Die Mär von der "dauerhaften Haarentfernung"

ParagraphKosmetik-Studios und andere Anbieter werben schon mal mit "dauerhafter Haarentfernung" mittels Laser oder anderer Methoden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält dies für irreführende und hat in zwei aktuellen Fällen erfolgreich gegen irreführende Werbung von Anbietern von Haarentfernung geklagt. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um Ärger im Kosmetikstudio oder Laserzentrum zu vermeiden.

Ich sage es mal so: Im Umfeld der Blog-Leserschaft wird "dauerhafte Haarentfernung" nicht mehr so der Burner sein. Bei den Damen ist irgendwann das Thema durch und die Herren der Schöpfung kämpfen u.U. mit "fehlenden Haaren auf dem Haupt". Aber ich habe noch weiße Wolle auf dem Kopf, so dass der Friseur bei meinen seltenen Besuchen den Lehrling mit der Schubkarre anrollen muss, um den Schnitt entsorgen zu können. Ok, ok, ist jetzt schamlos geflunkert – ich bin immer noch aus dem Friseur-Laden rausgekommen, ohne die Feuerwehr rufen zu müssen und die abgeschnittene Wolle konnte mit Schaufel und Kehrblech in den Abfallbehälter gekippt werden. Aber angesichts "der Situation" nehme ich die Meldung der Verbraucherzentrale über Haarentfernung mal auf – für den Fall der Fälle, damit die Rechtslage bezüglich Versprechen schon mal klar ist.

Sommer, Sonne, Haarentfernung?

Der Sommer ist (ganz unerwartet) zurück, heißt: Kurze Kleider und Hosen, ärmellose Tops und Bikinis sind bald wieder Alltag – für viele Frauen ein Anlass, lästige Körperhaare loszuwerden. Am Markt werben zahlreiche Anbieter mit "dauerhafter Haarentfernung" – oft durch Laser- oder Lichtbehandlungen. Was aber gerne verschwiegen wird, so die Verbraucherzentrale: Die Behandlungen sind kostspielig, erfordern mehrere Sitzungen und bieten keinen garantierten Erfolg. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb in zwei aktuellen Fällen gegen irreführende Werbung von Anbietern von Haarentfernung geklagt – mit Erfolg.
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In einem Fall (Az. 6 U 181/23, noch nicht rechtskräftig) hatte das Remove Laserzentrum in Pforzheim eine Preisliste online, die nur Einzelpreise je Körperregion für eine „dauerhafte Haarentfernung" aufführte. Hinweise darauf, dass mehrere Behandlungen notwendig sind oder die Wirkung vom Haut- und Haartyp abhängt, fehlten.

Nachdem das Laserzentrum keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe: Diese Werbung ist irreführend und unzulässig, weil so der Eindruck erweckt wird, der angegebene Preis stelle tatsächlich den Preis für eine dauerhafte Haarentfernung dar.

In einem weiteren Verfahren (Az. 6 U 189/23, noch nicht rechtskräftig) wurde die hairfree GmbH in Darmstadt auf Klage der Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt, es zu unterlassen, auf der Internetseite mit einer „dauerhaften Haarentfernung" zu werben, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Erfolgsgarantie nicht gegeben ist. Darüber hinaus hatte die hairfree GmbH damit gegen eine bereits bestehende Unterlassungserklärung verstoßen und wurde daher zusätzlich zu einer Vertragsstrafe verurteilt.

Genau hinsehen und rechnen

„Wir sehen immer wieder, dass die Versprechen vieler Anbieter oft zu gut klingen, um wahr zu sein. Zwar gibt es viele Methoden zur Haarentfernung – vom Alexandrit-Laser bis zur Zuckerpaste – doch 'dauerhaft' bedeutet in der Praxis meist: Die unliebsamen Haare wachsen später nach oder kommen stellenweise zurück", sagt Heike Silber, Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Außerdem betont sie: „Garantien für dauerglatte Haut gibt es nicht."

Zudem können sich die Kosten rasch summieren: Für größere Areale wie Beine oder Rücken entstehen häufig Kosten im vierstelligen Bereich da mehrere Behandlungen notwendig sind. Um die Einstiegshürde niedrig zu halten, bieten Anbieter Ratenzahlungen oder Lockangebote wie kostenlose Probebehandlungen an. Vor Ort wird dann aber oft zum schnellen Vertragsabschluss gedrängt – nicht selten unter Hinweis auf angeblich einmalige Rabatte.

Tipps der Verbraucherzentrale

Um Ärger im Kosmetikstudio zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale Verbrauchern und Verbraucherinnen, sich immer Angebote von mehreren Anbietern einzuholen. So können Preis, Leistungsumfang und Seriosität besser verglichen werden.

Außerdem ist es klug, Behandlungen einzeln zu zahlen, denn Einzelabrechnungen statt Paketbindung bieten bessere Kontrolle und geringeres Risiko. Auch sollten sich Haarentfernungswillige nicht unter Druck setzen lassen: Rabatte oder „nur heute"-Versprechen sind oft Verkaufsmaschen. Seriöse Anbieter haben kein Problem damit, wenn Kundinnen und Kunden Vertragsunterlagen in Ruhe zu Hause durchlesen wollen. Ebenfalls wichtig ist es, Rücktrittsrechte zu prüfen: Vor-Ort-Verträge lassen sich meist nicht widerrufen – wer sich im Vorfeld informiert, spart sich böse Überraschungen.

Einen Hautarzt zu konsultieren ist auch nie falsch: Bei starkem Haarwuchs ist eine medizinische Beratung sinnvoller als kosmetische Versprechungen. Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbrauchern, sich bei Unsicherheiten vor Vertragsabschluss rechtlichen Rat einzuholen – zum Beispiel direkt bei der Verbraucherzentrale. Ich fasse es mal in einem Satz zusammen: "Scheint eine haarige Angelegenheit zu sein."

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Eine Antwort zu Die Mär von der "dauerhaften Haarentfernung"

  1. Visitator sagt:

    Dauerhaft ist eben Wortklauberei: Wie ist die Dauer definiert?
    Für eine gewisse Dauer ist man haarlos, nur die Dauer steht nicht fest, das wäre ein Ansatzpunkt.
    Vielleicht ist das deren Denkschema.
    Würden sie lebenslang oder für immer schreiben, wäre es m. E. etwas Anderes.

    Wie seinerzeit in der Firma: "Im Herbst kommen die neuen Abteilungsdrucker" – nur das Jahr stand nicht fest ;-)

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