Seit der Freigabe der Elektrotretroller im Juni 2019 schießen auch die Verleihangebote in den Städten aus dem Boden. Ein Problem: Auf Gehwegen und öffentlichen Flächen abgestellte E-Scooter, die zur Stolperfalle für Fußgänger werden. Doch wer haftet bei einem Sturz?
Dieser Frage geht der in nachfolgendem Tweet verlinkte Beitrag nach. Denn die abgestellten E-Scooter sind insbesondere für Geh- und Sehbehinderte Menschen ein Problem.
Unerwartete Hindernisse auf dem Gehweg sind für #sehbehinderte u #blinde Menschen immer problematisch. Mit Einführung der #EScooter kam eine weitere potentielle Stolperfalle hinzu. Doch wer haftet bei einem Sturz?
https://t.co/vrlrbdww0k— DKBW (@Blindenwerk) August 11, 2020
Ein in Bremen über einen E-Scooter gestürzter blinder Mensch, der sich dabei schwer verletzte, kündigte jetzt Klage in der Sache an. Die Details sind im verlinkten Artikel des Weserkuriers nachzulesen.
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