eScooter nicht versichert: Schlechte Idee, sagt die Polizei

PolizeiElektrotretroller benötigen eine Haftpflichtversicherung, sofern sie auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Gibt aber wohl immer wieder Schlaumeier, die ohne Versicherungsschutz mit eScootern unterwegs sind und von der Polizei aufgegriffen werden.

Einfach zur Erinnerung und Warnung ein aktueller Fall der Polizei, die einen eScooter-Piloten aus dem Verkehr gezogen hat. Denn die Fahrzeuge fallen durch das fehlende Versicherungskennzeichen schon von weitem auf.

Das Ganze ereignete sich bereits am Montag, den 3.2.2020 in Viersen-Dülken. Gegen 09.45 Uhr bemerkte eine Polizeistreife auf dem Radweg der Wasserstraße einen E-Scooter, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Fahrer, ein 18-jähriger Waldnieler (deutsch), gab an, dass er nicht gewusst habe, dass ein E-Scooter ein solches Versicherungskennzeichen benötigt.

Hab erst über das '(deutsch)' in der Pressemitteilung der Polizei sinniert. Meint wohl: Trifft man ja häufiger: Beliebig 'blonde' eScooter-Fahrer. Aber zumindest das hätte er als Deutscher das mit der Versicherung wissen müssen.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Die Einsatzkräfte untersagten dem Mann die Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Kostet den jungen Mann jetzt eine Stange Geld, mit dem er seinen eScooter einige Zeit hätte versichern können.

E-Scooter, oder auch Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen den Bestimmungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV. Nach dieser muss ein E-Scooter unter anderem versichert sein und über ein entsprechendes Versicherungskennzeichen verfügen.

Natürlich muss so ein Gefährt auch eine allgemeine Betriebserlaubnis haben (ohne ABE ist es nicht versicherbar). Führen darf man ein Elektrokleinstfahrzeug erst ab einem Alter von 14 Jahren. Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Fahren darf man dann zum Beispiel auf Radwegen oder auf der Fahrbahn. Gehwege sind zum Schutze der Fußgänger für Elektrokleinstfahrzeuge tabu.

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