Leih-Elektro-Tretroller haben sich ja seit deren Freigabe zu einem gewissen Ärgernis in deutschen Städten entwickelt. Zu viele Fahrzeuge, die auf öffentlichen Flächen herumliegen und andere Verkehrsteilnehmer behindern. Jetzt greift der Gesetzgeber ein.
Am heutigen Mittwoch befassen sich die Mitglieder des Bundesrats gemäß nachfolgendem Tweet im Verkehrsausschuss mit Leihfahrrädern und Elektro-Tretrollern (eScootern).
Der Bundesrat befasst sich Morgen mit #Leihrädern und #Escootern. Städte könnten eine Höchstgrenze für die Flottengröße festlegen. Ihnen stände es jedoch auch frei, Leih- und Trettroller-Anbietern den Betrieb ganz zu untersagen. #Verkehrsauschuss https://t.co/J6YvSBSRzM
— Fabian Ladda (@FabianLadda) January 28, 2020
Auf Antrag Berlins soll über bessere Regulierungsmöglichkeiten bezüglich des Betriebs eines E-Scooter-Verleihs diskutiert werden. Städten soll die Möglichkeit zur Begrenzung der Flottengröße oder zur Untersagung des Verleihs gegeben werden. Besonders pfiffig: Das Abstellen von E-Scootern und Leihrädern auf Gehwegen soll künftig als gewerbliche Sondernutzung des Straßenlandes gelten. Dies ermöglicht es den Kommunen den Anbieter Regeln vorzugeben, wobei die Erlaubnis zum Betrieb der Ausleihe an die Einhaltung der auferlegte Regeln gebunden werden kann. Die Verleihfirmen sehen dem nicht sonderlich positiv entgegen, könnten die Zeiten des unregulierten Wildwuchses doch bald vorbei sein.
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