Gefährdet die 2G-Abschaltung in 2028 Millionen PKWs mit eCall?

VW-KäferEs ist ein Thema, bei dem es meines Wissens nach noch keine finale Aussage gibt. Aber im Jahr 2028 werden Mobilfunknetze für den 2G-Standard (GSM) abgeschaltet. Damit verlieren Autos, deren eCall-System noch über 2G funkt, ihre Funktion. Die Gretchenfrage ist nun, ob dann die Fahrzeuge nicht mehr die TÜV-Plakette bekommen.

Worum geht es bei eCall

PKWs müssen in der EU seit 2018 mit einer Notruffunktion für Unfälle, als eCall bezeichnet, ausgestattet sein. eCall ist von der Europäischen Union seit dem 31. März 2018 vorgeschriebenes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge, das die Hersteller in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen einbauen müssen. Im Fahrzeug montierte Geräte melden einen Verkehrsunfall automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 und sollen durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen die Zahl der Verkehrstoten senken.

Die Anbindung an die Rettungsleitstellen erfolgt über Mobilfunk, wobei Fahrzeuge von 2018 bis ca. 2024 die 2G-Mobilfunknetze verwenden. Moderne Fahrzeuge sollen auch das neuer 4G-Mobilfunknetz für eCall unterstützen. Kürzlich haben Mobilfunkanbieter in Deutschland NG eCall freigeschaltet (siehe Telekom, Telefonica und Vodafone geben NG eCall frei). Das soll die Unterstützung für das 4G-Mobilfunknetz beim eCall ermöglichen.

Die 2G-Abschaltung

Ab dem Jahr 2028 beginnen die Mobilfunkanbieter in Deutschland das 2G-Mobilfunknetz abzuschalten. Die Deutsche Telekom hat bekannt gegeben, ihr 2G-Mobilfunknetz bis Ende Juni 2028 abzuschalten. Vodafone plant eine Abschaltung bis voraussichtlich Ende 2030 (Quelle: Bundesnetzagentur). Handys und andere Geräte, die über 2G telefonieren oder Daten übertragen, funktionieren dann nicht mehr. Das betrifft auch PKWs, deren eCall-System auf dem 2G-Mobilfunkstandard funkt und kein 4G unterstützt.

Droht das TÜV-Aus für Millionen PKWs?

Der Tagesspiegel hatte bereits im Juni 2025 im Beitrag eCall: ADAC sieht Notrufsystem gefährdet auf ein drohendes Problem bei eCall und der 2G-Abschaltung hingewiesen. Durch die Abschaltung funktioniert eCall nicht mehr – die Sicherheitsfunktion geht bei Unfällen verloren.

Die Auto-Zeitung hat zum 26. Januar 2026 das Thema ebenfalls aufgegriffen und befasst sich im Beitrag Notrufsystem eCall erklärt: TÜV-Probleme durch 2G-Abschaltung mit den Folgen. Es ist nicht nur so, dass eCall nicht mehr funktioniert. Wer als Fahrzeugbesitzer mit seinem Fahrzeug, welches noch eCall hat, das nur 2G unterstützt, zur Hauptuntersuchung muss, könnte in Probleme laufen.

Theoretisch müsste die TÜV-Plakette verweigert werden, wenn eCall nicht mehr geht, aber Bestandteil der Typgenehmigung ist. Einen Nachrüstsatz, um eCall von 2G auf 4G umzustellen, gibt es meines Wissens nicht.

Derzeit ist ungeklärt, wie die Überwachungsvereine mit dieser Situation umgehen sollen. Potentiell droht Millionen PKWs aber das Problem, dass diese bei strenger Auslegung der eCall-Fähigkeiten stillgelegt werden müssten.

Notruf-Vereinigung fordert Moratorium

Nachdem ich diesen Artikel vorige Woche auf Vorrat verfasst hatte, ist mir wenige Stunden später bei den Kollegen von heise der Beitrag Notruf-Vereinigung fordert Abschaltmoratorium für GSM-Netze untergekommen. Es gibt eine Vereinigung für Europäische Notrufnummern (EENA) – die Telefonnummer 112 gilt europaweit. Die EENA sieht die Sicherheitsfunktion eCall gefährdet.

In Schweden wurden die 2G (GSM) und 3G (UMTS) Mobilfunknetze im Dezember 2025  abgeschaltet. Es gab nur noch ein GSM-Netz des Mobilfunkbetreibers Telia, welches für Notrufe über 112 erreichbar sein sollte. Das funktionierte aber nur, wenn in Geräten die SIM-Karte entfernt worden war. Diese Vereinigung für Europäische Notrufnummern fordert daher vorerst die Aussetzung dieser Abschaltung der 2G- und 3G-Netze in Europa, da man tödliche Konsequenzen befürchtet.

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2 Antworten zu Gefährdet die 2G-Abschaltung in 2028 Millionen PKWs mit eCall?

  1. Innocent Bystander sagt:

    TÜV Probleme halte ich für ausgeschlossen: Das Fahrzeug erfüllt immer noch sämtliche Bedingungen, welche bei seiner Zulassung in Kraft waren!
    imho ist es wie bei den Abgasvorschriften: Jedes Fahrzeug muss "nur" die Grenzwerte einhalten, welche bei seiner Zulassung vorgeschrieben waren.
    entspannt euch!

    Ausserdem bin ich *wesentlich* länger ohne e-Call-fähiges Auto auf den Strassen dieser Welt unterwegs gewesen als mit (und ich lebe immer noch – an dieser Stelle ein herzliches "Danke" an all die Verkehrsteilnehmenden, welche auch in jenen Momenten achtsam waren, in denen ich es grade nicht war!)

    • noway sagt:

      Ja, ich würde das auch so sehen. Ich fahre ja selbst nur Fahrzeuge, die heute neu nicht mehr zulassungsfähig wären. Es gilt Bestandschutz. Dass das Mobilnetz des eingebauten eCall nicht mehr in Betrieb ist, liegt ja nicht in der Verantwortung des Halters und "kaputt" in dem Sinne ist ja auch nichts.

      (Und es gibt auch keine belastbaren Gründe, am Bestandschutz etwas zu ändern, denn diese fürchterlich unsicheren alten Autos sind nämlich weitaus weniger an Unfällen beteiligt als neue. Der Grund ist einfach: Wenn ich weiß, dass ich lange Bremswege, keinen Airbag, kein ABS und schon gar nicht diese ganzen anderen Sachen habe und das Crashverhalten meiner Karosserie in Richtung Keksdose geht, dann schalte ich beim Fahren mein Hirn ein und passe mein Fahrverhalten an diesem Umstand an.)

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