen …
      Zum anderen muss aber auch weiterhin das Bewusstsein beim Endverbraucher stimuliert werden, dass Marke = teuer ist.

      So, Frau drängelt schon. Müssen jetzt einkaufen. Die nächsten Angebote warten schon 😊

  5. Schwarzes_Einhorn sagt:

    "Dennoch hat jeder Unternehmer das Recht, durch bestimmte Marketingaktivitäten die Attraktivität des Einkaufserlebnisses zu steigern."

    Das Erlebnis hat man dann an der Kasse, wenn der Preis höher ist als gedacht/gelesen. Noch mehr Erlebnis ist es dann, wenn man das Zeug stornieren läßt und geht.

    Die Idee mit dem Mini-Smartphone ist aber interessant.

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