Änderungen beim Mini-Job: Gibt mehr Geld abzugsfrei

Wer eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ausübt, kann das so ausgezahlte Gehalt ohne Abzüge bekommen – der Arbeitgeber muss diese tragen. Ab 2026 dürfen Minijobber mehr verdienen, müssen aber trotzdem aufpassen, nicht über bestimmte Grenzen hinaus zu kommen.

Persönlich bin ich aus dem Thema Mini-Jobber raus, ich beschäftige keine Familienangehörige mit diesem Status mehr – und die letzte Prüfung der Sozialversicherung ist auch abgeschlossen. Aber ich bin zufällig vor kurzem auf einen Artikel der Frankfurter Rundschau zum Thema gestoßen. Da es durchaus einige Menschen als der Leserschaft tangieren könnte, hier einige kurze Informationen.

  •  Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf Mini-Jobber, die dann mehr Geld bekommen.
  • Mini-Jobber dürfen daher 2026 voraussichtlich 603 Euro pro Monat abgabenfrei verdienen (bisher 556 Euro).
  • Aber die Beteiligten müssen aufpassen, die obigen Werte beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.

Wird diese Arbeitszeit überschritten, oder gilt ein anderer (tariflicher) Mindestlohn, übersteigt das Einkommen als Mini-Jobber die 603 Euro. Der Übergangsbereich beginnt ab dem 01.01.2026 bei 603,01 Euro und endet bei 2.000,00 Euro. Im Übergangsbereich (Midi-Jobs) gelten dann andere Regeln für die Abführung der Sozialversicherungs-Beiträge (siehe Midi-Job-Seite). Die Techniker-Krankenkasse (TK) hat hier einige Informationen zusammen gestellt.

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