Leider muss mal wieder ein krasser Fall eines Verkehrsverstoßes eines E-Roller-Fahrers vermeldet werden. Irgendwie scheint der Klientel das Hirn abhanden gekommen zu sein. Die Polizei Mainz hat einen eScooter-Fahrer auf der Autobahn A643 gestoppt.
Für das Fahren von E-Rollern gelten klare Verkehrsregeln: Nicht auf Bürgersteigen, sondern nur auf Fahrradwegen und ggf. auf der Straße. Wegen der Begrenzung auf 20 km/h dürfen eScooter auch keine Schnellstraßen und Autobahnen befahren. Hält aber einige Vollpfosten nicht ab, das trotzdem zu tun. Der nachfolgende Tweet der FAZ weist auf einen solchen Vorfall hin.
Wird man da nicht dauernd überholt? Ein #EScooter auf Abwegen. (@PolizeiMainz)
https://t.co/BGmitLgPyo via @faznet— Tobias Rösmann (@troesmann) August 16, 2019
Ein E-Rollerfahrer hatte sich auf die Autobahn A643 verirrt, weil er seiner Navi-App gefolgt war. Ein LKW-Fahrer geleitete den Fahrer von der Autobahn. In Paris kam letztens ein eScooter-Fahrer bei einem Unfall auf der Autobahn ums Leben (siehe Links).
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