Bahncard: Auch die Bahn muss 14 Tage Widerrufsrecht bieten

ParagraphEs ist ein Thema, welches womöglich nicht so viele Blog-Leser und –Leserinnen trifft. Es geht um die kostenpflichtige Bahncard der deutschen Bahn, mit der man vergünstigte Fahrkarten bekommt. Jetzt wurde klargestellt, dass beim Kauf ein 14-Tage-Widerrufsrecht gilt.

Bei Onlinekäufen schreibt der Gesetzgeber ein 14 tägiges Widerrufsrecht vor, in denen der Kunde von einem Vertrag oder einem Kauf zurücktreten kann. Ich dachte, dass das auch beim Onlinekauf einer Bahncard so geregelt sei. Auf der Website des DB Vertrieb gab es keine Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher.

Dagegen hatte die Berliner Verbraucherzentrale geklagt und verlangt, dass beim Kauf einer Bahncard 25 und 50 auf den Internetseiten der Deutsche Bahn (DB) über das Widerrufsrecht informiert werden müsse. Und ein Muster des Widerrufsformulars sei zur Verfügung zu stellen.

Der Streit ging wohl durch viele Instanzen und landete bei der EU-Gerichtsbarkeit. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt das Urteil C-583/18 gefällt. Demnach besteht das zweiwöchige Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen auch für die Bahncard.

Die Kollegen bei der Golem-Redaktion haben in obigem Tweet einen Artikel mit zusätzliche Hinweisen veröffentlicht.

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Eine Antwort zu Bahncard: Auch die Bahn muss 14 Tage Widerrufsrecht bieten

  1. Bernard sagt:

    Die Bahncard kann man unmittelbar nach Kauf schon nutzen. Man benötigt dazu den Papierausdruck.

    Es muss geklärt werden, wie es sich mit dem Widerrufsrecht verhält, wenn der Kunde die Bahncard kauft, nutzt und dann zurückgeben möchte.

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