Ab Oktober 2025 gelten neue Überweisungsregeln bei Banken

Kurze Erinnerung für Leserinnen und Leser, die in den kommenden Tagen Überweisungen bei ihrer Bank tätigen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird der sogenannte IBAN-Namensabgleich bei Überweisungen für die Banken verpflichtend. Manche Banken ziehen dieses Datum vor. Hier einige Informationen, was man wissen sollte.

Ich bin vorige Woche beim Blick in mein Online-Banking-Konto einer Sparkasse an das Thema erinnert worden.

Banking-Regeln für Überweisungen ab Okt. 2025

Meine Bank beginnt bereits am 5. Oktober 2025 (statt am 9. Oktober 2025) mit der Umsetzung der neuen Sicherheitsvorgaben. Bei Überweisungen wird dann eine Empfänger­überprüfung durchgeführt. Weicht der Empfänger­name vom Namen des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin ab, werden die Kunden vor der Ausführung  der Überweisung informiert.

Das wurde von der EU so beschlossen und soll Missbrauch verhindern. Das Ergebnis der Empfänger­überprüfung wird dem oder der Überweisenden innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Anschließend können die Kunden die Zahlung freigeben, korrigieren oder stornieren. Das soll bei Überweisungen, z.B. bei gefälschten Rechnungen, auf denen eine ausländische IBAN als Zielkonto einer Firma angegeben ist, schützen. Ich hatte das Thema schon mal im Beitrag IBAN-Namensabgleich ab Oktober 2025 für Banken verpflichtend hier im Blog angesprochen – dort, oder beispielsweise auf dieser Sparkassenseite, gibt es mehr Details.

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