Dass 'Don't drink and drive' auch für E-Tretroller gilt – denn da gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für PKWs – geht nur schwer in manche Köpfe. Hier mal wieder die Ausbeute der Polizeimeldungen der letzten Tage, mit einem besonderen 'Fang'.
'Schwerer Junge' auf eScooter: Gleich mehrere Anzeigen
Da hatte jemand wohl ein kaimi-Syndrom (kaimi=kann ich mitnehmen) und eine eScooter-Affinität. Beamte der Einsatzunterstützung Saalfeld sind, laut einer Polizeimeldung, Freitagmittag (8.11.2019) in Rudolstadt auf einen männlichen Fahrer eines E-Scooters aufmerksam geworden. Am Fahrzeug des 31-Jährigen war pflichtwidrig kein Versicherungskennzeichen angebracht.
Im Rahmen der Kontrolle konnte dann ein kurz zuvor erfolgter Diebstahl aus einem nahegelegenen Markt durch Auffinden eines Rasierers im mitgeführten Gepäck des Beschuldigten aufgeklärt werden. Zudem wurden noch geringe Mengen Betäubungsmittel im Rucksack des Rudolstädters aufgefunden; er selbst hatte auch den Konsum der mitgeführten Drogen eingeräumt, sodass eine Blutprobenentnahme erfolgte.
Abschließend wurde noch bei einer Wohnungsnachschau ein weiterer E-Scooter entdeckt, für welchen der Beschuldigte keinen Kaufnachweis vorlegen konnte. Nun laufen mehrere Ermittlungsverfahren gegen den 31-Jährigen.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Heidelberg: Alkoholfahrten mit dem eScooter
Am letzten Sonntag (10. November 2019) war in Heidelberg mächtig was los. Als die Polizei am frühen Sonntagmorgen, zwischen 02.30 Uhr und 03.30 Uhr, in der Stadt unterwegs war, scheinen einige eScooter-Fahrer unterwegs gewesen zu sein. Gut, Heidelberg ist Studentenstadt, da wird am Wochenende schon mal gefeiert. Nur hätten die Leute die E-Tretroller stehen lassen sollen.
Laut Polizeimeldung kontrollierten Beamte des Polizeirevier Heidelberg-Nord in der Brückenstraße innerhalb von einer Stunde zwei E-Scooter, von denen einer mit zwei Personen besetzt war. Die drei Personen, im Alter von 21, 22 und 33 Jahren, hatten bei einem durchgeführten Atemalkoholtest Werte zwischen 0,6 und 0,9 Promille. Auf sie kommen Anzeigen wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss und führerscheinrechtliche Konsequenzen zu.
Rinteln: Keine Versicherung und Alkohol
In Rinteln kann sich ein 25-jähriger Mann aus Deckbergen 'rühmen', der erste alkoholisierte eScooter-Fahrer in der Polizeistatistik von Rinteln zu sein. Laut Polizeimeldung fuhr der junge Mann einen sogenannten "E-Scooter" auf der Berliner Straße in Engern – oder versuchte es zumindest.
Weil der E-Tretroller auch kein Versicherungskennzeichen trug, wurde der Fahrer angehalten. Da der Mann des Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nutzte und dabei derart stark unter Alkoholeinfluss stand, dass er absolut fahruntüchtig war, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Einen Führerschein hatte der Mann nicht. Der wäre ihm sonst nämlich abgenommen worden. Jetzt kommen Verfahren gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahren unter Alkoholeinfluss auf den Mann zu.
Die Polizei dazu: "Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze!"
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