Vorsicht: Unerlaubte Telefonwerbung, bitte keine Angaben machen

Es ist die alte Masche: Plötzlich klingelt das Telefon und beim Abheben sind Call-Center-Mitarbeiter dran, die einen zum Wechsel des Stromanbieters, des Internettarifs oder zum Kauf anderer Produkte überreden möchten. Das ist zwar alles gesetzlich verboten – sogenannte Cold-Calls sind gesetzlich seit vielen Jahren unzulässig. Trotzdem sind die nervenden Anrufe häufig an der Tagesordnung. Die Anrufenden sitzen oft im Ausland und versuchen die Menschen unter Druck setzen und etwa zu verkaufen. Nicht selten werden sogar Verträge untergeschoben. Daher der Ratschlag: Keine Angaben gegenüber dem Anrufer machen und auflegen.

Ich bin kürzlich über diesen Artikel des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erneut auf den Sachverhalt gestoßen. Aktuelle sind wohl wieder Call-Center unterwegs, um Verbraucher in Vertragsfallen durch Wechsel zu einem anderen Stromanbieter zu locken. Die Verbraucherzentral Bremen warnt aktuell vor einer regelrechten Welle. Denn das Gesetz für faire Verbraucherverträge ist zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Marketing-Agenturen nutzen offenbar die Zeit, um mit Fehlinformationen, Verbraucher noch schnell in neue Verträge zu locken oder oder gar einen Anbieterwechsel unterzuschieben.

Die Abzockmasche

"Ohne vorherige Zustimmung, dürfen Werbetreibende nicht einfach bei Verbrauchern und Verbraucherinnen anrufen, sie tun es aber trotzdem", erklärt Gerrit Cegielka, Verbraucherrechtsberater bei der Verbraucherzentrale Bremen. Aktuell beschweren sich Verbraucher aus Bremen und Bremerhaven über aggressive Telefonwerbung – aber die Masche ist wohl weit verbreitet.

Die Anrufer versuchen den Angerufenen oder die Angerufene in ein Gespräch zu verwickeln. Die Verkaufsprofis an der Leitung sind entsprechend geschult und versuchen geschickt persönliche Daten des Teilnehmers zu erfragen. In den aktuellen Fällen sind dies Namen, Anschrift und Stromzählernummer. Bekommen die Abzocker die Daten auf diese Weise, können sie einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten, warnt die Verbraucherzentrale Bremen.

Die Sauerei, die der Gesetzgeber zu verantworten hat: Für einen Anbieterwechsel muss keine Vollmacht vorgelegt, sondern die erfragten Daten können für einen Wechsel weitergegeben werden. „Dieser automatisierte Wechselprozess lässt sich nur innerhalb eines 72 Stunden Zeitfensters stoppen. Der ungewollte Anbieterwechsel ist meist technisch bereits umgesetzt, bevor die schriftliche Auftragsbestätigung des neuen Energieanbieters bei den Verbraucher:innen ankommt", erläutert Gerrit Cegielka.

Gehäufte Fälle

Aktuell häufen sich die Beschwerden nicht nur bei der Verbraucherzentrale Bremen, sondern auch beim Bremer Grundversorger der swb. „Unsere Kunden und Kundinnen berichten, sie seien am Telefon verunsichert und sogar massiv bedrängt worden", sagt Angela Dittmer, Pressesprecherin der swb. „Die Anrufer versuchen mit falschen Informationen, beispielsweise über auslaufende Verträge oder eine kurzfristige Preiserhöhung, die Angerufenen unter Zeit- und Entscheidungsdruck zu setzen", ärgert sich Angela Dittmer über das dreiste und unseriöse Marketingmodell der Branche. Zudem verschleiern die Anrufer absichtlich ihren Auftraggeber.

Gegenwehr: Klappe halten und auflegen

Wer von Call-Centern angerufen wird, sollte grundsätzlich keine persönlichen Daten preisgeben, sondern einfach auflegen. „Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Anbieter in Verbindung und hinterlegen dort, dass ein Anbieterwechsel nicht gewünscht ist", rät der Verbraucherrechtsberater.

Vertragsbestätigungen sollten immer genau geprüft werden, ob die Versprechungen am Telefon auch tatsächlich in den Vertrag aufgenommen wurden. „Im Zweifel haben Verbraucher bei Verträgen, die am Telefon geschlossen, werden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses aber nur, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß belehrt wurden. Bei Problemen mit ungewollten Anbieterwechsel oder Vertragsabschluss, können sich Verbraucher:innen an die zuständige Verbraucherzentrale wenden.

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Eine Antwort zu Vorsicht: Unerlaubte Telefonwerbung, bitte keine Angaben machen

  1. Mario H. sagt:

    Es sollte keine Vertragsschließungen per Telefon – abgesehen von sofort ausgeführten Aufträgen (Pizzadienst) – mehr möglich sein, sondern nur noch die Bitte einer Angebotsübersendung. Ich meine, man kann keinem, der einen anruft, noch vertrauen. Ich vermeide es inzwischen, wenn ich nicht 100%ig sicher bin, überhaupt den Begriff "ja" zu nutzen, weil ich nie sicher sein kann, dass damit kein Schindluder getrieben wird. (Ich sehe gerade, auch darüber gibt es hier im Blog bereits einen Post.)

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