Seit der Freigabe der E-Tretroller (eScooter) in Deutschland sollten sich auch Verkehrsjuristen mit den rechtlichen Regeln auskennen. Es könnte ja sein, dass ich der eine oder andere Mandant in Sachen eScooter in die Kanzlei verirrt.
Ich hatte zwar in den Blog-Beiträgen E-Roller, was man über eScooter wissen muss und E-Roller: Die wichtigsten eScooter-Regeln im Überblick einiges für E-Tretroller-Fahrer/innen zusammen gestellt. Aber nix justistisches. Durch Zufall bin ich per Twitter auf einen Artikel gestoßen, der sich an 'Fachpublikum' in Form von Juristen wendet.
Zehn Fakten zum #eScooter, die Sie als #Jurist kennen sollten https://t.co/b7xSH5Pvyh pic.twitter.com/nSjKZZ0swo
— juris GmbH (@DasRechtsportal) August 19, 2019
Kurz und knapp alles, was man als Jurist wissen sollte. Kann sich der Herr Anwalt oder die Frau Anwältin bei der nächsten Pause mal durchlesen.
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