Trade Republic verweigert Zinsanspruch ­

Im Februar 2026 hatte die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte gegen den Online-Broker Trade Republik eingeleitet. Trotz Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen irreführender Zinswerbung weist der Anbieter laut Verbraucherzentrale bisher Forderungen betroffener Verbraucher und Verbraucherinnen zurück.

Rückblick auf den Vorgang

Die Trade Republic Bank GmbH mit Sitz in Berlin-Mitte fungiert unter dem Namen Trade Republic als deutsche Bank, die nur online (als sogenannter) Neobroker auftritt. Im Beitrag Klage der Verbraucherzentrale gegen Trade Republic hatte ich im Februar 2026 über rechtliche Schritte gegen den Online-Broker Trade Republik berichtet, die die hatte die Verbraucherzentrale eingeleitet hatte. Es ging darum, dass das Kreditinstitut Trade Republic auf seiner Internetseite damit warb, dass Kunden und Kundinnen „unbegrenzt" Zinsen in Höhe von 3 Prozent auf ihr Girokonto bekämen. Außerdem behauptete Trade Republic, dass das Guthaben auf Partnerbanken verteilt und als „Einlage" pro Konto und Kunde mit jeweils bis zu 100.000 Euro geschützt würde. Das war nach Ansicht der Verbraucherzentrale unzutreffend.

Bank verweigert Zinsen

Wenige Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss der Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Trade Republic melden sich erste Verbraucher bei der Verbraucherzentrale. Diese berichteten, dass der Anbieter eine Nachzahlung entgangener Zinsen verweigert.

Trade Republic hatte sich aber in einem gerichtlichen Vergleich vom 6. Juli 2026 verpflichtet, eine von der Verbraucherzentrale beanstandete Werbung zur Verzinsung von Kundengeldern künftig zu unterlassen.

In der Werbung wurde laut Verbraucherzentrale verschleiert, dass für eine Zahlung der versprochenen Zinsen zunächst eine „Aktivierung" in der App eingestellt werden muss. Bereits im April 2024 hatte sich das Unternehmen nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale verpflichtet, eine ähnliche Werbung zu unterlassen.

Verbraucherzentrale geht gegen Bank vor

Weil sich Trade Republic nicht an diese Verpflichtung gehalten hatte, reichte die Verbraucherzentrale Klage auf Unterlassung und zur Zahlung einer Vertragsstrafe ein. Ein weiteres Verfahren betraf irreführende Angaben zur Veränderlichkeit des Zinssatzes und zur Einlagensicherung. Beide Verfahren wurden durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Trade Republic muss die intransparente Werbung künftig unterlassen und hat sich verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen sowie eine Vertragsstrafe von 5.500 Euro zu zahlen.

Es gibt doch erste Zahlungen

Laut Mitteilung der Verbraucherzentrale zeigen erste Rückmeldungen, dass Trade Republic Verbrauchern, die aufgrund der irreführenden Werbung die Notwendigkeit einer „Aktivierung" übersehen haben, die Zinsen für den Zeitraum vor der „Aktivierung" der Zinsfunktion teilweise vollständig verweigert. In einem der Verbraucherzentrale vorliegenden Fall teilte das Unternehmen mit: „Da die Zinsfunktion am 13.07.2026 aktiviert wurde, ist für den Zeitraum vor der Aktivierung keine rückwirkende Zinsgutschrift möglich. Damit ist unsere Prüfung deines Anliegens abgeschlossen."
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„Trade Republic hat seine Kundinnen und Kunden mit Zinsen auf das Guthaben gelockt, ohne ausreichend deutlich auf die erforderliche „Aktivierung" hinzuweisen. Nun beruft sich das Unternehmen ausgerechnet auf genau diese fehlende „Aktivierung", um den Betroffenen die Nachzahlung entgangener Zinsen zu verweigern. Diese Dreistigkeit müssen sich die Betroffenen nicht bieten lassen", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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„Wer aufgrund der irreführenden Werbung davon ausging, dass die Zinsen automatisch gutgeschrieben werden, kann unseres Erachtens eine Zinsnachzahlung verlangen", so Nauhauser. „Betroffene müssen sich nicht mit einer pauschalen Ablehnung abspeisen lassen, sondern sollten ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen."
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Der gerichtliche Vergleich ersetzt keine individuelle Prüfung der Ansprüche. Eine irreführende geschäftliche Handlung kann außerdem einen eigenen Schadensersatzanspruch der betroffenen Verbraucher nach § 9 Absatz 2 UWG begründen. Betroffene sollten insbesondere die damalige Werbung, Informationen zur Kontoeröffnung, Einzahlungsbelege, Kontoauszüge sowie die Korrespondenz mit Trade Republic sichern.
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Die Verbraucherzentrale wird weiteren Beschwerden gegen Trade Republic konsequent nachgehen und Betroffene zu ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten beraten, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale, die mir die Tage zuging.

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