Sich gegen Knöllchen-Abzocke beim Supermarkt wehren

ParagraphEs ist eine Plage: Die Parkraumüberwachung durch Firmen auf den Parkplätzen von Supermärkten. Das ist ein Millionengeschäft. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, sich gegen diese Abzocke zu wehren.

Worum geht es genau?

Ich hatte das Thema bereits 2017 im Blog-Beitrag Falschparken: 'Vertragsstrafe von deinem Supermarkt' … aufgegriffen. Viele Discounter wie Aldi,  Rewe, Edeka etc. lassen ihre Parkplätze durch Anbieter wie fPark Depot, Better Park, Park & Collect, fair parken GmbH, Loyal Parking, PRS Parkraumservice oder PRM Parkraummanagement und so weiter überwachen.

Diese Firmen haben als "Geschäftsmodell" die Bewirtschaftung des Parkplatzes und verlangen, dass eine Parkscheibe im Wagen sichtbar angebracht wird. Ist nachvollziehbar. In manchen Fällen werden auch bei Ein- und Ausfahrt die KFZ-Kennzeichen fotografiert.

Wer dann die Parkzeit um eine Minute überschreitet, nicht genau zwischen den Markierungen parkt, die geforderte Parkscheibe vergisst etc. riskiert eine 'Vertragsstrafe'. Die Rechtsgrundlage ist, dass Parkplätze der Supermärkte Privatgelände sind, und der Besitzer oder Pächter kann bestimmen was da passiert. Parkt jemand auf diesem Gelände, kommt ein Vertrag zustande – und bei Verstoß gegen Bestimmungen kann der Betreiber eine Vertragsstrafe verlangen.

Das ist ein Millionengeschäft

An dieser Parkraumbewirtschaftung verdienen die Supermärkte und die Bewirtschafter, da die Supermärkte als Besitzer des Grundstücks dieses verpachten. Die Parkraumbewirtschafter müssen die Pacht dann durch Knöllchen wieder hereinholen.

Mitte Juli 2024 bin ich bereits auf diesen Focus Online-Beitrag gestoßen, wo Insider enthüllen: Das Geschäft der "Parkplatzwächter" bei Aldi, Rewe, Edeka & Co. scheint denen Millionen in die Kasse zu spülen.

Ein Insider verrät, dass ein Anbieter 2023 alleine täglich bundesweit über eine Million Fahrzeuge über die sogenannte Sensortechnik beim Ein- und Ausfahren erfasst. Bei Parkzeitüberschreitung gibt es eine Vertragsstrafe von 30 Euro. Laut Insider werden 0,1% der Fahrzeughalter mit einer solchen Vertragsstrafe belegt. Das sind dann zwischen 12.000 und 15.000 Euro Einnahmen pro Tag und 3,9 bis 4,2 Millionen Euro pro Jahr.

Man kann sich juristisch wehren

Erste Strategie der Kunden müsste eigentlich sein, solche Märkte mit bewirtschaftetem Parkraum zu meiden. Machen wir persönlich – bis auf eine Ausnahme – ziemlich rigoros. Die Ausnahme ist ein Bio-Markt, wo es durch Fremdparker immer wieder das Problem gab, dass für uns als Kunden kein Parkplatz frei war.

Aber bei vielen dieser Parkplätze geht es wirklich um Abzocke, es ist genügend Parkraum da. Focus Online hat in diesem Artikel einen Rechtsanwalt zu Wort kommen lassen. Widerspruch gegen die Vertragsstrafe ist meist zwecklos. Aber es gibt einen Kniff, wie man den Anbietern erheblich weh tun kann.

Du schickst mir eine 30 Euro Vertragsstrafe? Fein, ich lasse meinen Rechtsanwalt halt 1.000 Euro Strafe für den begangenen DSGVO-Verstoß einfordern. Ist zwar ein juristisch steiniges Feld, aber mit einem cleveren Anwalt könnte das durchaus für den einen oder andren sogar zum "guten Geschäft" werden. Details sind dem Focus-Beitrag zu entnehmen.

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