Karlsruhe: Mit 2,5 Promille auf dem eScooter

PolizeiAktuell kann man den Eindruck gewinnen, dass einige Leute testen, mit wie viel Alkoholpegel noch eScooter fahren geht. Bei Elektrotretrollern gilt zwar 'don't drink and drive' (besoffen ist man nicht mehr fahrtüchtig). Aber die Fälle, wo Leute mit heftigem Alkoholpegel geschnappt werden, mehren sich.

Der Fall passierte bereits Ende Januar 2020 (Meldung dümpelte bei mir auf der Festplatte). Freitag, den 31.1.2020 fiel einer Polizeistreife gegen 00.10 Uhr auf dem Ettlinger-Tor-Platz in Karlsruhe ein 50-Jähriger auf einem Elektrotretroller (eScooter) auf.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Ein im Rahmen der Kontrolle durchgeführter Atemalkoholtest ergab, wie die Polizei schreibt, eine Atemalkoholkonzentration von fast 2,5 Promille. Der Mann musste die Beamten zur Wache begleiten. Nach einer Blutentnahme konnte er die Dienststelle wieder verlassen. Falls er einen Führerschein besitzt, ist er diesen für längere Zeit los – und sonst wird es auch recht teuer (siehe 1,2 Promille auf eScooter: Das wurde teuer).

Promillegrenzen gelten auch für eScooter

Was so manchem Fahrer eines E-Rollers nicht klar ist: Genau wie beim Fahrrad gelten auch für eScooter die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer. Die Polizei weist in Mitteilungen darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge (z.B. PKWs) geahndet wird. Hier einmal einige Werte, die man irgendwie auf dem Radar haben sollte:

  • Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
  • Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
  • Ab 1,1 Promille ist  eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters eine Straftat.

Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann. An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze. Die Polizei von Niederbayern hat hier eine nette Übersicht veröffentlicht.

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