Die Polizei hat einen jungen Mann auf der Autobahn gestoppt, weil er dort mit seinem eScooter unterwegs war. Ein Fall von geht ja mal gar nicht, denn das ist schlicht unzulässig.
Ich hatte das Thema im Blog-Beitrag E-Scooter ab 15. Juni 2019 in Deutschland legal schon mal aufbereitet. eScooter dürfen maximal 20 km/h schnell fahren, auf Autobahnen ist aber eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben. Langsamere Fahrzeuge dürfen keine Bundesautobahnen und Schnellstraßen befahren. Stand auch so im Artikel.
Das wusste der junge Mann aus Erkelenz wohl nicht – oder es war ihm egal. Die Polizei stoppte den 28-jährigen Mann aus Heinsberg-Randerath am Montag, den 01.07.2019, auf der BAB A 46. Dort war der Herr mit seinem E-Roller zwischen 14.35 Uhr und 14.50 Uhr unterwegs. Der Grund für diesen Ausflug: Der Mann wollte am Bahnhof Erkelenz nicht weiter auf seinen Zug warten. Flugs nutzte er die Navigationsfunktion seines Mobiltelefons, die ihn dann über die Autobahn leitete. Also fuhr er an der Anschlussstelle Erkelenz-Süd auf die A 46 in Richtung Heinsberg auf.
Zwei Pkw-Fahrer nahmen sich schließlich seiner an. Ein Pkw fuhr mit eingeschalteter Warnblinkanlage vor dem E-Roller-Fahrer und das zweite Fahrzeug sicherte nach hinten ab. Sie konnten ihn so an der Anschlussstelle Hückelhoven-West von der Autobahn leiten, wo er von der Polizei in Empfang genommen wurde. Ursprünglich wollte der Fahrer erst die nächste Abfahrt nehmen. Der E-Roller war nicht versichert. Gegen den Mann läuft nun eine Strafanzeige, wie die Polizei mitteilte. (via)
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