Was bedeutet das jetzt beschlossene deutsche Rentenpaket?

Das Rentenpaket der deutschen Bundesregierung wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat soll in 2 Wochen zustimmen. Was bedeutet das, wenn das Rentenpaket 2026 in Kraft tritt?

Die Stellungnahme des Bundestags zum Beschluss lässt alle Parteien zu Wort kommen. Dort reicht das Spektrum von "bestes Paket aller Zeiten", bis hin zum "Weg in die Armut".

Rentenniveau auf 48% gesichert und Mütterrente

Ich habe mal zwei Punkt herausgezogen, die für Rentner und Rentnerinnen am meisten Relevanz bekommen. Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (21/1929) wird:

  • Das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängert.
  • Die sogenannte Mütterrente wird ausgeweitet auf Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

Warum wurde über diese Punkte gestritten, und was bedeutet dies für Beitragszahler und Rentner bzw. Rentnerinnen?

Rentner auf Abwegen
(Quelle: Andrea Piacquadio, Pexels, freie Verwendung)

Stabilisierung des Rentenniveaus

Zur Begründung für die Maßnahme zur Stabilisierung des Rentenniveaus heißt es: "Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne."

Der Gesetzesbeschluss bewirkt, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis 2031 verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Der Streit ging und geht um zwei Themen: Was ist nach dem Jahr 2031? Und wir der Steuerzuschuss zur Rentenversicherung so hoch, dass die Regierung um Steuererhöhungen nicht herum kommt? Das Thema Kosten und Steuererhöhungen wird hier behandelt. Hier soll künftig eine Rentenkommission ein Konzept für eine langfristig tragbare Rentenversicherung erarbeiten – die Fragen sind also vertagt.

Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Wichtiger für Mütter ist es, dass das Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten, ausgeweitet wurde. Nun soll es zur Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeit für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – kommen.

Sind Kinder vor 1992 geboren, wurden den Müttern bisher pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt. Müttern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, erhielten dagegen für drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.

Mit der vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten werden künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Pro Kind gibt es um die 20 Euro Rente mehr. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Betriebsrenten und neue Aktivrente

Einerseits wurde die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen (für Rentner und Rentnerinnen eher nicht mehr relevant). Eine Neuerung ist aber die jetzt beschlossene Aktivrente, die alle Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und danach sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten.

Im Rahmen der Aktivrente lassen sich so bis zu 2.000 € monatlich (24.000 €/Jahr) steuerfrei hinzuzuverdienen. Aber Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber sind ausgeschlossen. Wer vorzeitig in Rente geht oder eine vorgezogene Altersrente bezieht, profitiert ebenfalls nicht, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Das gilt auch wenn keine Rente ausgezahlt wird.  

Die Tagesschau ordnet im Artikel Das sind die Kernpunkte des Rentenpakets ebenfalls die Beschlüsse und deren Auswirkungen ein.

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