Einbruch passiert? Diese Schritte sind wichtig

eScooterWenn ein Einbruch im Haus oder in der Wohnung passiert ist,  herrscht bei Betroffenen erst einmal emotionales Chaos. Zum möglichen Schaden kommt die emotionale Komponente, dass die Sicherheit der eigenen Räume verletzt wurde. Hier kommt es darauf an, die richtigen Schritte zu unternehmen.

Vorbeugung gegen Einbrüche

Der beste Schutz gegen Einbrüche ist natürlich Vorbeugung durch Einbruchsschutz. Schutz gegen einen erfolgreichen Einbruch gewährleisten zusätzliche Sicherungen bei Fenster und Türen. Diese rauben den Einbrechern Zeit. Sind die Täter nicht nach wenigen Minuten erfolgreich, ziehen sie in der Regel weiter. Das Risiko, auf frischer Tat ertappt zu werden, ist ihnen zu groß.

Wenn es doch passiert ist: Melden, melden …

Aber wenn es passiert ist, hilft planvolles Handeln dabei, den Schaden nicht noch zu vergrößern. Denn ein Einbruch in die eigenen vier Wände sorgt dabei nicht nur für materiellen Schaden von im Durchschnitt mehr als 3.000 Euro, sondern hinterlässt oft auch psychische Spuren. Schließlich sind Fremde in den privatesten Bereich des Lebens eingedrungen. Speziell jetzt – in der dunklen Jahreszeit – steigt die Zahl der Einbruchsversuche noch weiter an. Doch klar ist: Einbrecher sind generell das ganze Jahr aktiv!

Ist ein Einbruch passiert, rät der Bund der Versicherten (BdV) unverzüglich die Polizei zu informieren. Dort wird der Einbruch aufgenommen und ein Aktenzeichen vergeben. Gestohlener Hausrat ist in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Daher gilt es im Anschluss an die Anzeige bei der Polizei den Einbruch, unter Angabe des Aktenzeichen der Anzeige bei der Polizei, bei seiner Versicherung zu melden. Dort wird man dann eine Schadensliste mit den gestohlenen Gegenständen und dem Beschaffungswert einrichten müssen.

Um im Schadensfall eine Aufstellung seiner im Haushalt befindlichen Wertgegenstände zu haben, empfehlen Versicherer diese Liste bereits im Vorfeld anzulegen und am besten bei jedem Neukauf zu aktualisieren. N-TV hat sich kürzlich im Artikel Nach dem Einbruch: Diese Schritte sind jetzt wichtig zu diesen Fragen ausgelassen.

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