Nachbarschaftsfalle bei Paketannahme

Man kennt es, da wird etwas online bestellt und man ist bei der Zustellung nicht zuhause. Der Zusteller kann die Lieferung bei Nachbarn abgeben. Das kann jedoch zur Falle werden, wenn etwas schief läuft, denn es gibt rechtliche Tücken beim Zustellungsort..

Pakete lassen sich bei den meisten Zustelldiensten kostenlos in Paketshops, zu Nachbarn oder an Ablageorte umleiten. Doch dabei drohen rechtliche Fallstricke, warnt Europas führendes IT- und Technikmagazin c't in Ausgabe 3/2026. Bei Ablageorten und Packstationen haften Empfänger unter Umständen ab dem Ablagezeitpunkt für Verlust oder Beschädigung, die Zustellung in Paketshops bietet dagegen mehr Sicherheit.

„Die Haftungsfrage bei Ablageorten ist differenziert zu betrachten", erklärt c't-Redakteur Markus Montz. „Wenn der Empfänger aktiv einen bestimmten Ablageort angewiesen hat, haftet er ab dem Zeitpunkt der Ablage für Verlust oder Beschädigung. Wurde das Paket jedoch vom Zusteller eigenständig abgelegt, weil niemand angetroffen wurde, bleibt der Empfänger von der Haftung befreit.

Der Haftungsübergang gilt auch bei Packstationen: „Sobald das Paket als eingelegt vermerkt ist, tragen die Kunden das Risiko", erläutert Montz. Dabei spiele es keine Rolle, ob eine Registrierung beim Paketdienst besteht oder nicht.

Auch die beliebte Option der Nachbarschaftszustellung hat ihre Tücken, wenn man sie aktiv anweist: „Bestreitet der Nachbar den Empfang eines laut Zustellmeldung übergebenen Pakets, sind Versender wie Händler aus der Haftung", warnt Montz. Gleiches gelte, wenn der Nachbar eine beschädigte Sendung nicht reklamiere. Rechtlich unklar ist die Lage, wenn der Zusteller eine Sendung von sich aus beim Nachbarn abgibt.

Die meisten Empfangsoptionenlassen sich auch ohne Registrierung beim Paketdienst nutzen. „Mit Sendungsnummer und Postleitzahl kann auf der Homepage des Zustellers die Lieferung in einen Paketshop umgeleitet oder der Liefertermin verschoben werden", so Montz. Diese Optionen seien besonders sicher, da der Gefahrenübergang erst bei persönlicher Annahme erfolge.

Viele Dienste drängten dennoch zur Registrierung für ein Nutzerkonto. „Das ist bis auf wenige Ausnahmen nicht nötig", betont der c't-Redakteur. Es ermögliche aber zusätzliche Funktionen wie dauerhafte Umleitungen. Allerdings gehe der Komfort mit zusätzlichem Datenfluss einher.

Nicht alle Optionen stehen jedoch immer zur Verfügung: Sperrige Pakete, hochwertige Güter oder Sendungen mit Altersprüfung unterliegen besonderen Einschränkungen. Auch die Aufbewahrungsfristen in Paketshops variieren zwischen sieben und vierzehn Tagen. Die Zieladresse lässt sich – von GLS abgesehen – nachträglich praktisch nie ändern. „Am sichersten fahren Empfänger, wenn sie bereits beim Bestellvorgang die optimale Lieferadresse wählen und im Zweifelsfall einen Paketshop angeben", rät Montz.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Sicherheit abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert