Nach Alkoholgenuss mit dem E-Tretroller fahren, ist nicht wirklich eine gute Idee. Einem Bielefelder eScooter-Piloten, der angetrunken mit einem gemieteten E-Tretroller einen Unfall gebaut hat, wird jetzt wohl der Führerschein entzogen.
Ich hatte im Blog-Beitrag Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg! auf die Rechtslage hingewiesen. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
(Quelle: Pexels / Kaboompics.com CC0 Lizenz)
Scheint viele Leute aber nicht zu stören, Fahrten unter Alkoholeinfluss stellen einer der häufigsten Verstöße bei E-Tretrollerfahrern dar. Selbst ein Bier kann schon zu viel sein. Der folgende Tweet der Polizei greift wieder einen solchen Fall auf.
Der 48-jährige #Bielefelder, der am 17.08. unter Alkoholeinfluss mit einem #EScooter gestürzt war, muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Wir weisen erneut darauf hin, dass für E-Scooter die gleichen #Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer: https://t.co/n73V5hvYAE pic.twitter.com/SQcccx1Ng4
— Polizei NRW BI (@polizei_nrw_bi) August 22, 2019
Ein 48-Jähriger aus Bielefeld befuhr am Samstag den 17. August 2019 gegen 20:45 Uhr mit einem gemieteten Elektrotretroller die Stapenhorststraße in Richtung Wertherstraße. Aus bisher ungeklärter Ursache kam der E-Tretrollerfahrer zu Fall und verletzte sich dabei leicht. Der Roller wurde bei dem Sturz leicht beschädigt. Zwei Passanten, ein 51-jähriger Bielefelder und eine 43-jährige Bielefelderin, bemerkten den Mann und setzten einen Notruf ab.
Der Bielefelder habe auf dem rechten Fahrstreifen der Stapenhorststraße gelegen und war zunächst nicht ansprechbar. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten, dass der Fahrer alkoholisiert gewesen war. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein nahegelgenes Krankenhaus gebracht. Dort entnahm eine Ärztin eine Blutprobe.
Da für Elektrokleinstfahrzeuge die Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge gelten, muss der Mann mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Denn wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. Im aktuellen Fall ist der Blutalkoholwert unbekannt. Da es aber zu einem Unfall kam, reicht bereits die 0,3 Promillegrenze. Dazu die Polizei:
Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden.
In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens 12 Monate.
Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
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