An dieser Stelle nochmals ein Hinweis: In Märkten und im Internet werden sogenannte Hoverboards angeboten. Auch wenn eScooter durch die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung zulässig sind, werden Hoverboards nicht abgedeckt.
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung regelt genau, welche technischen Bedienungen ein Fahrzeug haben muss, um eine allgemeine Betriebsserlaubnis zu bekommen. Ohne diese ABE ist ein Fahrzeug nicht versicherbar und darf nicht im öffentlichen Bereich gefahren werden. Bei den Hoverboards fehlen Lenkstange, Beleuchtung, Bremsen und noch mehr – die werden nach meiner Einschätzung nicht verkehrsfähig werden. Die Polizei weist in nachfolgendem Tweet samt eingebundenem Video nochmals darauf hin.
#Hoverboards, #OneWheel's & #eScooter gibt es schon überall zu kaufen. Lange gab es keine gesetzlichen Regelungen, um legal fahren zu können! Auch die seit Juni in Kraft getretene #Verordnung beschränkt sich auf Scooter! Kauft also NUR eScooter mit Allgemeiner #Betriebserlaubnis! https://t.co/m5QSE9HhmK
— Polizei Halle (Saale) (@Polizei_HAL) July 10, 2019
Wird man mit so einem Teil erwischt, wird es gleich doppelt teuer. Das Fahrzeug ist unversichert, was eine Anzeige ergibt. Da es keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzt und nicht unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fällt, benötigt man einen Führerschein. Hat man den nicht, gibt es noch eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch Monowheels oder E-Tretroller ohne allgemeine Betriebserlaubnis sollte man nicht kaufen, da das ebenfalls Ärger bereitet.
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