Es gibt Leute, die ihre PKWs privat verkaufen. Kein Problem bei ehrlichen Käufern, aber immer mit Risiko behaftet. Kürzlich ist mir ein Bericht untergekommen, in der betrügerische Käufer Motoröl in den Kühler gekippt haben, um einen Schaden vorzutäuschen und den Preis zu drücken. Die Masche scheint altbekannt zu sein, wie ich gelesen habe.
Der gescheiterte Auto-Verkauf
Der BR hat diese Geschichte kürzlich in diesem Beitrag aufgegriffen. Ein Privatmann wollte seinen gebrauchten PKW für 6.500 Euro über ein Online-Portal privat verkaufen. Eine vermeintlich harmlose Familie kam mit mehreren Personen zur Besichtigung.
Während der Vater den Verkäufer mit einem Sachverhalt am Kofferraum ablenkte, war der Sohn vorne am Fahrzeug alleine. Dieser schraubte die Kühlerabdeckung ab und kippte bei geöffneter Motorhaube Altöl in den Kühler.
Dann "entdeckte" der Vater den angeblichen Motorschaden und beschimpfte den Verkäufer als Betrüger. Das Ziel, den Verkaufspreis des Fahrzeugs deftig nach unten zu drücken.
Das einzig richtige, was das Opfer tun konnte, hat er dann auch gemacht. Der Verkäufer rief die Polizei, worauf die angeblichen Käufer sofort verschwanden. Eine vom Verkäufer auf dem Hof montierte Sicherheitskamera zeichnete den Vorfall auf. So ließ sich der Betrugsversuch nachweisen.
Altbekannte Betrugsmasche
Im BR-Beitrag zitiert die Polizei, nach der es sich dabei um einen recht üblichen Betrugsversuch handelt, um den Kaufpreis zu drücken. Hintergrund ist, dass Motoröl im Kühlwasser auf eine Undichtigkeit im Zylinderkopf hindeutet, was eine Reparatur erfordert.
Auf Motor-Talk wird dieser Betrugsversuch in diesem Beitrag von Juni 2016 beschrieben. Ein weiterer Fall ist vor drei Jahren auf reddit.com in diesem Beitrag beschrieben worden. Der geschädigte Verkäufer hat dann das Problem, das Öl aus dem Kühlkreislauf heraus zu bekommen. In der Werkstatt wird es teuer – Bastler werden das Öl ggf. absaugen können.
Im BR-Beitrag heißt es, dass der Verkäufer einen Schaden von 1.000 Euro erlitten habe – was ich aber als hoch empfinde. Jedenfalls will dieser Mann das Auto nicht mehr verkaufen und beim nächsten Handel eine zweite Person dabei haben.


Nun gut in dem ursprünglichen Beitrag war auch ein Video dabei. Und außerdem muß doch auch eine Kontaktaufnahme stattgefunden haben. Wenn es ein telefonischer Kontakt war, dann kann der Rechtsanwalt alles weitere veranlassen.
Und dann zahlt der angebliche Kaufinteressent.