Immer häufiger gerät man als Autofahrer an Parkflächen, die zwar gebührenpflichtig sind, aber kein Parkticket mehr ausgeben. Man muss sich per App registrieren oder das Kennzeichen an einem Automaten eintippen. Kameras und KI (künstliche Intelligenz) übernehmen die Überwachung. Wer da einen Fehler begeht, muss dann oft doppelt zahlen – oder wird durch die Anbieter regelrecht abkassiert.
Parkraumbewirtschaftung per Videoüberwachung
Ich hatte einen Aspekt bereits im Beitrag Parkraumbewirtschaftung: Parken für 15 Minuten, kostet 47 Euro angesprochen. Parkraumbewirtschafter übernehmen die Überwachung der Parkplätze für Supermärkte. Man hat eine bestimmte Zeit für den Einkauf frei und muss eine Parkscheibe auslegen. Oder das Kennzeichen wird beim Ein- und Ausfahren per Videoüberwachung erfasst.
Eine künstliche Intelligenz überwacht, ob man die Zeit zum kostenfreien Parken überschritten hat. Geht da etwas schief, bekommen die PKW-Besitzer eine unberechtigte Rechnung, die eine Vertragsstrafe ausweist. In manchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass "Vertragsstrafen" bewusst herbeigeführt werden, um abzukassieren.
Parkplatzbetrieb per Videoüberwachung
Aber es gibt noch eine andere Variante: Offizielle Parkhäuser und Parkplätze, auf denen man parken kann. An der Einfahrt gibt es keine Schranke mehr, an der es ein Ticket gibt. Vielmehr erfasst eine Kamera das Kennzeichen des Fahrzeugs. Die Parkzeit wird bei der Ausfahrt automatisch durch eine weitere Kamera anhand des Kennzeichens erfasst.
Eine künstliche Intelligenz gleicht die Kennzeichenerfassung ab, und berechnet die Parkzeiten. Der PKW-Besitzer muss dann an einem Automaten oder per App sein Fahrzeugkennzeichen angeben und die Parkgebühr begleichen. Jeglicher Fehler geht dabei zulasten des Fahrzeugbesitzers. Das Kennzeichen am Automaten falsch eingetippt (O statt 0), schon gibt es eine Strafe wegen Parkens ohne Parkschein. Die am Automaten angegebene Parkdauer falsch festgelegt (da reichen 5 Minuten), schon gibt es eine Strafe wegen Parkens über die angegebene Parkdauer. Die künstliche Intelligenz (KI) findet das Kennzeichen des ausfahrenden Fahrzeugs nicht, schon gibt es eine Strafe wegen Parkens über die Parkzeit hinweg.
In der Stadt Günzburg gibt es mehrere "schrankenlose" Parkhäuser, die die Parkdauer per Videoerfassung überwachen. Der Betreiber ist Mobility Hub, und alles soll recht einfach sein. Kein Ticket, aber immer häufiger beschweren sich Nutzer über einen Vertragsstrafe über ca. 40 Euro für einen Parkverstoß. Der Bayerische Rundfunk (BR) hatte sich dieses Themas in der Sendung "quer" angenommen – Focus Online hat den Sachverhalt in diesem Artikel aufbereitet. Es drängt sich der Eindruck auf, dass da System dahinter stecken könnte und die Vertragsstrafen zur Aufbesserung der Kassen genutzt werden.
Betroffene sollten sich auf jeden Fall wehren und Widerspruch beim Parkraumbewirtschafter einlegen. Ich gestehe, dass ich schon mal eine Veranstaltung boykottiert habe, weil der Veranstalter nur eine Park-App zuließ. Eine Kurzrecherche ergab, dass es wiederkehrende Beschwerden von Fahrzeugbesitzern gab, denen Parkgebühren für Städte berechnet wurden, an denen sie sich nie aufgehalten haben. Und ich fürchte, dieser Wahnsinn wird künftig zunehmen. Es gibt kein Personal mehr, keine Parkticket-Automaten, alles läuft automatisch und ggf. per App. Wenn es hakt, ist der Kunde der Dumme. Ähnliches gilt übrigens für Fahrscheine bei öffentlichen Verkehrsmitteln, wo vieles digital per Handy läuft. Fehler, leerer Akku etc. gehen immer zuungunsten des Kunden. Wie geht ihr mit diesem Thema um?
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"Eine künstliche Intelligenz überwacht, ob man die Zeit zum kostenfreien Parken überschritten hat."
Sicher? Wieso sollte es denn für so ein triviales Problem KI benötigen? Oder bezieht sich das auf die Bilderkennung? Wobei ich das selbst dann etwas schräg finde. Unter "künstliche Intelligenz überwacht" stelle ich mir mehr vor als nur Bilderkennung.
Es bezieht sich auf die Erkennung der Zeit, die der KFZ-Fahrer von der Eingabe seines Kennzeichens bis zum Kennzeichenscan bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus benötigt.
Das klingt mir aber nicht nach etwas wofür man KI benötigt oder?
Spannend – einerseits rechnen Juristen hierzulande Kfz-Kennzeichen üblicherweise persönlichen Daten im Sinne der DSGVO zu. Für mich unverständlich, weil man die Querverbindung zwischen Kennzeichen und Fahrzeughalter (nicht aktuellem Nutzer) nur über eine Halterabfrage herstellen kann, was wiederum nur Behörden können und dürfen. Das führt u.a. dazu, dass in Presseberichten, in Videos auf YouTube etc. sämtliche Kennzeichen verpixelt werden müssen.
Andererseits betreibt die Parkplatz-Management-Firma mobility-hub eine öffentliche Webseite (https:/parken.mh-parkservice.de), bei der jeder nach Eingabe eines beliebigen Kennzeichens sehen kann, ob das Fahrzeug gerade auf einem Parkplatz parkt, der von dieser Firma verwaltet wird. Das passt für mich nicht zusammen.
Ganz einfache Lösung: Hier als Servicetipp für alle Betroffenen.
Private Parkraumbewirtschafter handeln nicht als Behörde, sondern als zivilrechtliche Vertragspartner. Läuft das Fahrzeug auf einen anderne Halter (die Firma, eine eigene juristische Person) ist dieser kein Vertragsparter. Vertragspartner ist immer der Fahrer, nicht der Halter. Es besteht keine gesetzliche Halterhaftung oder gar eine Mitwirkungspflicht bei privaten Parkverstößen. (anders ist das bei Kommunen, Ordnungsämtern). Das haben etliche Gerichte bis hoch zum BGH bereits entschieden.
Aber: Der Halter muss im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast nachvollziehbar darlegen, warum er einen Fahrer nicht benennen kann. Mehrere mögliche Personen, kein Fahrtenbuch, Überlassung des Fahrzeuges für externe Mitarbeiter für Dienstfahren, reicht dabei vollkommen aus:
Es reicht meist ein formales Schreiben, per Einschreiben mit Rückschein:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Firmenfahrzeug mit dem Kennzeichen XXXXXX wird regelmäßig von mehreren Mitarbeitern und auch von Familienangehörigen genutzt, sodass heute nicht festgestellt werden kann, wer im konkreten Fall am XXXX Fahrzeugführer/in war. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXX
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Man sollte ein gewisses Sitzfleisch und Bereitschaft zur Eskalation mitbringen wenn die Parkraumbetreiber ein Inkasso mit den typischen Drohungen und Bullshit-Schreiben einschalten sollten. Meist geben diese aber auf, da die Rechtslage eindeutig ist.
P.S. Ein Parkraumbetreiber hat keine Rechtsgrundlage zum Erstellen von Bildern des Fahrers.
P.S.S. Man sollte natürlich so einen App-Gaggelfax natürlich nicht benutzen und dem Supermarkt des gegenständlichen Parkplatzes nicht ohne Not seine Daten hinterlassen haben.